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Armee-Commando.
Armee Commando; und Armee - General Commando.
In Kriegszeiten werden sämmtliche zur Dienstleistung im Felde bestimm-
te Truppen von jeder Waffengattung, nebst den erforderlichen Militär-
Administrations-Zweigen, in eine oder mehrere Armeen vereinigt. De^
Oberbefehl einer Armee, wenn sich nicht der Monarch selbst anderen
Spitze stellt, führet ein Feldmarschall, oder ein General der Cavallerie,
oder auch ein Feldzeugmeister; und jede Armee besteht wieder aus größern
Abtheilungen von zwey oder mehreren Divisionen, die in neueren Zei-
ten ein (5orp5 (i'arm66 unter dem Commando eines Generals der Ca«
vallerie oder Feldzeugmeisters, oder im Range älteren Feldmarschall-
Lieutenants, bilden, dagegen in altern Zeiten die Einrheilung bloß in
zwey Flügel und das Centrum bestanden hat. So wie nun in Friedens-
zeiten von den Regimentern und Corps alle Berichte und Eingaben durch
das Brigade- und Divisions-Commando an das Oeneral-Commando des
Landes ihren Weg nehmen, eben so werden sie in Kriegszeiten durch
das Brigade- und Divisions-Commando an das Commando des Armee-
Corps oder Flügels, und von diesem weiter an das Hauptarmee-Com-
mando befördert, und auf eben diese Weise werden dessen Befehle und
kund zu machenden Verordnungen den Regimentern und Corps zuge-
sendet. — In dem viel umfassenden Wirkungskreise eines cn cli^f com«
mandirenden Generals, von dessen Geist, Entschlossenheit und Scelen-
starke im Kriege Alles abhängt, concentrirt sich die Leitung aller Ope-
rationen, Dienste und Geschäfte der Armee. —- Um ihn bey den zu
treffenden Anordnungen zu unterstützen, und diese vollziehen zu machen,
sind dem Commandirenden für alle Zweige des Dienstes und der Ge-
schäfte die erforderlichen Personen beygegeben, deren Gesammtheit das
Armee-Commando bildet, und welches nach der Organisation der neue-
sten Zeit in folgende drey Haupt-Abtheilungen gesondert wird: D ie l .
Abtheilung bildet dieOperations - Kanzley, welche unter der Lei-
tung des General-Quartiermeisters aus Stabs- und Oberofficieren des Ge-
neral - Quartiermeisterstabes besteht. (Vergl. General - Quarrier-
meisterstab in Fri edenszeiten.) Hier werden alle Berichte und
Meldungen an den Kaiser, an den Hofkriegsrath und 'an die Länder-
stellen verfasit; hier geschehen alle auf tactische Operationen sich bezie-
hende Ausarbeitungen, vonhier aus ergehen alle Marschbefehle, Orä^s
(5e bataill? , Dispositionen, die Erledigungen aller auf Operationen
gerichteten Meldungen, Rapporte u. s. w, Hieher gehören alle Kund-
schaftssachen, die Ausforschung der Deserteurs und Gefangenen, die
hohe Militär-Polizey im Hauptquartiere und im ganzen Bezirk der Ar-
mer; die Ausfertigung aller Schutz-und Oeleitsbriefe, die Ertheilung
der Passe, die Aufsicht über alle Wirthe, Kauflcltte, Marke-
tänder, und alle Fremde; die Verrichtung des General-Oewaltigers und
der ihm untergeordneten Stabsprofosien und Freymänner, dann der
Wagen-, Weg- und Stabs-Quartiermeister, und des gesammten Bo-
then-Personals, endlich auch alle Angelegenheilen der Pontoniers und
Pioniers. Die 2.Abtheilung bildet die D etail-Kanzley, deren
Vorsteher der erste General-Adjutant des Commandirenden ist, und die
nöthige Anzahl von Officieren unter sich hat. In dieser werden alle Ar-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe A-D, Volume 1
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe A-D
- Volume
- 1
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 788
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie