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1933 tritt A. C. der zu diesem Zeitpunkt bereits verbotenen KPÖ bei. Sie verteilt Geldspen-
den der „Roten Hilfe“ und bringt Schriften und Flugblätter der Partei in Umlauf. Diese Tä-
tigkeiten waren in der Zeit des Austrofaschismus illegal und wurden mit Gefängnisstrafen
geahndet. Im Februar 1934, gleich zu Beginn des austrofaschistischen Dollfußregimes, wird
A. C. aus politischen Gründen aus ihrer Stelle als Fürsorgerin entlassen. Die Arbeitslosigkeit,
die A. C. bereits kennt, trifft sie diesmal härter als früher, da sie für ihre siebenjährige Toch-
ter sorgen muss. Im August 1934 nimmt sie am Antifaschistischen Kongress in Paris teil.
Sie wird unter dem Verdacht der Untergrundtätigkeit im Oktober desselben Jahres verhaftet
und zu einer Gefängnisstrafe von fünf Wochen verurteilt. Nach der Entlassung aus dem
Gefängnis findet A. C. eine Stellung in der Arbeiterbäckerei von Leoben.
Am 20. Mai 1940 wird A. C. von der Gestapo verhaftet, am 1. März 1941 wird sie wegen
Vorbereitung zum Hochverrat angeklagt. Hinter dem Wort „Hochverrat“ verbirgt sich kein
anderes „Verbrechen“ als die Verbreitung von Flugschriften und das Verteilen von Geldern
für Angehörige der KPÖ. Trotzdem wurden aufgrund dieser Anklagen Todesurteile ver-
hängt und vollstreckt. Die Sorgepflicht für ihre damals 14-jährige Tochter gilt als mildern-
der Umstand und bewahrt A. C. vor einer hohen Strafe. Sie wird am 24. Juni 1941 zu zwei-
einhalb Jahren Zuchthaus und Aberkennung der Bürgerrechte verurteilt. Als diese Haftzeit
beinahe vorüber ist, wird sie in das Konzentrationslager Ravensbrück deportiert. Auf dem
Transport dorthin lernt sie die Zuchthäuser von Wien, Prag, Leipzig und Berlin kennen.
Im Jänner 1943 erreicht sie ihren Bestimmungsort. In Ravensbrück hilft A. C. freiwillig
nach der Ausübung ihrer obligaten schweren Häftlingsarbeit noch im Krankenblock und
kann einige Leidensgefährtinnen vor dem Gastod retten. Am 20. April 1945 werden 10.000
Frauen aus dem Lager Ravensbrück als lebende Schutzwand für die deutschen Soldaten in
Richtung Osten getrieben. Unter ihnen ist auch A. C. Sie kann gemeinsam mit einigen Ge-
fährtinnen dem Todesmarsch entrinnen und durch einen Wald fliehen. Nach der Befreiung
Österreichs wird sie 1945 von der Grazer Landesregierung ins Kulturamt berufen. Doch die
Tätigkeit als Kulturbeamtin ist der sozial engagierten Frau zu theoretisch und so übernimmt
sie bald die Leitung des Grazer Kinderheimes, die sie mehr als drei Jahre inne hat. Dann
arbeitet sie 15 Jahre lang in der Zentralfürsorgestelle in Graz. Im Alter von 61 Jahren (1964)
tritt sie in den Ruhestand. Doch ihr privates Engagement, nunmehr auf den Familien- und
Freundeskreis beschränkt, erhält sie auch noch bis ins Alter von 85 Jahren aufrecht.
Qu.: DÖW 3073, 3483, 7748, 4379, 8886.
L.: Brauneis 1974, Kaltenegger 1989 Karin Nusko
Cadivec Edith, de Cadwéc, Baronin Cadwé, Kadivec, Edith Christally; Schriftstellerin,
Sprachlehrerin und Erzieherin
Geb. Sveti Martin, bei Buzet in Istrien (Kroatien), 27. 11. 1879
Gest. ? nach 1953
LebenspartnerInnen, Kinder: Tochter: Edith-Françoise; Pflegetochter: Grete Pilz. Die Kin-
der wurden nach Aufdeckung der Affäre dem Luisenheim für gefährdete Kinder übergeben.
Ausbildungen: Pensionat der Schulschwestern und Lehrerinnenbildungsanstalt der Ursuli-
nen in Graz.
biografiA.
Lexikon österreichischer Frauen, Volume 1, A – H
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- biografiA.
- Subtitle
- Lexikon österreichischer Frauen
- Volume
- 1, A – H
- Editor
- Ilse Korotin
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2016
- Language
- German
- License
- CC BY-NC 3.0
- ISBN
- 978-3-205-79590-2
- Size
- 17.4 x 24.5 cm
- Pages
- 1422
- Category
- Lexika