Page - 525 - in Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben - Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
Image of the Page - 525 -
Text of the Page - 525 -
© 2020, Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co. KG, Göttingen
ISBN Print: 9783847111658 – ISBN E-Lib: 9783737011655
zung in Frage gestellt werden. Dass derartige Sonderbehandlungsansprüche
problematischsind,zeigtdasheftigumstritteneUrteildesKölnerLandgerichts,
indemfürdiereligiösmotivierteBeschneidungeinesKnabenderTatbestandder
Körperverletzung festgestelltwird. Zwarbefremdet es natürlich,wie freimütig
dasGerichtdas„WohldesKindes“glaubtbestimmenzukönnenundsichsogar
anmaßt, voneinem„InteressedesKindes“ zuwissen, „später selbstüber seine
Religionszugehörigkeit entscheiden zu können“.17 Aber der entscheidende
Hinweis,dassdieReligionsfreiheit inVerbindungmitdemErziehungsrechtder
ElterneinerseitsmitdemRechtdesKindes aufkörperlicheUnversehrtheit an-
dererseitskonkurriert,verweistaufdieentscheidendeFrage:WelcheSpielräume
räumtdersäkulareStaatfürreligiösePraxisein?EsgehtnichtnurumdieFrage,
ob einMenschenrecht gewährtwirdodernicht, sondernesgehtumdieAbwä-
gung unterschiedlicher, konkurrierender und bei nüchterner Betrachtung je-
weils gutbegründeterAnsprüche.
ImWesentlichenkönnendreiMöglichkeitenunterschiedenwerden,wiedie
Politik diese Herausforderung annimmt: erstens dasModell einer etablierten
undprivilegiertenReligion;zweitensdasModellderLaicit8;drittensdasModell
eines religionspolitischen Pluralismus. Das Modell der Privilegierung (etwa
einer established churchoder einer Staatskirche) geht voneiner legitimenVer-
bindung vonReligionundPolitik aus.DasModell der Laicit8 geht davon aus,
dass zumeinenReligionundPolitik getrennt sindunddass zumanderen die
Religion soweitwiemöglich ausderÖffentlichkeit verdrängtwerden soll; be-
gründetwirddiesinderRegelmitdenschädlichenWirkungenoderPotentialen
derReligion.DasModell des religionspolitischenPluralismusgeht vongrund-
sätzlich gleichen Freiheitsrechten der unterschiedlichen Religionsgemein-
schaften aus. Selbstverständlich begegnen in der Regel Mischformen dieser
Modelle. So befindet sich die Laicit8 in Frankreich (und erst recht jene in der
Türkei oder in Indien) in einemständigenWandel beispielsweise imHinblick
auf dieRolle religiöser Bildungsträger.Das formal staatskirchliche Systemdes
VereinigtenKönigreichsbieteterheblicheSpielräumefürreligiösenPluralismus.
Dastendenziell religionspluralistischeSystemderBundesrepublikDeutschland
wiederumweist Spuren der Privilegierung der christlichenKirchen auf. Zwar
lassen sich also die europäischenNationalstaaten jeweils grob einemder drei
religionspolitischenModelle zuordnen.Gerade das BeispielDeutschland zeigt
aber, dass auch innerhalb einesNationalstaates (und innerhalb einer entspre-
chenden Rechtsprechung) alle drei Tendenzen nebeneinander existieren
können. Einen der prominentesten religionspolitischen Konflikte stellt in
Deutschlandder„Kopftuchstreit“dar,beidemesseitvielenJahrenumdieFrage
geht,obeineLehrerinaneinerstaatlichenPflichtschuleeinreligiösmotiviertes
17 LandgerichtKöln,Aktenzeichen151Ns169/11,Urteil vom7.Mai2012.
ReligionspolitischeTransformation inÖsterreich? 525
Open-Access-Publikation im Sinne der CC-Lizenz BY 4.0
Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Title
- Menschenrechte und Gerechtigkeit als bleibende Aufgaben
- Subtitle
- Beiträge aus Religion, Theologie, Ethik, Recht und Wirtschaft
- Authors
- Irene Klissenbauer
- Franz Gassner
- Petra Steinmair-Pösel
- Editor
- Peter G. Kirchschläger
- Publisher
- Vandenhoeck & Ruprecht GmbH & Co
- Location
- Wien
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-7370-1165-5
- Size
- 15.5 x 23.2 cm
- Pages
- 722
- Category
- Recht und Politik