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Freystadt (mähr. Marktfl.) — Freyzügigkeit. 207
chen. Das hiesige Schloß umfängt «in großer englischer Garten. Mit
der Pfarre ist zugleich das Archipresbyteriat verbunden, zu welchem au-
ßer dieser/ mehrere Pfarren dergleichnahmigen mindern Srandesherrschaft
des Grafen Larisch gehören.
Freystadt/ mähr. Marktflecken im Hradischer Kreise, in einer
mit Wäldern umgebenen Ebene, mit 900 Einw. und einer Pfarrkirche.
F. liefert viele Weinfässer und Faßreifen, die das ganze Weinland des
Hradischer Kreises versehen, und bis nach Niederösterreich verführt
werden.
Freystadtel, ungar. Marktstecken im Neutraer Comitat, ein
qroßer Ort an der Waag, über welche, eine 460 Schritt lange Brücke
führt, mit 3,300 Einw.', hat ein prächtiges, gräfl. Erd öd y'sches Lust-
schloß, worin eine gewählte Bibliothek, eine Sammlung von Kunstge«
genständen, die Reitschule, die Wagenremisen, die Pferdegeschirrsamm-
lung, und ein Theater sehenswerth sind. Der schöne Garten hat eine
reiche Orangerie, ein Ananashaus, eine Menagerie, eine ansehnliche
Schweizerey (Paradies genannt), und in der Nähe befindet sich ein gu-
tes Gestüte. Auf dem Hauptplatze steht die gothische Franciscanerkirche
und bey der alten Pfarrkirche befindet sich die gräfl. Erd ödy'sche Fami-
liengruft und ein Armenspital. Der Weinbau ist hier nicht sehr bedeu-
tend, dagegen werden die hiesigen Viehmärkte stark besucht, und unter
den Einwohnern gibt es mehrere Holzhändler, welche die Gegend auf
einige Meilen im Umkreise mit Bauholz und hölzernen Oeräthschaften
versehen.
Freywaldau (Freywalde), schles. Schutzstadt und Herrschaft
des Breslauer Fürst-Bischofs, im Trovpauer Kreise, die Stadt liegt in
einem weit ausgedehnten Thale, am Fuße der Goldkoppe, hat ein
Schloß und mit Einschluß ihrer Vorstadt (Freyheit genannt) 2,100
Einw., die Wollenzeuge, Leinwand zc. verfertigen.
Freywillige, s. wiener Freywillige.
Freizügigkeit, ist nach österr. Gesetzen die Befreyung eines in
das Ausland gehenden Vermögens von dem Abfahrtqelde (s. d.). In
dieser Hinsicht bestehen Freyzügigkeitsverträge zwischen Osterreich und ver-
schiedenen andern Staaten und zwar (außer der bestimmten wechselseitigen
F. zwischen den zum deutschen Bunde gehörigen österr. Landern und Ge-
biethen, und den gesammten deutschen Bundesstaaten) mit Rußland
und Polen, Dänemark, Frankreich, Modena, Parma, Sardinien,
Schweden und Norwegen, Toscana, mit der Freystadt Krakau, und
mit der Schweiz. — In den Provinzen und Antheilen.des ehemahligen
Königreichs Italien, welche an Osterreich gekommen sikd, wurde das
bestandene droit d'aukaine, oder ^u5 alkina^ii (Heimfallsrecht) 1815
aufgehoben. Für Staaten, mit welchen keine F. besteht, wurde das Be-
nehmen und die Form der Reverse de ol)5ervando recipi-oco durch
Hofverordnung vom I I . Iuly 1817 vorgeschrieben. Mit einigen aus-
wärtigen Staaten bestehen auch Pensions-Freyzügigkeitsverträge, als
mit Baden, Bayern, Modena, Parma und Toscana. Alle jene Pen-
sionisten, welche seit 1814 mit den zurückgefallenen Provinzen an Oster-
leich übergingen, und ihr Domicil wo immer im Auslande vor erfolgtcr
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe E-H, Volume 2
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe E-H
- Volume
- 2
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 696
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie