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Vor 1918
Österreichische Bürgerkunde
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206 XLV. Der Verkehr. sation und Verwaltung im Laufe eines Jahrhunderts die größten und folgen- schwersten Erfolge erzielt hat. Ohne die moderne Transporttechnik, ohne Eisen- bahnen, Dampfschiffe und Telegraphen wäre die Entwickelung der Verkehrswirt- schaft, die Ausbildung der Volkswirtschaften, ihre Verflechtung zur Weltwirt- schaft unmöglich gewesen. Sache der Verkehrspolitik ist es, die verschiedenen Arten der Verkehrsmittel zu Lande und zu Wasser, die Leistungen der privaten Unter- nehmungen und die Veranstaltungen der öffentlichen Verwaltung zur Förderung der Volkswirtschaft planmäßig zusammenzufassen. Um mit den altenLandverkehrswegen zu beginnen, sohaben die Land- straßen trotz der Entwickelung der Eisenbahnen nicht an Bedeutung verloren. Sie dienen zwar nicht mehr dem Fernverkehr; aber der Nahverkehr entwickelt sich immer stärker und für die Eisenbahnen bilden sie und die Lokalbahnen das Saugnetz, Eine neue Zukunft eröffnet ihnen das Automobil. Je nach Ausdehnung und Wichtigkeit der Straßen für den Verkehr werden Reichs-, Landes-, Bezirks- und Gemeindestraßen unterschieden. Die Bezeichnung deutet auch an, wer die Sorge für den Bau und die Instandhaltung trägt und für die Kosten aufkommt. An Massenleistung, Billigkeit und Schnelligkeit der Beförderung sind die Eisenbahnen allen anderen Landtransportanstalten weit überlegen. Nach der Bedeutung der durch ihre Linien verbundenen Plätze und demnach auch der Linien selbst werden Hauptbahnen, Nebenbahnen und Lokal- oder Kleinbahnen unterschieden. Diese Einteilung ist nicht nur von Belang für die technische Be- schaffenheit und die Leistungsfähigkeit, sondern in mancher Hinsicht auch für die verwaltungsrechtliche und finanzielle Ordnung der Eisenbahnen. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Eisenbahnen, ihre Monopolstellung, die juristischen und technischen Vorgänge bei ihrer Errichtung, der gewaltige Kapitalsbedarf, die Größe des Verwaltungsapparates, die Sicherung des Betriebes, das alles hat dazu geführt, daß der Staat in der Form des Eisenbahnregals^) die Hand auf das entstehende Eisenbahnwesen legte. Darnach ist es ein Hoheitsrecht des Staates, Eisenbahnen zu bauen und zu betreiben oder andere dazu zu er- mächtigen. Die moderne Auffassung erblickt in den Eisenbahnen, mögen sie vom Staate oder von anderen erbaut oder betrieben werden, ein wichtiges Stück öffent- licher Verwaltung. Die eben angeführten Momente sprechen zu Gunsten des Staatsbahnsystems und rechtfertigen eine weitgehende Einflußnahme des Staates auf die etwa zugelassenen Privateisenbahnen. Das Recht zum Bau und Betriebe einer privaten Eisenbahn wird durch einen staatlichen Hoheitsakt: die Eis e n bahnkonze s s i o n für eine bestimmte Zeit, in Österreich höchstens auf 90 Jahre, verliehen. Nach dem Ablauf dieser Zeit fällt der Bahnkörper mit allem beweglichen und unbeweglichen Zubehör unentgelt- lich dem Staate heim. Durch die Konzession wird die Unternehmung zugleich zum Bau und Betrieb verpflichtet und mit den dazu erforderlichen Rechten und Vollmachten ausgerüstet. Durch den Inhalt der Konzession nunmt der Staat den notwendigen Einfluß auf die Gestaltung der Eisenbahnlinie und ihre Angliederung an das übrige Verkehrsnetz, auf die Transportbedingungen und insbesondere auf die Gestaltung der Tarife, auf die Sicherheit des Baues und Betriebes. Auch werden darin häufig die Bedingungen für den Erwerb der Bahn durch den Staat vor Ablauf der Konzessionsdauer aufgestellt, *) Vergl. dazu das IL. Kapitel, S. 222, insbesondere Anm. 4 und 5,
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Österreichische Bürgerkunde
Title
Österreichische Bürgerkunde
Author
Heinrich Rauchberg
Publisher
Verlag von F. Tempsky
Location
Wien
Date
1911
Language
German
License
PD
Size
16.4 x 24.0 cm
Pages
278
Categories
Geschichte Vor 1918
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