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Musik am Dom zu Salzburg - Repertoire und liturgisch gebundene Praxis zwischen hochbarocker Repräsentation und Mozart-Kult
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Page - 79 - in Musik am Dom zu Salzburg - Repertoire und liturgisch gebundene Praxis zwischen hochbarocker Repräsentation und Mozart-Kult

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3.2 DieNeuorganisation der Stadtpfarrmusikanten einOrganist, einKantorundvierChoralistenerhalten werden sollten17 unddamit die Stadtpfarrmusikanten neu organisiert und als Institution bestätigt. Diese Maßnahme setzte er im gleichen Jahr um, in dem er auch für dieMusik in derDomkirche „ummehrerer zierlicherVerrichtung desGottesdienstes“18 jährlich 2000Gulden zurVerfügung stellte; sie standdemnach in zeitlichem Zusammenhang mit dem Beginn der Neuordnung derMusik amDom–die er allerdings erst 1597 vollenden konnte – und der Einführung des römischenRitus in Salzburg ab 158819. Die Feststel- lung des Fürsten, „es gehe confuse in verrichtung des Gottesdienstes zue“20, dürfte sich demnach nicht nur auf denDom, sondern auch auf die Stadtpfarrkirche bezogen haben. Statuten von 1739 belegen eine Gruppe von vier SängernundeinemOrganisten (einKantorwirdnicht mehrerwähnt)unddamiteineOrganisationderStadt- pfarrmusikanten, die bis zu ihrer Auflösung in der Mitte des 19. JahrhundertsGültigkeit hatte: „PrimoZumahlen dieKürchen-Music ein- zig zur Verehrung der Lob- und Ehr Got- tes zur auferpauung, und andacht der an- wesenten, und also zum Seelen Trost der Verstorbenen eingeführtworden; als sollen die gesambte Statt Pfahr=Musici, nemblich dieVier Singer, und organist vor allem Ih- rer Dienst und Fleis dahin anordnen, daß obig=guetl: und heilige Zill undEnde bey Ihrer Music erraicht werde, dahero sollen sie sich fleissig inCantu figurali, etChorali exerciren, Zu dennen diensten iedes mahl Niechter, und ungesäumbt erscheinen, auf demChor sichmodest, fridsamb, ohne ge- schwäz, oder gezangg sich aufführen, und ih- renCantusmitEyfer, und aufmerksambkeit abwarthen. Secundo. Sollen ermelte Fünf Statt=Pfarrmusici denenZwayHerrenStatt Caplännen unterworffen seyn, denenselben als IhrenVorgeseztenOberen gezimmenten Respect, und gehorsamb laisten, auch von denenselben bey allen Verrichtungen, und Vorfahlenheiten,wo in disenStatutis in Son- 17Greinz:Kurie und Stadtdekanat, S. 170. 18Zit. nachHintermaier: „Es gehe confuse“, S. 125. 19Ebd. 20Zit. nach ebd., S. 123. derheit nichts enthalten, dirrectionMaass, undOrdnungnehmen,unddenselbenfleissig Nachkommen.“21 In der Regel war es der älteste der vier Sänger, der zumChorregenten ernanntwurde. Er hatte sich sowohl umdieVerteilung derGelder als auch umdie Verwaltung derNoten und Instrumente zu kümmern. Bismindestens 1662 bestandderVerdienst der Stadt- pfarrmusikanten lediglich ausAccidentien, eswurde alsodasbei jederVerrichtungausbezahlteGeldandie Musiker verteilt. Erst späterwurde ihnen zusätzlich ein bescheidenesGrundgehalt garantiert.22 In den Statuten von 1739 ist dieRolle desChorre- genten genau definiert: „Solle der ältiste aus denen Vier Statt=Pfarr Singeren, wannEr anderst von denenZweyHerrenCaplännenhierzue taug- lich erachtetwürdt, von denselben zu einen Chor-Regenten aufgestöllt, auch nach Ih- renGuetachten, nach erheischung derUmb- ständt verendert könen werden, welcher [S. 8]Chor-Regens dann die Kürchenmu- sicalien, und Instrumenta bewahren, auch solche bey denen Gottsdiensten hergeben, und vorlegen, dann auch bey allermusic denTact gebenmues: nitminder solle dieser Chorregens sowoll zu St: Sebastian, als zu St.Andre zu denenKürchen Instrumenten, undmusicalien,wieauchderorganist zubee- denOrglen, ihre besondere Schlüssl, dander Erstere yber besagteKürchen Instrumenta, undmusicalien ein ordentlich=beschribenes Inventariumhaben, damit auf iedesmahli- ge belieben derHerrn StattCaplänen nach- gesechen möge werden, ob alle zur ermel- ter Kürchen gehörige Sachen verhandten 21AES,Altbestand,AT-AES1.2.5/25/17,S.2–3.Transkription vgl. S. 99. 22ImDezember1662schreiben jedenfallsGeorgEggelmayrund MichaelCasar in ihrerBewerbung: „Bishero zwarhabendie Musici khein gewisses Salarium gehabt, sondern nur auß blosen accidentibus sich erhaltenmüessen, auf solche aber allein zu bauen ist zimlich beschwerlich:DerowegenUnser Demüethigistes pitt, daß daß hochfü:[rstliche] consistorium unsüberdieaccidentiaaucheingewissesSalariumgnedigist deputierenwolle.“DemOrganistenUlrichGstöttnerwurde schon 1652 ein Grundgehalt von 50 fl. pro Jahr zugebil- ligt, seinNachfolgerGeorgReifmusste hingegen um sein bereits reduziertes Jahresgehalt von 30 fl. streiten. AES, Altbestand,AT-AES 1.2.5/25/8. 79
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Musik am Dom zu Salzburg Repertoire und liturgisch gebundene Praxis zwischen hochbarocker Repräsentation und Mozart-Kult
Title
Musik am Dom zu Salzburg
Subtitle
Repertoire und liturgisch gebundene Praxis zwischen hochbarocker Repräsentation und Mozart-Kult
Authors
Eva Neumayr
Lars E. Laubhold
Ernst Hintermaier
Publisher
Hollitzer Verlag
Location
Wien
Date
2018
Language
German
License
CC BY 4.0
ISBN
978-3-99012-540-0
Size
21.0 x 30.2 cm
Pages
432
Category
Kunst und Kultur
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