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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe E-H, Volume 2
Page - 343 -
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Page - 343 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe E-H, Volume 2

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Gesellschaft adeliger Frauen lc. 343 vonLobkowitz, gebornen Fürstinn von Schwarzenberg, zuStan- de, welche sodann auch von den 12 statutenmäßigen Gliedern des Aus- schusses einstimmig zur ersten Vorsteherinn gewählt wurde. Der Plan und die Einrichtung dieser höchst lobenswerthe«, humanen Anstalt, nach deren Muster sich mehrere solche Anstalten, wie sie noch inPrag, Pesth und Ofen :c. bestehen, bildeten, sind wie folgt: Jedes Gesellfchaftsmit« glied leistet einen jährlichen Beytrag, welchen es jedoch selbst nach seinen eigenen Kräften bestimmen kann und übernimmt einmahl im Jahre unter ihren männlichen Verwandten eine Sammlung zum Besten des Vereins. Von den gesammten Vereinsgliedern werden ferner 12 Damen als Aus- schuß erwählt und ihre Wirksamkeit auf 3 Jahre festgesetzt; diesen Da, men wird ein eigener Bezirk angewiesen, innerhalb welchem sie auch Bey- träge von Personen annehmen können, welche der Gesellschaft nicht ein- verleibt oder mit Einverleibten nicht verwandt sind. Über die Verwendung der eingegangenen Beytrage wird nach der Stimmenmehrheit von der Vorsteherinn und dem Ausschuß entschieden, welchen es auch frey steht, sich noch überdieß bey moralischen und patriotischen Männern darüber Raths zu erhohlen. Die Gesellschaft wählt einen permanenten Secretär (gegenwärtig der k. k. Regierungsrath und Höfagent Ios. Sonn l eith- n er), dessen Obliegenheit ist, den Geschäftsgang in Ordnung zu erhalten, mit den Behörden zu correspondiren, die Entscheidungen des Gesellschafs- rathes auszuführen und allenfalls erforderliche Aufschlüsse einzuh ohlen, so wie den Zusammentretungen beyzuwohnen und an den Berathungen Theil zu nehmen, auch Anträge zur Verwendung der eingehenden Bey- träge zu machen, worüber jedoch der Gesellschaft die Entscheidung bleibt. Die Verwaltung des Secretariats wird als ein Ehrenamt betrachtet und hat folglich auf keine Vergütung oder Remuneration Anspruch. Sowohl das Eincassiren als auch die Verwendung der subscribirten Summen ge- schieht auf die einfachste und zweckmäßigste Weise. Obschon es Grund- princip der Gesellschaft ist, keinen Fond zu gründen, indem die wohl- thätigen Beyträge niemahls auf bestimmte Summen beschränkt werden sollen, so wird doch, falls nicht schon vorläufig ausgemacht ist, welchem Zwecke irgend ein eingehender Betrag gewidmet seyn soll, das Capi- tal in einem soliden Handelshause bis zur Verwendung fruchtbringend angelegt, einige kleine Beträge ausgenommen, welche immer zur Be- streitung augenblicklicher Bedürfnisse in Handen der jeweiligen Vorsteherinn bleiben. Die Controlle wird von 2 erprobten Freunden der Wohlthätigkeit unentgeldlich besorgt. Ein besonderes Gesetz bestehtauch, daß die Gesell- schaft nicht nur bloß irgend einer augenblicklichen Noth abhelfe, sondern es muß ein festgesetztes Ziel im Auge behalten werden, wodurch sich die wohlthätige Handlung auch in der Folge segenbringend bewähre. Aus diesem Grunde soll, wenn die Quellen der Gesellschaft nichr hiineichen, vielseitig dauernden Nutzen zu stiften, lieber ein einzelner Fall be- rücksichtigt, als die Mittel durch mannigfaltige, aber vorübergehende Verwendung nutzlos versplittert werden. Bald nach dem Entstehen dieser segensreichen Anstalt, regte sich der lebhafteste Wetteifer unter den Frauen aller Stände, auch für den wohlthatigen Zweck mitzuwirken, und so bildeten sich, zuerst in Klosterneuburg, dann an mehreren Orten
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe E-H, Volume 2
Title
Österreichische National-Enzyklopädie
Subtitle
Buchstabe E-H
Volume
2
Authors
Franz Gräffer
Johann Czikann
Publisher
H. Strauß
Location
Wien
Date
1835
Language
German
License
PD
Size
13.3 x 22.0 cm
Pages
696
Keywords
Nachschlagewerk, Biografien
Categories
Lexika National-Enzyklopädie
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