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Vor 1918
Österreichische Bürgerkunde
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218 XLVIL Der öffentliche Haushalt. wand, der aus den Einnahmen des Staates zu bestreiten ist. Der Staat ist daher genötigt, einenH a u s h a 1 1 zu führen : ermuß trachten, nacheinemwohlbedachten Plane die Einnahmen mit den Ausgaben in Einklang zu bringen. Nach dem Grund- satze der Wirtschaftlichkeit muß er dabei bestrebt sein, den größten Erfolg mit einem so geringen Aufwände wie nur möglich zu erzielen. Das ist auch in einem vernünftig geordneten Privathaushalte nicht anders. Aber der Staatshaushalt unterscheidet sich von den Privathaushaltungen nicht nur durch seine Größe, sondern auch dadurch, daß sein Bedarf durch die Dringlichkeit der Staatsaufgaben in der Hauptsache unverrückbar gegeben ist. Die Staatseinnahmen müssen sich daher dem Bedarfe anpassen, während sich das bei den Privatwirtschaften in der Regel umgekehrt verhält. Die Anpassung der Staatseinnahmen an den Bedarf wird dadurch ermöglicht, daß sie nurzum geringeren Teile aus demVermögen und den privatwirtschaftlichen Unternehmungen des Staates fließen; zum größeren Teile beruhen sie auf seiner obrigkeitlichen Gewalt, kraft welcher er die Untertanen zu Beiträgen heranzieht. Die Einnahmen des Staates werden Finanzen^) genannt ; die auf die Erzielung von Staatseinnahmen gerichtete Staatsgewalt ist die F in a n z g ew a 1 1 oder F in a n z h h e i t ; die Tätigkeit des Staates zur Ordnung seines Haushaltes und insbesondere zur Erzielung der erforderlichen Einnahmen ist die Finanz- verwaltung. Der Staat als Träger von Vermögensrechten wird als Fiskus, in Österreich auch als Ärar bezeichnet. Was hier vom Staate gesagt wurde, gilt auch von den Selbstverwaltungß- körpern : auch üir Haushalt stützt sich mehr oder weniger auf die Finanzgewalt, die ihnen in ihrer Verfassung vom Staate verliehen worden ist. Auch hier ist der Bedarf gegeben durch die Verwaltungsaufgaben und müssen die Einnahmen den Erfordernissen angepaßt werden. Das Zusammenwirken des Staates und der Selbstverwaltungskörper bei der Durchführung gewisser Verwaltungsaufgaben sowe die Gemeinsamkeit gewisser Steuerquellen bringt es mit sich, daß die Haus- halte des Staates und der Selbstverwaltungskörper in mannigfacher Wechsel- beziehung zueinander stehen ; sie bilden zusammen den öffentlichenHaus- h a 1 1. Die bereits oben besprochene Zunahme der öffentlichen Verwaltungstätigkeit^) steigert unausgesetzt den Finanzbedarf. Dem müssen sich auch die Einnahmen des Staates und der Selbstverwaltungskörper anpassen: es müssen immer höhere Abgaben eingehoben, immer mehr Personen hiezu herangezogen und alKällige Abgänge durch Anlehen gedeckt werden. Die der Volkswirtschaft auferlegte Steuer- last nimmt in allen Kulturstaaten rasch zu. Aber Staat und Gemeinde schaffen durch ihre Leistungen den vollen Gegenwert für die Abgaben, die sie ein- heben. Dieselben bilden gleichsam den Preis, den die Bürger für die wichtigen, in mancher Hinsicht sogar unersetzlichen Dienste des Staates und der Selbst- verwaltungskörper entrichten. Freilich lassen sich hier Leistung und Gegen- leistung nicht wie bei einem Kaufe unmittelbar gegeneinander abwägen. Allein nicht erst das wissenschaftliche Verständnis des Staates, schon die tägliche Er- ^) Unter dem Stande der Finanzen oder der Finanzlage versteht man darnach die durch das Verhältnis der Staatseinnahmen zu den Staatsausgabeii bedingte wirtschaftliche Lage des Staates, insbesondere im Hinblicke auf den Kredit, der ihm entgegengebracht wird, und den Kurs der Staatsschuldverschreibungen. — ") Vergl. S. 160.
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Österreichische Bürgerkunde
Title
Österreichische Bürgerkunde
Author
Heinrich Rauchberg
Publisher
Verlag von F. Tempsky
Location
Wien
Date
1911
Language
German
License
PD
Size
16.4 x 24.0 cm
Pages
278
Categories
Geschichte Vor 1918
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