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Ausstellungs-Bureau. l5l
dert von der jährlichen Brutto-Einnahme bestimmt die Unternehmung
eines Theils zur Begründung eines Pensionsfondes für ihre Verwalter
und Beamten, andern Theils zur Begründung eines Fonds zum An-
kaufe und zur Erbauung eines eigenen, bloß dem Ausstellungszwecke zu-
sagenden Gebäudes.—Von der Aufnahme, welche die Anstalt im österr.
Publicum zu finden so glücklich seyn dürfte, wird es abhängen, ob sich
die Unternehmung auch mittelst Commanditen über die Hauptstädte der
Provinzen ausdehnen wird. —Außer dem, daß der dem Bureau über-
gebene Gegenstand eines jährlichen Abonnenten, dem die Ausstellungst
säle besuchenden Publicum auf die sorgfältigste Art zur Schau gebrach-
wird, erwirbt der Abonnent damit das Recht, auf eine wiederholte Be-
lanntgebung, in Folge deren der Nahme des Ausstellers als Producent,
als Künstler, oder Fabrikant, oder Oewerbsmann, der ausgestellte Ge-
genstand, und der Preis desselben in monathlichen eigenen Kundma-
chungen öffentlich bekannt, und dem Publicum in Erinnerung gebracht
werden soll, es wäre denn, der Abonnent würde eine derley Öffentlich-
keit ausdrücklich untersagen. — Die Ausstellungssäle werden dem Publi-
cum gegen ein Eintrittsgeld von 6 kr. C. M. ununterbrochen von 9 Uhr
Früh bis 4 Uhr Nachmittags, Sonn- und Feyertage ausgenommen,
zugänglich seyn. —Wer die ausgestellten Gegenstände näher zu besichti-
gen wünscht, löst gegen 10 kr. C. M. außer der Eintritts- noch eine Be-
sichtigungskarte, gegen welche dem Inhaber die verlangten Gegenstände
vom Aufseher zur nähern Beschauung vorgezeigt werden müssen. — Die
Unternehmung wird nicht aufhören, ihren gemeinnützigen eben so das
Interesse ihrer Abonnenten, wie des ganzen producirenden und erwer-
benden österr. Publicums befördernden Zweck zu verfolgen, und sich des
Schutzes einer weisen und wohlwollenden Staatsverwaltung immer wür-
diger zu machen." — Mit diesem Bureau war ein belebendes und ver-
mittelndes Matt verbunden: Notizen über Production, Kunst, Fabri-
ken und Gewerbe, als Anhang zu dem in demselben Institute von 1334
an zu erscheinenden, doch nicht herausgekommenen Handelsschema des österr.
Kaiserstaates. Eine eigene Abtheilung dieses A. B. machte die Leihanstalt
von Gemälden, Bildhauerwerken, Kupferstichen:c. aus. Ferner be-
stand eine Indusirie-Commissions-Abtheilung. Das Institut erboth sich,
allen industriellen Classen des österr. Kaiserstaates nicht nur im Bereiche
des Inlandes, sondern auch im Austande als Commissionär, und zwar
in so weit es thunlich, entweder selbst, oder durch seine eigens dazu be-
stellten Agenten, alle Geschäfte, in welche diese Classen nur immer ver-
wickelt werden können, und die Sach- und Localitätskenntnisse voraus-
setzen, oder eine dem Industriemanne kostbare Zeit in Anspruch nehmen,
zu besorgen, mit Ausnahme aller reinen Handelsgeschäfte, welche in
den Wirkungskreis der Handels-Eommissäre gehören. Das Institut über-
nahm demnach alle Geschäfte, in so fern solche die industriellen Classen
oder Gegenstände der Production, Kunst, Fabrikation, Gewerbe und
Handel betrafen, als Depositionen, Leih-und Darleihgeschäfte, Tau-
sche, Käufe und Verkäufe, Pachtungen und Verpachtungen, Oesell-
schafts-, Actienvenräge, Leibrenten, Assecuranzen u. s. w.
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe A-D, Volume 1
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe A-D
- Volume
- 1
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 788
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie