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Gesellschaft adeliger Frauen lc. 343
vonLobkowitz, gebornen Fürstinn von Schwarzenberg, zuStan-
de, welche sodann auch von den 12 statutenmäßigen Gliedern des Aus-
schusses einstimmig zur ersten Vorsteherinn gewählt wurde. Der Plan und
die Einrichtung dieser höchst lobenswerthe«, humanen Anstalt, nach
deren Muster sich mehrere solche Anstalten, wie sie noch inPrag, Pesth
und Ofen :c. bestehen, bildeten, sind wie folgt: Jedes Gesellfchaftsmit«
glied leistet einen jährlichen Beytrag, welchen es jedoch selbst nach seinen
eigenen Kräften bestimmen kann und übernimmt einmahl im Jahre unter
ihren männlichen Verwandten eine Sammlung zum Besten des Vereins.
Von den gesammten Vereinsgliedern werden ferner 12 Damen als Aus-
schuß erwählt und ihre Wirksamkeit auf 3 Jahre festgesetzt; diesen Da,
men wird ein eigener Bezirk angewiesen, innerhalb welchem sie auch Bey-
träge von Personen annehmen können, welche der Gesellschaft nicht ein-
verleibt oder mit Einverleibten nicht verwandt sind. Über die Verwendung
der eingegangenen Beytrage wird nach der Stimmenmehrheit von der
Vorsteherinn und dem Ausschuß entschieden, welchen es auch frey steht,
sich noch überdieß bey moralischen und patriotischen Männern darüber
Raths zu erhohlen. Die Gesellschaft wählt einen permanenten Secretär
(gegenwärtig der k. k. Regierungsrath und Höfagent Ios. Sonn l eith-
n er), dessen Obliegenheit ist, den Geschäftsgang in Ordnung zu erhalten,
mit den Behörden zu correspondiren, die Entscheidungen des Gesellschafs-
rathes auszuführen und allenfalls erforderliche Aufschlüsse einzuh ohlen, so
wie den Zusammentretungen beyzuwohnen und an den Berathungen
Theil zu nehmen, auch Anträge zur Verwendung der eingehenden Bey-
träge zu machen, worüber jedoch der Gesellschaft die Entscheidung bleibt.
Die Verwaltung des Secretariats wird als ein Ehrenamt betrachtet und
hat folglich auf keine Vergütung oder Remuneration Anspruch. Sowohl
das Eincassiren als auch die Verwendung der subscribirten Summen ge-
schieht auf die einfachste und zweckmäßigste Weise. Obschon es Grund-
princip der Gesellschaft ist, keinen Fond zu gründen, indem die wohl-
thätigen Beyträge niemahls auf bestimmte Summen beschränkt werden
sollen, so wird doch, falls nicht schon vorläufig ausgemacht ist, welchem
Zwecke irgend ein eingehender Betrag gewidmet seyn soll, das Capi-
tal in einem soliden Handelshause bis zur Verwendung fruchtbringend
angelegt, einige kleine Beträge ausgenommen, welche immer zur Be-
streitung augenblicklicher Bedürfnisse in Handen der jeweiligen Vorsteherinn
bleiben. Die Controlle wird von 2 erprobten Freunden der Wohlthätigkeit
unentgeldlich besorgt. Ein besonderes Gesetz bestehtauch, daß die Gesell-
schaft nicht nur bloß irgend einer augenblicklichen Noth abhelfe, sondern
es muß ein festgesetztes Ziel im Auge behalten werden, wodurch sich die
wohlthätige Handlung auch in der Folge segenbringend bewähre. Aus
diesem Grunde soll, wenn die Quellen der Gesellschaft nichr hiineichen,
vielseitig dauernden Nutzen zu stiften, lieber ein einzelner Fall be-
rücksichtigt, als die Mittel durch mannigfaltige, aber vorübergehende
Verwendung nutzlos versplittert werden. Bald nach dem Entstehen dieser
segensreichen Anstalt, regte sich der lebhafteste Wetteifer unter den Frauen
aller Stände, auch für den wohlthatigen Zweck mitzuwirken, und so
bildeten sich, zuerst in Klosterneuburg, dann an mehreren Orten
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe E-H, Volume 2
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe E-H
- Volume
- 2
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 696
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie