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Konrad Josef Heilig (1907–1945) 645
hatte schon Appelt 1949 von „der in jeder Hinsicht außergewöhnlichen Leistung Hei-
ligs“ und von dessen „außerordentlichem Scharfsinn“ und überdies davon gesprochen,
dass Heilig „auch die letzten Bedenken gegen die Echtheit [des Privilegium minus] restlos
zerstören“ konnte168. In dieser Hinsicht hatte bereits Heinrich Mitteis 1947 das „große
Verdienst Heiligs“ gewürdigt, „mit staunenswerter Gelehrsamkeit einen Beweis aufge-
baut zu haben, der zur vollständigen Rehabilitierung der Urkunde von 1156 führt“169.
Die Einwände, von denen Lhotsky gesprochen hatte, bezogen sich auf die für Heiligs
Argumentation zentrale These von einer „unmittelbaren byzantinischen Beeinflussung
des Minustextes“170. Für eine solche stützte sich Heilig vor allem auf mittelgriechische
Formeln, denen er – ins Lateinische übersetzt – in der im Privilegium minus enthaltenen
Wendung affectare aliquid alicui wieder begegnen zu können glaubte. Damit wäre ihm
eine Erklärung für den in der Forschung zum Privilegium minus bis dahin umstrittens-
ten Passus geglückt171, demgemäß dem Herzogspaar im Falle seiner Kinderlosigkeit die
Libertas affectandi, d. h. die Freiheit zustehe, sein Herzogtum wem immer es wollte zu
vermachen. Appelt hat indessen mithilfe von „affectare“-Belegen des zu Heiligs Zeiten
noch nicht vorliegenden ersten Bandes des „Mittellateinischen Wörterbuchs“ nachwei-
sen können, dass dessen „mit einem Aufwand an staunenswerter Gelehrsamkeit unter-
nommener Versuch, die libertas affectandi auf byzantinischen Einfluß zurückzuführen“,
„nicht geglückt“ sei, daß vielmehr „affectare […] als Synonym von donare, affectatio als
Ausdruck für die Schenkung eines Gutes an die Kirche verwendet worden sei“ und „die
Beispiele nach Westeuropa“ weisen172. Zuvor aber hatte der Byzantinist Franz Dölger
der Analyse Heiligs bescheinigt, dass sie „vor keiner Schwierigkeit zurückschreckt“ und
„mittels glücklicher Kombination und scharfsinniger Interpretation eine alte Frage zu
ihrer […] evident richtigen Lösung bringt“ und die Probleme „mit ebensoviel Spürsinn
wie Gründlichkeit unter zum großen Teil neuen Gesichtspunkten und mit staunens-
werter Quellen- und Literaturkenntnis geprüft“ habe. „Heiligs Buch ist, sowohl was die
168 Heinrich Appelt, Rezension [von Heilig, Ostrom], in : MIÖG 57 (1949) 427–435, und Heinrich
Fichtenau, Zur Überlieferung des ‚Privilegium minus‘ für Österreich, in : ebd. 73 (1965) 1–16.
169 Heinrich Mitteis, Zur staufischen Verfassungsgeschichte, in : ZRG GA 65 (1947) 316–337, hier 318.
170 Heilig, Ostrom (wie Anm. 6) 133–146, Abschnitt „IV. 5. Affectare und seine griechische Vorlage“ sowie die
Abschnitte IV. 6 und IV. 7 ; dazu Appelt, Rezension (wie Anm. 168) 432f.
171 MGH DFI (wie Anm. 155) Nr. 151, Absatz 3 : Si autem predictus dux Austrie patruus noster et uxor eius
absque liberis decesserint, libertatem habeant eundem ducatum affectandi cuicumque voluerint. Dazu Appelt,
Rezension (wie Anm. 168) 432f.; ders., Privilegium minus (wie Anm. 1) 17 ; ders., Die libertas affectandi
des Privilegium minus, in : MÖSTA 25 (1979) 135–140, hier 137.
172 Appelt, Einleitung zu MGH DFI (wie Anm. 155) Nr. 151, 258. Insgesamt zur Geschichte der Erforschung
des Privilegium minus jetzt Werner Maleczek, Das Privilegium minus. Diplomatische Gesichtspunkte,
in : Die Geburt Österreichs. 850 Jahre Privilegium minus, hg. v. Peter Schmid, Heinrich Wanderwitz
(Regensburg 2007) 103–141, zu Heilig insbes. 108f.
Österreichische Historiker
Lebensläufe und Karrieren 1900–1945, Volume 2
Entnommen aus der FWF-E-Book-Library
- Title
- Österreichische Historiker
- Subtitle
- Lebensläufe und Karrieren 1900–1945
- Volume
- 2
- Author
- Karel Hruza
- Publisher
- Böhlau Verlag
- Location
- Wien
- Date
- 2012
- Language
- German
- License
- CC BY-NC-ND 3.0
- ISBN
- 978-3-205-78764-8
- Size
- 17.0 x 24.0 cm
- Pages
- 678
- Keywords
- Lebensläufe, Werke und gesellschaftliches Wirken österreichischer Historikerinnen und Historiker, Geschichtsforschung
- Category
- Biographien