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Cremona. — Criminal-Iustiz-verfass.
Cremona, Delegation im lombard. Gouvernement des lombar-
disch-venet. Königreichs, wird nordlich und südlich vom Oglio und Po
begränzt. Ihre Größe betragt 23-^ Q. M., sie wird in 9 Districte und
193 Gemeinden eingetheilt, mit einer Zahl von 130,000 Einw., 2
Städten, 7 Marktfl. und 139 Dörfern.
Cremona, lombard. Hauptstadt der gleichnahmigen Delegation
am Po, über welchen eine, durch das Castett Sta. Croce gedeckte
Schiffbrücke führt, hat 2 Stunden im Umfange, und zählt mit der
Vorstadt 23,500 Einw. Die mit Gräben und Bastionen umgebene
Stadt gewährt einen freundlichen Anblick. Eines der ansehnlichsten Ge-
bäude ist der öffentliche Pallast. Unter den 45 Kochen und Capellen ist
die sehenswertheste die große Domkirche, mit schätzbaren Gemälden,
Marmordenkmählern und Fresken; das Gewölbe ruht auf 40 Marmor-
säulen; der freystehende Glockenthurm wird für den höchsten und kühn-
sten in Italien gehalten ; 372 Fuß hoch, wird er, bis zum Glockenhau-
se, auf 493 Stufen erstiegen. Der Corso ist schön und viel besucht. C.
ist der Sitz eines Bisthums, mit Cathedralcapitel, eines Civil-, Cri-
minal- und Handels-Tribunals, hat ein Lyceum, Gymnasium, eine
Haupt-und Mädchenschule, öffentliche Bibliothek, Mädchenerziehungs-
anstalt, 2 Theater, Kunstsammlungen und mehrere Wohlthätigkeitsan-
stalten, hierunter ein Krankenhaus, ein Leih- und Arbeitshaus, und
Waiseninstitute. Von Gewerben sind vornehmlich zu erwähnen: Leinen-
und Seidenweberey, Granatenschleiferey; C. erzeugt besonders scböne
Töpferwaaren und Fayence-Geschirr, auch Farben und chemische Waa-
ren. Der Senf aus C. ist beliebt. Berühmtheit haben die Cremoneser-
Violinen und Bratschen erlangt. Ein nicht unerheblicher Handel wird
mit Getreide, Flachs, Käse, Seide, Ohl, Honig und Wachs getrie-
ben. Als geschichtliche Momente sind zu bemerken: Der Überfall der Oster-
reicher am 1. Febr. 1702, mit der GefanFennehmung des franzöf. Mar-
schalls Vi l lero i , und der Sieg derselben über die Franzosen 1799.
Criminalgerichte, s. den folgenden Artikel.
Criminal-Justiz-Verfassung. Die Criminal-Gerichtsbarkeil
wird, gleich der Civiljustiz, in drey Instanzen verwaltet. Die Gerichts-
stellen, denen die Ausübung der Strafgerichtsbarkeit in Criminalfällen
in erster Instanz zukommt, werden mit der allgemeinen Benennung Cri-
minalgerichte bezeichnet. Sie sind theils landesfürstliche, theils Patrimo-
nial-Oerichtsbehorden; sie haben theils eine collegiale Verfassung, theils
bestehen sie aus einer einzelnen physischen Richterperson, die dann nur
Criminal-Untersuchungs-Richter ist; ferner sind sie entweder selbstständige,
bloß zur Verwaltung des Strafrichteramtes aufgestellte Behörden, wie
die landesfürstl. Banngerichte in Steyermark, und die landesfürstl. Cri-
minalgerichte in Galizien; oder wie dieß weit häufiger der Fall ist, sie
üben nebenbey die Civil-Gerichtsbarkeit in allen oder mehreren Zweigen,
über einen größeren oder kleineren Bezirk aus, als in welchem denselben
die Criminal-Gerichtsbarkeit zusteht. In diese Classe der vereinigten Cri-
minalgerichte gehören die Stadt- und Landrechte, zugleich Criminalge-
richte in den Hauptstädten der Provinzen; die landesfürstl. Collegialge-
richte erster Instanz für Tyrol und Vorarlberg, dann in Dalmatien; die Iu-
Oesterr.Nat. Encykl. Vd. l. 39
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe A-D, Volume 1
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe A-D
- Volume
- 1
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 788
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie