Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Geschichte
Vor 1918
Österreichische Bürgerkunde
Page - 233 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 233 - in Österreichische Bürgerkunde

Image of the Page - 233 -

Image of the Page - 233 - in Österreichische Bürgerkunde

Text of the Page - 233 -

LH. Der Haushalt der Selbstverwaltung. 233 LH. Der Haushalt der Selbstverwaltung. Es ist bereits weiter oben bemerkt worden, daß die gleichen Grundsätze wie für den Staatshaushalt auch für den Haushalt der Selbstverwaltungskörper gelten. In erster Linie für die Gebietskörperschaften: die Länder, Bezirke und Gemeinden. Ihre Vertretungen stellen selbständig die Voranschläge ihres Haus- haltes auf. Da die Ausgaben der Selbstverwaltung noch rascher gewachsen sind als die Staatsausgaben, sind die Selbstverwaltungskörper genötigt, das Erträgnis ihres Finanzvermögens in immer steigendem Maße durch Abgaben und, wenn diese nicht ausreichen, durch Anlehen zu ergänzen. Hiebei sind sie an höhere Ge- nehmigung gebunden; nur innerhalb gewisser Grenzen können sie ohne eine solche Um 1 ag en als Z u s ch 1 äg e zu dendirekten Staatssteuernund zurVerzehrungs- steuer einheben. Daneben bestehen auf Grund von Landesgesetzen auch selb- ständige Steuern; die Länder heben eine Bierabgabe, gewisse Luxus- steuern, auchZwecksteuernfür einzelneVerwaltungsaufgaben ein. Auch die Gemein- den, insbesondere die größeren Städte, sind bestrebt, sich selbständige Einnahme- quellen zu schaffen. In diesem Zusammenhange ist auch die sogenannte Wert- zuwachssteuer zu erwähnen, wodurch der Mehrwert besteuert werden soll, der den Liegenschaften lediglich infolge der Entwickelung des wirtschaftlichen Lebens, also ohne Zutun des Besitzers zuwächst. In Verbindung mit anderen Maßnahmen der Bodenpolitik kann eine solche Steuer dazu beitragen, daß die Grundstücke der Bebauung nicht allzulang entzogen werden, weil der Grund- besitzer auf eine weitere Preiserhöhung rechnet. Die Regierung hat den Landes- gesetzgebungen die Einführung einer solchen Steuer, die sich wegen ihres lokalen Charakters besonders als Gemeindeabgabe eignet, nahe gelegt, ohne daß diese Anregung bisher einen nennenswerten Erfolg gehabt hätte. Immer größere Bedeutung erlangen die sogenanntenKommunalbetriebe, Erwerbsunternehmungen, welche zugleich den Verwaltungszwecken dienen. So haben die Länder Landeshypothekenbanken, Landesbanken für den Kommunal- kredit,Versicherungsanstalten u. s. w. begründet und sie beteiligen sich immer mehr am Lokalbahnwesen. Die Gemeinden, besonders die größeren Städte betreiben Straßenbahnen, versorgen ihre Bewohner mit Wasser, Leuchtgas, elektrischem Lichte und elektrischer Kraft, besorgen die Leichenbestattung u. s. w\ und bilden die Gebühren für Verwaltungsleistungen im individuellen Interesse aus. Allein eine weitgehende finanzielle Ausnützung der Kommunalbetriebe verwehrt schon die Rücksicht auf die Verwaltungsaufgaben, in deren Dienst sie stehen^). Andererseits sind aber so ziemlich alle wichtigeren Steuerquellen vom Staate vorweggenommen. Die Finanzen der Selbstverwaltung können sich daher nicht selbständig entwickeln. Auch können die Umlagen zu den staatlichen Steuern nicht ins Ungemessene gesteigert werden, ohne die durch die Leistungsfähigkeit der Steuerträger gezogene Grenze zu überschreiten. So sind denn die Länder und viele Gemeinden in eine bedrängte finanzielle Lage geraten. Die Finanznot der Länder hat den Staat genötigt, ihnen durch Überweisungen aus dem Er- trägnisse der Staatssteuernzu Hilfezukommen. Das ist inÖsterreichzuerstgelegent- ^) Mit Unrecht wird die Ausbreitung der Kommunalbetriebe und die stärkere Betonung der Verwaltungsziele und der sozialpolitischen Rücksichten hiebei als Munizipalsozialismus be- zeichnet. Pflichtgemäße Fürsorge für das Gemeinwohl ist nicht Sozialismus.
back to the  book Österreichische Bürgerkunde"
Österreichische Bürgerkunde
Title
Österreichische Bürgerkunde
Author
Heinrich Rauchberg
Publisher
Verlag von F. Tempsky
Location
Wien
Date
1911
Language
German
License
PD
Size
16.4 x 24.0 cm
Pages
278
Categories
Geschichte Vor 1918
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Österreichische Bürgerkunde