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Vor 1918
Österreichische Bürgerkunde
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188 XLIII. Die Landwirtschaß. läge unserer Volkswtschaft. Sie nimmt der Industrie die meisten Produkte ab, liefert ilir den größtenTeil des Nalirungsbedarfesund viele Rohstoffe und bleibt der Jungbrunnen der Volkskraft, indem sie den Menschen in die Natur hineinstellt. Je schärfer von den wörtschaftspolitischen Parteien die Interessengegensätze hervorgekehrt werden, desto wichtiger wird die Erkenntnis, daß Landwirtschaftund Industrie einander nicht nur in wirtschaftlicher Hinsicht, sondern auch in Bezug auf die körperliche, geistige und moralische Gesundheit der Bevölkerung wohl- tätig ergänzen. Der Staat kann sich daher nicht in den Dienst einseitiger agrarischer oder industrieller Interessen stellen. Die harmonische Entwickelung seiner Kräfte erfordert es, daß er Landwtschaft und Industrie gleichmäßig fördere und in den auftauchenden Gegensätzen, die insbesondere in Zoll- und Steuerfragen zutage treten^), jene Mittellinie ziehe, die vielleicht zwar nicht den Wünschen der Streit- teile, aber dem Gemeinwohle entspricht. XLIII. Die Landwirtschaft. Bevor wir auf die Betätigung der öffentlichen Verwaltung auf dem Gebiete der Land- und Forstwirtschaft eingehen, empfiehlt es sich, einen Blick auf die Tabellen 16—20 des Anhanges zu werfen, in welchen sich die wichtigsten Zahlen der österreichischenAgrarstatistikzusammengestelltfinden. Die Stellung der Land- w^irtschaft in der Berufsgliederung der Bevölkerung Österreichs ist bereits in der Tabelle 10 des Anhanges ausgewiesen worden. Die Tabelle 16 zeigt, wie sich die Bodenfläche der einzelnen Länder Österreichs auf die im Grundsteuerkataster^) unterschiedenen Kulturen verteilt. Die Tabelle 17 teilt das Ackerland weiterhin nach der Anbaufläche der wichtigsten Bodenprodukte auf. Die Tabelle 19 weist die Ernteerträge derselben aus, und zwar für die österreichischen Länder nach dem Durchschnitte der Jahre1900—1909, für diezumVergleiche herangezogenen Staaten nach den neuesten statistischen Ausweisen. Die Tabelle 20 unterrichtet über den Viehstand, die Tabelle 18 endlich stellt die wichtigsten Zahlen der landwirtschaft- lichen Betriebsaufnahme von 1902^) zusammen. Den Ausgangspunkt unserer Erörterungen bildetdieAgrarverfassung. Man versteht darunter die rechtliche Ordnung der Bodennutzungen, in erster Linie die Grundsätze über Grundbesitz und -Verkehr, dann aber auch die Arbeitsordnung der Landwirtschaft, soweit sie auf dem Besitzverhältnisse beruht*). Die gegen- wärtige Agrarverfassung Österreichs ist entstanden durch den Übergang von der feudalen Gutsherrlichkeit und der ihr entsprechenden Untertänigkeit der Land- arbeiter zur Freiheit der Person und des Bodens, die in der Verfassung grund- gesetzlich anerkannt sind^). Dieser Übergang ist schon durch die bauernfreundlichen Agrarreformen Maria Theresias und Josefs IL eingeleitet, aber erst infolge derEr- eignisse des Jahres 1848 durch die sogenannte Grundentlastung vollendet ^) Diese Gegensätze müßten sich verschärfen, wenn nicht das überwiegend agrarische Ungarn, sowie Bosnien und die Herzegowina mit dem industriell stärker entwickelten Österreich durch die Zoll- und Währungsgemeinschaft zu einem einheitlichen Wirtschaftsgebiete zusammengefaßt wären.— *)Vergl.darüberdas L. Kapitel, S.225.—')DieErgebnissederlandwirtschaftlichenBetriebs- zählungen vom 3. Juni 1902 sind im LXXXIII. Bande der ,, Österreichischen Statistik" ver- öffentlicht worden.— *) Vergl. W. Schiff: ,,Grundriß des Agrarrechtes". 1903. Auch des- selben Verfassers ,, Österreichs Agrarpolitik seit der Grundentlastmig", I., Tübingen, 1898. — *) Vergl. oben S. 127.
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Österreichische Bürgerkunde
Title
Österreichische Bürgerkunde
Author
Heinrich Rauchberg
Publisher
Verlag von F. Tempsky
Location
Wien
Date
1911
Language
German
License
PD
Size
16.4 x 24.0 cm
Pages
278
Categories
Geschichte Vor 1918
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