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852 Gesetzsammlungen.
über Verbrechen berühren, hat der Criminal-Actuar Vis in i in Wien
1832 in ein practisches Werk zusammengestellt. Zur Revision des Straf«
gesetzbuches ist auf kais. Befehl vom 7. Oct. 1328 unter dem VorsitzeP ra-
tobevera's, Vicepräsidenten des niederösterr. Appellationsgenchts, mit
Beyziehung I en u l i's und mehrerer gediegener Geschäftsmänner eine ei.
gene Hofcommission unter der Oberleitung des Präsidiums der Hofcom-
mission in Iustizgesetzsachen zusammengesetzt.
Gesetzsammlungen. Die officiellen, unter der Aufsicht der Hof-
siellen herausgegebenen und ununterbrochen! fortgesetzten G. theilen sich
in die des politischen und des Iustizfaches. Die ersteren führen den Titel:
„Politische Gesetze und Verordnungen Sr. k. k. Majestät FranzI . für
sämmtliche Provinzen des österr. Kaiserstaates; auf allerhöchsten Befehl
und unter Aufsichtder höchsten Hofstellen herausgegeben. „Der erste Band
dieser Sammlung (Wien 1782) begann mit den Verordnungen vom
2. März bis letzten Dec. 1792 und reicht gegenwärtig mit dem 60. Band
(Wien 1834) bis zum Schluß 1832. — Die Iustizgesetzsammlung reicht
bis zum Schluß 1830, hat unter der Regierung Joseph's I I . begon-
nen und führt den Titel: „Gesetze und Verfassungen im Iustizfache," den
mahlen IN Bände (Wien 1780—1834 Fol..), und ein Band Haupt«
repertorium (Wien, 1823); letzteres unter dem Titel: „Repertorium
über sämmtliche, unter den RegierungenIhrerMajesiäten Joseph II,,
Leopold I I . , und unter der Regierung S. M. Franz I. erflossenen
und in dieser Gesetzsammlung enthaltenen Gesetze und Verfassungen in:
Iustizfache, von 1780 bis Ende 1820." Der letzteBand dieser Sammlung
enthält die Verordnungen bis zum Schluß d. I. 1830. —Im Fache der
Militärverwaltung bestehen 13 Jahrgänge der Sammlung der hierin er»
gangenen Gesetze und Normal-Verordnungen, herausgegeben auf aller-
höchsten Befehl, Wien 1818—30. 4. Die älteren Gesetze sind überhaupt
im <üodex aii5ti->acus (s. d.) gesammelt; die alteren peinlichen Gesetze
in der (5«n5t!tut!u criminalis I'nei-esiana oder Mar ia Theresia
peinliche Gerichtsordnung, Wien 1769, mit vielen Kupf. (auch latei-
nisch und böhmisch), enthalten. Dieses Strafgesetzbuch, welches unter
dem gewöhnlichen Nahmen: „I'nei-esiana" bekannt ist, hat beydem
österr. Militär noch gegenwärtig, jedoch mit sehr rielen milderen Modi-
ficationen, seine Anwendung. Andere Gesetze sind in Privatsammlunge»
systematisch geordnet. — Die geistlichen Verordnungen, zurückreichend
bis 1518, sind sowohl in einer officiellen Ausgabe begonnen zu Wien in
Fol. 1785 enthalten, als auch in der Sch werd ling'schen Sammlung,
und dieMedicinalgesetzein den Fevro'schen und I ohn'schen Sammlun-
gen zusammengestellt. Zu den allgemeineren Privat-Gesetzsammlungen
gehört vorzüglich die Kropatsch ek - G outta'sche Sammlung der
sämmtlichen politischen und Iustizgesetze (dermahlen bis zum Schlusi
1832 reichend). Wien 1785 — 1834 in'58 Banden. Der 1. Band der
Goutta'schen Fortsetzung (angefangen von 1809), ist 1812 erschienen.
Als 1818 auf Anregung des Staats- und Conferenz-Ministers, Grafen
von Wal l i s , die Hofcommission in politischen Gesetzsachen aufgelöst
wurde, ist verordnet worden, Sammlungen der für jede Provinz kund-
gemachten politischen und Iustizgesetze unter der Aufsicht der Oubernien
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe E-H, Volume 2
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe E-H
- Volume
- 2
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 696
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie