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248 B e i st e i n e r.
der Ungarn, Jedes der 11 Comitate hat seinen Chef, den Obergespan
(5upi-6inu5 <Üom65)/ welchem Vicegespane, lönigl. Oberstuhlrichter,
Obernotare, Steuereinnehmer, Unterrichter :c. beygegeben sind. Es
wird wenigstens einmahl im Jahre eine General-Versammlung des gan-
zen Comitats, die sogenannte Marcal-Congregation(Nal-caIi5 se^i-ia)
veranstaltet. Jeder der 2 ungar. Districte hat seinen Ober-und Vice-
Capitan mit ähnlichem Personal wie die Comitate, nur daß die Ober-
stuhlrichter fehlen. Die Dörfer haben ihre Dorfrichter und Geschwornen.
— 2) Im Lande der Szekler. Die Verwaltung in den 5 Stühlen ist
eine ähnliche, nur unter anderen Benennungen. Der erste Beamte heißt
' ichter. Dann folaen die Oull
lic
Ober-, der zweyte Vice-Königsrichter. f lg i llonez (Un-
terrichter) u. s. w. Die General-Versammlung heisit die Szekler Univer-
sität. — 3) Im Lande der Sachsen. In jedem Kreise sind ebenfalls 2
Oberbeamte, davon der erste bald Bürgermeister, bald Königsrichter,
der andere aber bald Stuhl- oder Districtsrichter, bald ^Stadthann (Vil-
licuz HU265t()i') genannt wird. Jeder Marktflecken und jedes Dorf hat
seinen Richter, dann noch Geschworne und eine Markt- oder Dorf-Corn-
munität. — Die oberste politische Stelle bekleidet aber hier der 'Graf
der sachsischen Nation ((Ü0M68) mit seinem Personale. Er ist zugleich
Präsident der aus 22 Mitgliedern bestehenden Universität der sächsischen
Nation, die er zusammenberuft, 'ihre Kreise bereiset und alles Nöthige
verfüget. 4) In den Taxal-Ortschaften der Ungarn und Szekler ist in
jeder ein Richter mit einigen Assessoren, Unterrichtern:c.— I I . O e-
richts stellen. 1) Die ersten Instanzen in allen freyen Kreisen sind die
Ortsrichter (Hannen), Geschwornen, in den unterthanigen Orten die
Grundherren, Unterrichter, die Dullonen bey den Szeklern, die Stuhl-
richter oder Stadthannen bey den Sachsen. —- 2) Die zweyten Instan-
zen sind in den ungar. Comitaten und Szekler-Srühlen die 3ed65 jucli-
ciai-igs pai-Nal^ oder silialez, dann die seä. juä. ^nei-ales, bey den
Sachsen dis Magistrate und Stadtämter.—-3) Die dritte Instanz:
a) Für die Ungarn und Szekler die königl. Gerichtstafel (tabula re^ia
)uäicialia)zuMaros V asarhely, ein zahlreiches richterliches Col-
legium. -^ l)) Für die Sachsen die ansehnliche sächsische Universität. -^
4) Die letzte Instanz bildet das konigl. Gubernium, von dem man noch
im Wege der obersten Revision an die siebenbürg. Hofkanzley in Wien
ftppelliren kann. S. auch die besondern B. -Art. ^
Beisteiner, Hlise, vermählte Pohl , eine beliebte 'und lo-
benswerthe Alt-Sängerinn, 1305 in Wien geboren, bildete sich in
der Wiener Kunstschule, und sang daselbst oft in Concerten und auch
un Kärnthnerthortheater mit Bsyfall, dann besuchte sie Italien, wo sie
auf Bühnen mittleren Ranges in mehreren Rollen gesiel, und von den
philharmonischen Gesellschaften zu Florenz, Bologna und Vero-
n a zum Ehrenmitglied ernannt wurde. 1330 machte sie eine Kunstreise
durch Norddeutschland und ist gegenwärtig in Ca sse l engagirt. Durch
ihr zwar nicht sehr kräftiges aber angenehmes Organ, bedeutende Geläu-
figkeit und gutes Spiel zeichnet sie sich vorzüglich in Operetten aus/
und gefällt besonders in Rollen, wie die Müllerinn, Rosine im Par-
bier u, dgl.
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe A-D, Volume 1
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe A-D
- Volume
- 1
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 788
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie