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„Er hat all die Jahre geschwiegen“
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intellektuelle Rückständigkeit: „Ich hatte in diesen achtzehn Jahren fast nichts
gelesen, hatte die politische Entwicklung in der Welt nicht miterleben können,
hatte nichts dazu gelernt außer einigen Brocken Ganovenjargon“ (1990, 322).
Fernerhin informieren Richter und Damerius über die „Massen abferti
gungen“
ohne Prozess (Richter 1990, 296; Damerius 1990, 50), wobei letzterer etliche
Artikel aus der Verfassung der UdSSR von 193610 anführt, um seine Erfahrung
deutlich als Verstoß gegen gerade jene Artikel zu kategorisieren. Ruge beklagt
seinerseits, dass er weder „förmlich verurteilt noch jemals förmlich entlassen
worden“ (2012, 308) sei, wodurch nicht nur die Rechtlosigkeit des stalinistischen
Regimes bloßgestellt werden soll, sondern auch dessen Willkür. Zudem leiden die
überzeugten Kommunisten darunter, dass sie im Land ihrer „Ideale und Träume,
im Vaterland der Werktätigen“ (Damerius 1990, 17) in den Gulag geschickt worden
sind. In diesem Sinn beteuert Richter, das Schlimmste auf der Welt sei, für einen
Feind gehalten zu werden, wenn man in Wirklichkeit „der allerbeste Freund ist“
(1990, 297), und Ruge fragt sich: „Wir waren immer Hitlergegner, auch als alle
den Hitler-Stalin-Pakt bejubelt haben. Wir haben uns durchweg loyal verhalten.
Warum vertraut man uns nicht? Warum setzt man uns mit den Kulaken gleich, die
immer gegen die Sowjetmacht waren?“ (2012, 175 [Hervorhebung im Original]).
Richter, Damerius und Ruge sind sich auch weitgehend darin einig, dass
das Lager von Korruption und Betrügerei wimmelte. Richter nennt das dauernde
Schachern „Lagermechanismus“ (1990, 299), Ruge und Damerius verwenden
für „jede Art obrigkeitsschädigende[n] Betrug[s]“ (Ruge 2012, 220) das Wort im
Lagerjargon: „Tufta“ (Damerius 1990, 147; Ruge 2012, 220), dessen Funktionieren
Damerius konkret und detailliert beschreibt (1990, 147–157), aber erst aus der
Perspektive der 1980er Jahre als lebensrettende Strategie zu erkennen vermag:
„Tufta bewahrte Tausende Gefangene vor Hunger und Hungertod, war also für
10 Unter dem Titel Aus der Verfassung der UdSSR von 1936 zitiert Damerius (1990, 55–56): „Ar-
tikel 102 Die Rechtsprechung wird in der UdSSR von dem Obersten Gerichtshof der UdSSR, den
Obersten Gerichtshöfen der Unionsrepubliken, den Regions- und Gebietsgerichten, den Gerich-
ten der Autonomen Republiken und Autonomen Gebiete, den Bezirksgerichten, von besonderen
Gerichten der UdSSR, die auf Beschluß des Obersten Sowjets der UdSSR bestellt werden[,] und
von den Volksgerichten ausgeübt.
Artikel 111
Die Verhandlung ist bei allen Gerichten der UdSSR öffentlich, sofern nicht durch das Ge-
setz Ausnahmen vorgesehen sind; dem Angeklagten wird das Recht auf Verteidigung gewährleistet.
Artikel 127
Den Bürgern der UdSSR wird die Unverletzlichkeit der Person gewährleistet. Niemand
kann anders als auf Gerichtsbeschluß oder mit Genehmigung des Staatsanwalts verhaftet werden.
Artikel 129 Die UdSSR gewährt Bürgern auswärtiger Staaten, die wegen Verfechtung der Inte-
ressen der Werktätigen oder wissenschaftlicher Betätigung oder wegen nationalen Befreiungs-
kampfes verfolgt werden, das Asylrecht.“
Opfernarrative in transnationalen Kontexten
- Title
- Opfernarrative in transnationalen Kontexten
- Editor
- Eva Binder
- Christof Diem
- Miriam Finkelstein
- Sieglinde Klettenhammer
- Birgit Mertz-Baumgartner
- Marijana Milošević
- Publisher
- De Gruyter Open Ltd
- Date
- 2020
- Language
- German
- License
- CC BY 4.0
- ISBN
- 978-3-11-069346-1
- Size
- 15.5 x 23.0 cm
- Pages
- 350
- Keywords
- Opfernarrative, zeitgenössische Literatur, transnationale Erinnerung, Transnationalität
- Category
- Lehrbücher