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unmittelbar auf die Regierungen, Gubernien und ihre Chefs einwirkt«
.— 8) Der l. k. Hofkriegsrath. Dieser wird von einem Präsidenten und
einem Viceprasidenten geleitet. Unter dem Hofkriegsrath stehen nicht nur
die gesammten Armeen und alle eigentlichen Militär-Gegenstande in al-
len Provinzen, sondern auch die Militärjusiiz und der politische Ver-
waltungstheil der Militärgränze. — 9) Das k. k. General-Rechnungs-
Directorium, unter welchem die Rechnungs-B. (sogenannte Buch-
haltungen) sämmtlicher Provinzen und aller Venvaltungs-Branchen,
auch der militärischen stehen. —„Diese Hofstelle ist mit der Censur der
Staats-Rechnungen, mit der Übersicht und Controlle über sämmtliche
Staats-Einkünfte und Ausgaben, und mit der obersten Leitung über
sämmtliche Baugegenstande der Monarchie beauftragt. —> 10) Die k. k.
Studien-Hofcommission, welche seit 1803 außer Ungarn das gesammte
Schul- und Studienwcsen leitet. — An sie berichten die Landes-Guber-
nien und Regierungen der Provinzen. In letzteren stehen die Gymnasien,
höheren Schulen, Universitäten unter eigenen Directoren, die unteren
aber unter einem gemeinsamen Ober-Schulaufseher. >— 11) Die Hof-
Commission in Justiz-Gesetzsachen, zur Revidirung und Verbesserung der
bestehenden Iustizgesetze, zur Entwerfung/ Beurtheilung und Prüfung
neuer Gesetzes - Entwürfe. >— D. Den Hofstellen unterge-
ordnete Landerstellen.—a) In allen Provinzen. —Die 12
General-Militar-Commanden: 1) In Wien für Nieder-und Obcroster-
reich. 2) In Grätz für Illyrien, Steyermark und Tyrol. 3) In Prag
fürBöhmen. 4) In B rü n n für Mähren und Schlesien. 5) In Lembe rg
für Galizien. 6) In Ofen für Ungarn. 7) In Peterwardein für
Slavonien. 3) In Agram für die vereinigte Banal-Warasdiner-Carl-
siädter-Militärgränze. 9) In Temeswar für die Banater Militär-
gränze. 10) In Hermannstadt für Siebenbürgen. 11) In Verona
für das lombardisch-venetianische Königreich. 12) In Zara für Dal-
matien. — Ein commandirender General ist der Chef dieser für alle
Branchen des Militärwesens organisirten und dem Hofkriegsrathe unter-
geordneten Stelle. — Die Individuen derselben sind injdas politische,
ökonomische, Verpfiegs- und Iustiz-Departement vertheilt, und ausierdem
wird noch von einigen rechtskundigen Mitgliedern unter dem Präsidium
des Generals und dem Beysitz zweyer Landräthe in den deutsch-böhmisch-
galizischen Erblanden, in Ungarn, der Militärgränze, in Siebenbürgen,
im lombardisch-venetianischen Königreiche; in Dalmatien aber von mili-
pensionirte Officiere, ihre Angelegenheiten. — k) In den deutsch:
böhmisch-galiz. und in den i ta l . Provinzen. I. Politische B,
Die beyden Landes-Regierungen in Osterreich u. d. Enns zu Wien,
und ob d. Enns zuLinz. — Die 10 Landes-Gubernien. Für.Steyer-
mark
sicn
b
arlberg"zu Innsbruck. Für die Lombardie zu Mailand. Für das
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe A-D, Volume 1
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe A-D
- Volume
- 1
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 788
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie