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XLVII. Der öffentliche Haushalt. 217
stellen bilden, denen die örtliche Durchführung sämtlicher Versicherungszweige
in ihrem Sprengel obliegen wird.
Während die Einführung der allgemeinen Alters- und Invalidenversicherung
noch bevorsteht, besteht dieselbe für zwei Berufszweige bereits in Kraft.
Für die Bergarbeiter, wie bereits erwähnt, schon seit lange in den
Bruderladen, für die Privatangestellten infolge eines Gesetzes
aus dem Jahre 1906 seit dem Jahre 1909. Die Pensionsversicherung der Privat-
angestellten ist eine Maßnahme der Mittelstandspolitik. Versicherungspflichtig
sind die in privaten DienstenAngestellten, für deren Entlohnung ein Monats- oder
Jahresgehalt üblich ist und die sich von den Lohnarbeitern durch ihren Beamten-
charakter oder dadurch abheben, daß sie ausschließlich oder doch vorwiegend
geistige Dienstleistungen zu verrichten haben. Dazu kommen noch die in öffent-
lichen Diensten Angestellten gleicher Art, die nicht schon aus ihrem Dienstverhält-
nisse Ansprüche auf Invaliden- und Alterspension sowie auf Pensionen zugunsten
ihrer Hinterbliebenen haben^). Die Pensionsversicherung gewährt den Angestellten
gegen höhere Prämien erheblich höhere Anwartschaften als die hauptsächlich für
die handarbeitenden Klassen bestimmte allgemeine Sozialversicherung. An die
Stelle des absoluten Existenzminimums, dem die Leistungen der letzteren ent-
sprechen, tritt hier ein der bisherigen Lebenshaltung halbwegs entsprechendes
„standesgemäßes" Existenzminimum, wonach die Invaliden- und Altersrenten
bemessen werden; die Witwen und Waisen der Versicherten erhalten nach Ablauf
der Wartezeit fortlaufende Renten, und wenn der Versicherte während der Warte-
zeit stirbt, Abfertigungen. Zur Erlangung der Invalidenrenten genügt es, wenn
der Versicherte „infolge eines körperlichen oder geistigen Gebrechens seinen bis-
herigen Berufspflichten nicht weiter zu obliegen vermag" (sogenannte Berufs-
invalidität). Im übrigen ist die Versicherung ähnlich geordnet, wie dies für die
allgemeine Sozialversicherung in Aussicht genommen ist. Träger der Versicherung
ist die „Allgemeine Pensionsanstalt für Angestellte" in Wien; ihr Verkehr mit den
Versichertenwd durch neun „Landesstellen" dieser Anstalt vermittelt. Daneben
werden jedoch auch andere Versicherungsunternehmungen als „Ersatzinstitute"
zugelassen. Auch kann der Versicherungspflicht durch „Ersatzverträge" Genüge
geleistet werden, durch welche die gesetzlichen Anwartschaften der Dienstnehmer
anderweitig gesichert werden^).
Die rinanzverwaltung.
XLVII. Der öffentliche Haushalt.
Zur Durchführung seiner Aufgaben bedarf der Staat persönlicher Dienste
und sachlicher Mittel. Der Unterhalt der Personen, die für den Staat tätig sind^),
und dieBeschaffung der erforderlichen Sachgüter^) bedingen einen gewaltigen Auf-
^) Bezüglich der Pensionsansprüche der Staatsbeamten und sonstigen öffentlichen Beamten
vergl. oben S. 114.— ^) Ziar Pensionsversicherung waren bis Ende 1910 angemeldet 38.570 Dienst-
geberund 189.481 Dienstnehmer, davon30.915Dienstgeber und 116.563Dienstnehmer bei der„M-
gemeinen Pensionsanstalt". An Prämien waren bei dieser .Vnstalt bis Ende 1910 41-6 MillionenK
vorgeschrieben.— ») Vergl. das XX. Kapitel, S. 112 ff.— *)Man denke nur an die Kosten, welche
dieBewaffnung derArmee, derBauund dieAusrüstung der Flotte, dieAnlegung vonBefestigungen,
der Bau und Betrieb von Eisenbahnen u. s. w. verursachen.
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Österreichische Bürgerkunde
- Title
- Österreichische Bürgerkunde
- Author
- Heinrich Rauchberg
- Publisher
- Verlag von F. Tempsky
- Location
- Wien
- Date
- 1911
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 16.4 x 24.0 cm
- Pages
- 278
- Categories
- Geschichte Vor 1918