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Vor 1918
Österreichische Bürgerkunde
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230 L. Die einzelnen Steuern. ist ein Überweisungsverkehr eingerichtet, vermöge dessen die Steuererträge dem Staate zufließen, in welchem die Konsumtion sich vollzieht. Die Zölle, womit die Wareneinfuhr aus dem Auslande (ausnahmsweise auch die Ausfuhr gewisser Waren) belegt wird, bedeuten eine indirekte Besteuerung des Verbrauches und sind daher von großer Wichtigkeit für die Volkswirtschaft. Die politischen Ereignisse, welche nach der Niederwerfung der ungarischen Re- volution vorübergehend zum Einheitsstaate führten^), haben auch bewirkt, daß der Zwischenzoll zwischen Österreich und Ungarn im Jahre 1851 beseitigt wurde. Auch nach dem staatsrechtlichen Ausgleiche mit Ungarn gehört das Zollwesen mit zu den Angelegenheiten, die beiderseits nach gleichen Grundsätzen zu behandeln sind. Durch das periodisch erneuerte Zoll- und Handelsbündnis mit Ungarn (zu- letzt 1907) ist die Einheitlichkeit des Zoll- und Wirtschaftsgebietes der ö'-'ter- reichisch-ungarischen Monarchie (neuerdings bis Ende des Jahres 1917) sicher- gestellt worden. Gleichzeitig wurde für den Warenverkehr mit dem Auslande ein neuer Vertragszolltarif aufgestellt, welcher für alle nicht ausdrücklich als zollfrei bezeichneten Waren den Zollsatz enthält. Dieser Tarif gelangt jedoch nur solchen Staaten gegenüber zur Anwendung, mit denen nichtZollvertrage abgeschlossen sind. Das sind entweder Tarifverträge, durch welche die vertrag- schließenden Staaten einander für ihre Warenausfuhr gegenseitig Zollbefreiung oder Zollermäßigungen zugestehen, oder Meistbegünstigungsvertrage, wodurch die vertragschließenden Staaten sich gegenseitig alle jene Vorteile zusichern, die einer von ihnen einem andern Staate einräumt. Da die Handelsbeziehungen fast aller Kulturstaaten durch Handelsverträge geregelt sind, haben die Sätze des zwischen Österreichund Ungarn vereinbarten „VertragszoUtarifes" ganz über- wiegend nur die Bedeutung einer Grundlage für die Vertragsverhandlungen mit dem Auslande. Je nachdem die Absicht überwiegt, mit dem Zoll Einnahmen zu erzielen oder die einheimische Produktion vor der ausländischen Konkurrenz zu begünstigen, wu-d von Finanz- oder Schutzzöllen gesprochen. Bei den Finanzzöllen ist lediglich der finanzielle Erfolg gegen die dadurch bedingte Belastung des Ver- brauches abzuwägen. Hingegen bilden die Schutzzölle ein wichtiges, aber auch vielumstrittenesMittelderVolksWirtschaftspolitik^). Nicht nur daß dieFreihandels- partei die Berechtigung der Schutzzölle überhaupt bestreitet, so stehen bei derBe- messung der Zollsätze die Interessen der Konsumenten und der Produzenten, dann auch der einzelnen Produktionszweige einander gegenüber. Jeder will dieWaren, die er herstellt, möglichst hoch geschützt, die Stoffe, die er dazu braucht, möglichst wenig durch Zoll belastet haben. Hiermuß der richtigeMittelweg gefunden werden. Bei den Vertragsvcrhandlungen ist dabei auch auf die Wünsche undBedürfnisse des andern Teiles Rücksicht zu nehmen,um eine Einigung zu ermöglichen. Der leitende Gesichtspunkt ist: dieProduktivkräfte der einheimischenVolkswirtschaft möglichst zu entwickeln; der Schutzzoll soll nicht träges Beharren ermöglichen, sondern zugleich zur Erziehung dienen. Er ist also nicht am Platze, wenn die Voraus Setzungen einer erfolgreichen Produktion im Inlande nicht gegeben sind. Über die Entwickelung der wichtigsten Nettoeinnahmen des österreichischen Staates seit dem Jahre 1868 unterrichtet die Tabelle 31 des Anhanges. In welcher *) Vergl. oben S. 52, Anm. 2. — *) Vergl. J. G ru n z e 1, System der Handelspolitik, 2. Aufl., Leipzig 1906.
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Österreichische Bürgerkunde
Title
Österreichische Bürgerkunde
Author
Heinrich Rauchberg
Publisher
Verlag von F. Tempsky
Location
Wien
Date
1911
Language
German
License
PD
Size
16.4 x 24.0 cm
Pages
278
Categories
Geschichte Vor 1918
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