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A r t i l l e r i e .
eine Pflanzschule der Officiers für die gesammteA., deren Zöglinge in
allen Gegenstanden der Theorie und Empyrie gebildet werden; anderer-
seits als ein praktischer Militärkörper/ dem zugleich die Ausübung aller
Zwelge des A.-Dlenstes obliegt, und der in Kriegszeiten zur schwierig-
sten und ausgezeichnetsten Dienstleistung bestimmt ist<— DieGarnisons-
A. hat den Garnisonsdienst in den Festungen zu besorgen, und erhält ihre
jeweellge Completirung an Öfficieren und Mannschaft aus den Halb-
Invaliden der Feld-A.-Negimenter; sie wird in Districte abgetheilt, so
daß beynahe jede Provinz einen District bildet/ welcher einem Stabs-
officier zum Commandanten hat. Im Ganzen bestehen 14 Districte,
deren Stäbe zu Wien/ P rag , Ofen, Olmütz/ Lemberg,
"'ratz, Innsbruck, Venedig, Mantua, Temeswar, P e-
Waffen, dazu erforderlichen Munitions-Sorten/ und sonstigen Requi-
siten zu erzeugen, besteht das mit dem Wiener Garnisöns-A.-Di-
stricte vereinigte Zeugamt, und das zum Stande der Feld-A. ge-
hörige Feldzeugamt, welches sich ebenfalls in Wien befindet. Das
im Stands des Wiener Oarnisons-A.-Districtes begriffene Zeugamt
beschäftigt sich hauptsächlich mit Belagerungsausrüstungen, besorgt abcr
auch Feldausrüstungs-Gegenständs/ und liefert die letztern nach der Er-
zeugung dem A.-Feldzeugamte, zu dessen Wirkungskreis eigentlich die
Feldausrüstungen gehören. Von dem Feldzeugamte sind in den Provin-
zen Detachöments vertheilt. Der Commandant eines Oarnisons-A-Di-
strictes hat auch das Commando über das Zeugamts-Personale der Fe-
stungen seiner Provinz, folglich auch die Besorgung der Feuergewehrs-
und Munitions-Beyschaffung aller Art/ dann überhaupt des Pulver- und
Salniterwesens. Nebst dem A-Dienst in den Festungen hat daher auch
das Oarnisons-A.-Personale die Obliegenheit, auf die Conservation der
Zeughäuser, des Geschützes, der Munition, und der sonstigen A< - Ge-
räthschaften/ Sorge zu trägem—Der gesammten A. ist ein General-A.-
Director, dermahten Erzherzog Ludwig, (s. d.) vorgesetzt, der die In-
habersrechte ausübt, das Straf- und Begnadigungsrecht besitzet, die Un-
terofficiers- und Officiersstellen bis einschliessig zum Hauptmann vergibt/
den Rang der Officiere (der in der ganzen Feld-A./ und nicht so wie bey
der Infanterie oder Cavallerie in jedem Regiments besonders läuft) be-
stimmt, die Bewilligung zur Verehelichung ertheilt, und wenn es sich
um Besetzung einer Stabsofficiersstelle handelt, den Vorschlag durch
den Hofkriegsrath an den Kaiser überreicht. —' Als eigene Behörde
für diegesammte A</ und ihre verschiedenen Brattchen, besteht in Wien,
unter der unmittelbaren Leitung des General-A.-Directors ein A.-H aupU
Zeugamt/ zu dessen Wirkungskreis alle scientisischen A-Angelegenheiten/
der Stand und dessen Veränderungen/ alle Personal- und Disciplin-
sachen, die Erzeugung/ Reparation und Verwahrung des Feld- und
Belagerungsgeschützes, die Bestimmung des Calibers, die Erzeugung
der Feuergewehre/ des Pulvers und Salpeters, die Versehung der
Truppen mit Gewehr und Munition, die Dotirung der Festungen, dis
Oesterr, Nat. Encykl. Vo, I, ^
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe A-D, Volume 1
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe A-D
- Volume
- 1
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 788
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie