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XXXIX. Die Wehrmacht. 169
des Jahres, in welchem derWehrpflichtige das 21. Lebensjahr vollendet und dauert
im Heere drei Jahre in der Linie und sieben Jahre in der Reserve ; in der Landwehr
zwei Jahre für jene, die nach erfüllterHeeresdienstpfUcht in die Landwehr versetzt
werden, sonst zwölf Jahre; in der Kriegsmarine vier Jahre in der Linie, fünf Jahre
in der Reserve und drei Jahre in der Seewehi-^). Mindertaugliche und Überzählige
über das Rekrutenkontingent hinaus bilden die Ersatzreserve. Ihre müitärisehe
Ausbildung beschränkt sich auf acht (in Zukunft zehn) Wochen; sie können jedoch
auch zur aktiven Dienstleistung einberufen werden. Die Landsturmpflichtdauert im
allgemeinenvom 19.—42. Lebensjahre^), im ersten Aufgebote bis zum 37. Jahre.
Durch das neue Wehrgesetz wird nach einer dreijährigen Übergangszeit die
Präsenzdienstpfhcht im Heere im allgemeinen auf zwei Jahre herabgesetzt, dafür
in der Reserve auf zehn Jahre verlängert. Bei der Kavallerie und der reitenden
Artillerie wird die Präsenzdienstzeit drei Jahre, die Dienstzeit in der Reserve
sieben Jahre dauern. Die obligatorische Übersetzung in die Landwehr entfällt
fortab in der Regel. Als Überzählige werden in Zukunft solche Wehrpfüchtige
in die Ersatzreserve eingeteilt werden, die aus Gründen der Familienerhaltung,
des Landwirtschaftsbetriebes oder der sonstigen Erwerbs- und BerufsVerhältnisse
besonders berücksichtigungswürdig sind. Nach den gleichen Gesichtspunkten
werden diejenigen ausgewählt werden, die als überschüssig zu beurlauben sind,
wenn der budgetmäßig festgestellte Friedensstand durch die zuwachsenden Re-
kruten überschritten wird.
Begünstigungen in der Erfüllung der Wehrpflicht genießen die Ein-
jährig-Freiwilligen, die Kandidaten des geistlichen Standes und die Volksschul-
lehrer, unter gewissen Voraussetzungen auch die Besitzer ererbter landwirtschaft-
licher Besitzungen und die Ernährer von Familien. Sie bestehen, abgesehen von
den den Einjährig-Freiwilligen eingeräumten Vorteilen^) in der Einreihung in die
^) Die einzelnen Teile des stehenden Heeres sind schon im Frieden organisiert. Die
Abteilungen sind ständig mit ihren Berufsoffizieren und Berufsunteroffizieren sowie mit einem
Teil der Mannschaften versehen xmd bilden so die Rahmen (Kaders), in welche die übrigen
Wehrpflichtigen bei der Mobilisierung eingereiht werden. Daher heißt dieses System das Kader-
system. Das Milizsystem beschränkt die militärische Ausbildung auf kürzere Zeit und
verzichtet auf die Aufstellung von Kaders und einer Friedensarmee. Es ist aber an ganz besondere
Voraussetzungen gebunden und nähert sich dem Kadersystem insofern immer mehr an, als es,
wie z. B. in der neuen Wehrverfassung der Schweiz, immer größere Ansprüche an die militärische
Vor- und Ausbildung stellt. Wo jene Voraussetzungen nicht zutreffen, entspricht nur das Kader-
S3^tem den Anforderungen der Wehrkraft. Die Österreichisch-ungarische Monarchie ist zum
Zwecke der Heeresergänzung in 16 Militär-Territorialbezirke eingeteilt, denen die 16 Korps-
kommanden entsprechen. Die Korps zerfallen weiterhin in Divisionen imd Brigaden. Die-
selben bilden die Verbände, zu welchen die in Regimentern organisierten Truppen der
drei Hauptwaffen (Infanterie, Kavallerie und Artillerie) und die technischen Truppen ver-
einigt sind. — *) Für Offiziere und Militärbeamte des Ruhestandes oder außer Dienst nach
Maßgabe der Wehrfähigkeit bis zimi 60. Lebensjahre. — *) Für die Begünstigung
eines Einjälirig-Freiwilligen-Präsenzdienstes ist die Absolvierung einer inländischen Mittel-
schule oder einer dieser gleichgestellten Lehranstalt oder die Ablegung einer Prüfung
erforderlich, wodurch eme gleichwertige Bildung nachgewiesen wird. Die Einjährig-
Freiwilligen können den Truppenkörper, nicht aber die Garnison wählen, und den
einjährigen Präsenzdienst, um ihre Studien fortzusetzen, im Frieden bis zu ihrem
24. Lebensjahre aufschieben. Sie dienen grundsätzlich auf eigene Kosten und werden nicht
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Österreichische Bürgerkunde
- Title
- Österreichische Bürgerkunde
- Author
- Heinrich Rauchberg
- Publisher
- Verlag von F. Tempsky
- Location
- Wien
- Date
- 1911
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 16.4 x 24.0 cm
- Pages
- 278
- Categories
- Geschichte Vor 1918