Page - 115 - in Aus Österreichs Vormärz - Galizien und Krakau
Image of the Page - 115 -
Text of the Page - 115 -
sationsquote durch eine Umlage auf den gesamten (also sowohl Rusti-
kal- wie Dominikai-) Grundbesitz hereingebracht werden; oder man
könnte die Kobotpflicht der Untertanen zu einem Teil durch die Kom-
pensation mit ihren Rechten auf Urbarialsalz, Urbarialweide und unent-
geltliche Führung ihrer politischen und Justizgeschäfte aufheben und
nur den Rest unter Mitwirkung des Staates durch Kapitalien abtragen
lassen; man solle ferner nicht bloß die Robot, sondern auch die Klein-
gaben und Servituten beseitigen.
^»8) (53) Siehe S. 39.
"^^) (53) So Graf Hartig, der an die Kübecksche Formel dachte
(S. 102, Anm. 217). Er sprach die Überzeugung aus, es hätten die Grund-
herren im Fall der Annahme gewiß über die mangelnde oder doch sehr
zweifelhafte Aussicht auf Entschädigung keine Klage erhoben. ( Staats-
konferenz, Z. 277 ex 1847. St. A.)
^'''') (53) Referat der Vereinigten Hofkanzlei (über den Gubernial-
bericht vom 2g. Jänner 1847), dd. 17. März 1847. »Wann und ob in
ganz gleicher Form die vorerwähnte Vorschrift (das Dekret vom 18. De-
zember 1846) auch für Galizien kundzumachen sei, darüber— so lautete
eine Resolution vom 14. Dezember— ist noch vorläufig das Gutachten
der Landesbehörden einzuholen und Mir dasselbe gehörig beleuchtet zur
Schlußfassung vorzulegen.« (Das Hofkanzleidekret vom 18. Dezember
1S46 stellte es dem freien Übereinkommen der Beteiligten anheim, alle
untertänigen Schuldigkeiten in andere Leistungenumzuwandeln oder abzu-
lösen. [Staatskonferenz, Z. 1455 ex 1846. St. A. Vgl. Mises, 129, Anm. 2.])
^*'') (53) »Die Vereinigte Hofkanzlei unterstützt den Gubernial-
antrag sehr warm und geht über die vom Vizepräsidenten (der sich
gegen die Veröffentlichung des Dekrets ausgesprochen hatte) erhobenen
Bedenken mit schönen Phrasen hinweg, indem sie von dem tiefgefühlten
Danke spricht, mit welchem in anderen Provinzen die fragliche Verord-
nung entgegengenommen wurde — über welchen tiefgefühlten Dank ihr
wohl kaum noch ämtliche Daten vorliegen dürften — und Mißverständ-
nisse von welcher Art immer gar nicht besorgen zu müssen glaubt,
wobei sie wahrscheinlich noch die in Mähren und Schlesien wirkUch
schon eingetretenen ignorierte.« (Staatskonferenz, Z. ^62 ex 1847. St. A.)
^°^) (54) Kaiserliche Resolution vom 12. April 1847 (Staatskonfe-
renz, Z. 262 ex 1847, und Staatsratsakt, Z. 5907 ex 1847. St. A.), wo-
nach die Vereinigte Hofkanzlei auch die Weisung erhielt, »gleich jetzt
eine Verhandlung über die Anwendung der in jener Vorschrift (vom
18. Dezember 1846) enthaltenen Bestimmungen auf die Dominikal-An-
siedlungsverträge in Galizien einzuleiten« und darüber die weiteren An-
träge zu erstatten.
^'''') (54) Sie betrafen die unentgeltlichen Botengänge, zu denen
die Untertanen verhalten wurden: die unberücksichtigt gebliebenen In-
115
Aus Österreichs Vormärz
Galizien und Krakau
- Title
- Aus Österreichs Vormärz
- Subtitle
- Galizien und Krakau
- Author
- Hanns Schlitter
- Publisher
- AMALTHEA- VERLAG
- Location
- Zürich - Leipzig - Wien
- Date
- 1920
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 12.0 x 18.89 cm
- Pages
- 148
- Keywords
- Epoche, 19. Jahrhundert, Nationalismus, Liberalismus und Sozialismus
- Categories
- Geschichte Vor 1918