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Oalizien auch auf die Oberleitung der Salzsiederryen) und auf die Lot«
to-Gefälls-Übertretungen aus, welche lebtere bis dahin patentmäsiig
den Landesstellen zur Notionirung zugewiesen waren. In allen oben er-
wähnten Verwaltungsangelegenheiten geht der Geschaftszug direct an die
allgemeine Hofkammer; Tabak- und Stämpel-Oefallssachen ausgenom-
men, in welchen er zunächst an die für diese Gefalle noch bestehende ei-
gene Direction zu leiten ist. — Bey der früheren vereinzelten Verwal-
tung der Gefalle und ahnlichen Staatseinnahmen hatten die Administra-
tionen in der Regel wieder Unterbehörden zur Aufsicht und Leitung aller
in einem gewissen beschrankteren Umfange bestehenden Einnahms- oder
Verwaltungsämter, wie z. B. die Inspectorate für das Zollwesen, die
Verzehrungssteuer u. s. w. Auch diese Einrichtung wurde dadurch wesent-
lich vereinfacht, dasi an die Stelle dieser mannigfaltigen Unterbehörden
die Cameral-Bezirks-Verwaltungen gesetzt wurden, welche in den
einzelnen Bezirken, in welche das ganze Territorium einer Cameral-
Gefallen-Verwaltung getheilt ist, in der Hauptsache die nähmlichen
Geschäfte besorgen, zu deren Leitung im ganzen Territorium die Ca-
meral - Gefallen - Verwaltung berufen ist. Doch haben die Cameral-
Bezirts-Verwaltungen keine collegialische Verfassung, sondern die Ge-
schaftsleitung und die unmittelbare Verantwortlichkeit für das Gedeihen
des Verwaltungszweiges im Bezirke liegt ausschließend dem Bezirks-
Vorsteher ob, welchem jedoch zur Unterstützung in der Erfüllung seiner
Obliegenheit das übrige Verwaltungspersonale zugegeben, und als des-
sen gesetzlicher Stellvertreter der erste Cameral - Bezirks-Commissar be-
stimmt ist. — IV. Die Cameral-Magistrate zu Mailand und Vene-
dig.— V. DieFinanz-IntendenzzuZara; sind gleichmäßig derallgem.
Hofkammer; — VI. die verschiedenartigen Münz- und Bergwesensbehör-
den undAmter in Österreich und Steyermark, in Illyrien, inTyrol und
Vorarlberg, in Böhmen, Mahren und Oalizien ihrer eigenenHoftammer
untergeordnet.— in Öster-
reich ob und unter der Enns, Eteyermark, Böhmen, Mahren und
Schlesien, Oalizien, Krain und Kärnthen, im Küstenlande, in Tyrol
und Vorarlberg, in der Lombardie, im Venetianischen und in Dal-
matien, stehen unter dem Oeneral-Rechnungs-Directorium. — VII I . Die
Polizeyhofsielle hat außer derPolizey-Oberdirection in Wien die Poli-
zey-Directionen in Linz, Orätz, Laibach, Trieft, Innsbruck,
Prag, Brunn, Lemberg, Zara, die Oeneral-Polizey-Directio-
nen in Mai land und Venedig und zunächst als oberste Censurbe-
hörde die t. f. Büchercensur und das Bücher-Nevisionsamt zu Wien
unter sich, ferner die Bücherrevisionsämter zu Linz, Salzburg, Grätz,
Laibach, Trieft, Innsbruck, Prag, Brunn, Lemberg,Zara,
Mailand, Venedig. — c) In Ungarn. — Dle lönigl. Statt-
halterey zu Ofen, unter dem Präsidium des Palatins und unter der
königl. ungar. Hofkanzley. Ihre Hauptbestimmung ist: Vollziehung der
Reichsgesetze, Kundmachung (durch Intiinata) der königl. Befehle und
deren Handhabung. Im Übrigen stimmt ihr polit. Wirkungskreis mit
dem der Oubernien in andern Provinzen überein. — In der Justiz
ist a. die Septemviraltafel zu Pesth unter dem Präsidium des Pa-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe A-D, Volume 1
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe A-D
- Volume
- 1
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 788
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie