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Hofkanzlei, dd. 14. November 1844 über den galizischen Landtagsakt
vom September 1844. Staatsrat, Z. 6071 ex 1844. St. A.) Der staatsrätliche
Referent, Freiherr von Buol, beantragte, daß die Mitwirkung der Landes-
stelle erst dann erfolgen solle, wenn es sich um die Begutachtung der
von der Kommission und den Ständen vorgeschlagenen Maßregeln handle.
Graf Hartig hielt es jedoch überhaupt für unzweckmäßig, daß die Staats-
verwaltung »imperativ« in die Untertänigkeitsverhältnisse eingreife; er
sprach sich daher gegen die Einsetzung einerRegierungskommission aus,
da sonst »im Lande und in den Nachbarländern die irrige Meinung her-
vorgerufen werden könnte, als ob die Staatsverwaltung die Absicht hätte.
eine gänzliche Änderung in den Untertansverhältnissen vorzunehmen,
welcher Irrtum von höchst nachteiligen Folgen sein könnte«. GrafHartig
wollte daher, daß die Kommission den ständischen Charakter bewahre
und den ständischen Präsidenten als Vorsitzenden habe.
*') (13) Kaiserliche Entschließung vom 11. März 1S45 (ad Staatsrat,
Z. 6071 ex 1844, St. A.).
°°) (13) I^i^ Stände wählten aus jedem der achtzehn Kreise je zwei
Kommissionsmitglieder, und zwar das eine als wirkliches Mitglied, das
andere als Ersatzmann. Der Erzherzog ernannte den Fürsten Karl Jablo-
nowski zu seinem Stellvertreter in der Kommission.
51) (13) Mit 116 gegen 10 Stimmen.
52) (13) Vortrag der Vereinigten Hofkanzlei dd. 20. November 1S45
über den galizischen Landtagsakt vom September desselbenJahres. (Staats-
rat, Z. 6226 ex 1845. St. A.)
53) (14) Allerdings ging Baron Münch dabei von der Ansicht aus,
daß vorerst die Hauptaufgabe gelöst: die Anlegung von Grundbüchern
in Angriff genommen werden müßte.
5*) (14) Der staatsrätliche Referent, Freiherr von Buol, wollte, daß
die Kommission »für dermahl« die Feststellung des Nutzeigentums und
die Einführung von Grundbüchern als ihre vornehmste Aufgabe ansehe.
Dagegen sprach sich Staatsrat Weiß für den Antrag des Erzherzogs
aus. Hofrat Krauss wiederum erhob Bedenken gegen die große Anzahl
der Kommissionsmitglieder, und meinte auch, daß man es dem Erzherzog
überlassen solle, den Wirkungskreis der Kommission zu erweitern.
55) (14) Staatsrat Pilgram. Dieser beantragte zugleich, daß die
Kommission mit dem Elaborat über die Regulierung der Grundbücher
beginne, dann die Feststellung des Nutzeigentums folgen lasse und mit
der Verhandlung über die Ablösung schließe, »damit nicht auf einmahl
zu viele Hoffnungen angeregt werden«.
56) (14) Votum des Grafen Hartig.
5') (15) So findet sich im § 39 der Flugschrift »Einige Wahrheiten
für das polnische Volk« folgende Stelle : »Hauptsächlich sehe man dar-
auf, daß der Aufstand in ganz Polen das Gepräge der allgemeinen und
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Aus Österreichs Vormärz
Galizien und Krakau
- Title
- Aus Österreichs Vormärz
- Subtitle
- Galizien und Krakau
- Author
- Hanns Schlitter
- Publisher
- AMALTHEA- VERLAG
- Location
- Zürich - Leipzig - Wien
- Date
- 1920
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 12.0 x 18.89 cm
- Pages
- 148
- Keywords
- Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
- Categories
- Geschichte Vor 1918