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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe A-D, Volume 1
Page - 153 -
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Page - 153 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe A-D, Volume 1

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Auswanderung. — Avanzini . 153 n i tz angelehnt glaubte. 2lllein nur 10,000 M. unter Davoust standen dort/ und hielten die Russen auf, wahrend Soult sich auf das ge- schwächte Centrum warf, die Höhen von Pratzen nahm, dadurch beyde nach Olmütz, abschnitt. Nur mit dem Verluste alles Geschützes und von 30,000 M. an Todten und Gefangenen gelang der Rückzug Aer A. nach Ungarn. Französischer Seits war derselbe 16—13,000 M. Diese Schlacht war vielleicht die kunstgerechteste Napoleon's. Resultat: Zu- sammenkunft Napoleon's mit K. Franz I,, Trennung der russ. von der öst.err. Armee durch den Rückmarsch der ersten, Waffenstillstand zwi- schen Osterreich und Frankreich, welchem der Preßburger Friede folgte. S. französische Kriege. Auswanderung. Zufolge Auswanderungspatentes vom 10.Aug. 1734 und mehrerer nachtraglich erschienenen Verordnungen in den österr. Staaten ist die willkührliche A. sowohl der Eingebornen, als auch Fremden, welche sich schon über 10 Jahre daselbst befinden, nicht gestattet; die Erlaubnis; dazu ist auf dem Lande vom Kreisamte, in der Hauptstadt bey der Landesstelle anzusuchen. Nach einer neueren Verord- nung haben die Auswanderungsbewilligung für Weiber die Landerstellen, für Männer aber die Hofkanzley zu ertheilen. Nur fremden Künstlern und Fabrikanten ist die Freyheit, auszuwandern, lebenslänglich zuge- sichert, so wie dieselbe auch fremden Gesellen zusteht; inländische jedoch, wenn sie in fremde Länder reisen wollen, bedürfen der Bewilligung der Landesstelle. Jedermann, der Kenntniß einer auswärtigen Anlockung von Künstlern und Gewerbsleuten hat, ist verpflichtet, der Landes- ftelle hievon unverzüglich Nachricht zu geben, so wie auch deren A. zu verhindern. Für die Anzeige und wirkliche Einbringung eines unbe- fugten Auswanderers, d. h. eines solchen, der ohne Bewilligung des Landesfürsten aus den sämmtlichen Erblanden entweicht, mit dem Vorsatze, nicht wiederzukehren, oder eines Auswanderungsverleiters sin*d ange- messene Belohnungen ausgesetzt, und zwar für die Anzeige eines Erste- ren 5 st., für dessen wirkliches Einbringen 12 fi., für die Anzeige eines Letzteren jedoch 100 fi., für die wirtliche Einbringung 200 fl. Den tür- kischen Unterthanen werden zur Befolgung der Reciprocität, die Aus- wanderungspässe unweigerlich verabfolgt. Jeder Auswanderer nach Bayern hat in Hinsicht auf den Loskauf von der Militärpflicht einen gleichen Be- trag, wie der von Bayern verlangt wird, nähmlich 135 st. als eine Militärpstichtigkeits-Redimirungstaxe an die Ärarial-Casse abzuführen, im widrigen Falle wird, nach dem Beyspiele Bayerns, in die A. nicht gewilligt. Endlich ist in der einer Inländerinn ertheilten Bewilligung zur Verehelichung mit einem Ausländer keineswegs die Bewilligung zur A. mitbegriffen, sondern dieselbe muß von der inländischen Braut beson- ders eingeholt werden. Avancement, f. Beförderung. Avanzini, Ios., ward in dem lombard. Dorfe Oaino, am llfer des Salo, in der Nahe von Brescia geb., wo er seine erste Bli-
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe A-D, Volume 1
Title
Österreichische National-Enzyklopädie
Subtitle
Buchstabe A-D
Volume
1
Authors
Franz Gräffer
Johann Czikann
Publisher
H. Strauß
Location
Wien
Date
1835
Language
German
License
PD
Size
13.3 x 22.0 cm
Pages
788
Keywords
Nachschlagewerk, Biografien
Categories
Lexika National-Enzyklopädie
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