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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe E-H, Volume 2
Page - 407 -
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Page - 407 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe E-H, Volume 2

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G r ä tz. . 407 »vanderer oder and'erer Personen in das Ausland zu, hindern/ die sich da- hin ohne die erforderlichen Befugnisse begeben wollen; endlich ist sie ver- pflichtet , in den durch die Vorschrift bestimmten Fällen auf die vorläufi- ge Aufforderung der dazu bestimmten BeHorden zur Vollstreckung der Vorkehrungen für die öffentliche Sicherheit in dem ihr zugewiesenen Be- zirke Hülfe zu leisten. — Zunächst unterstehen die Abtheilungen der G. in den Bezirken den Cameral-Bezirks-, in den Provinzen denEamc- ral-Gefallen-Verwaltungen, in höchster Instanz aber der allgemeinen Hofkanuner. In allen Rechtsaugelegenheiten sind die Individuen der G. der Iurisdiction des Civilstandes unterworfen. Der Gerichtsstand für die G. (Gefällenwache) bey schweren Polizeyvergehen ist das Kreisamt, in Hauptstädte»! der polit. Magistrat. — Die Erfordernisse zum Eintritte in den Dienst der G. sind: der Bewerber mußdie österr. Staatsbürgerschaft besitzen, einen rüstigen, vollkommen gesunden Körperbau haben, un- verehlicht und in so weit es sich um Witwer handelt, kinderlos seyn, im Lebensalter über 19 und nicht über 30 Jahre stehen, daher künftig auch Leute, obschon sie ein Alter unter 22 Jahren haben, wenn sie nur das 19. Lcveasjahr bereits zurücklegten, in den Dienst der G. eintreten können. Diejenigen, welche aus dem activen Dienste der k.k. Armee unmittelbar, oder doch vor Ablauf eines Jahres nach Erlangung des Militär-Abschie- den zur G. übertreten, genießen die Begünstigung, daß dieselben bis zum vollendeten Alter von 35 Jahren aufgenommen werden, dürfen. Der Aufzunehmende muß der in dem Lande, wo er zur G. emnitt, üblichen oder verwandten Sprache, auf jeden Fall aber im lomd.-venet. König- reiche der italienischen,!!! den übrigenProvinzender deutschenSprache kundig seyn.—< Zur zweckmäßigen Oberleitung der Aufsichtsgeschäfte wird, den Cameral - Gefallen-Verwaltungen und Cameral-Magistraten für die Geschäfte der G. (GefäÜMwache) ein zum Siande derselben gehören- der Beamter, mit der Benennung: Oberinspector der O. beygegeben. Dieser ist der Gehülfe des Cameralrathes und Referenten in der Füh- rung des bezüglichen Referates, und steht in dieser Beziehung zu ihm in dem Verhältnisse eines Secretärs zum Rathe, mit der Verpflichtung ihn im Falle der Abwesenheit oder Verhinderung zu vertreten. Ferner hat er in jedem Jahre die 'Musterung in einem Theile der Provinz ab- wechselnd mit dem Referenten nach der Bestimmung des Vorsiehers der Camsral-Landesbehörde, vorzunehmen. GratZ, die Hauptstadt des Herzogthums Steyermark. — Ge- schichte. Obschon aus den in der Gegend "dieser Stadt gefundenen römi- schen Denksteinen mit Grund zu vermuthen ist, daß G. nicht nur den Römern bekannt war, sondern sogar von ihnen erbaut worden ist, so liegt doch die Geschichte der Erbauung dieser Stadt in einem unentwirrba- ren Dunkel. Der Nahme derselben (von dem slavischen Worte Grades ,Berg schloß) scheint auf slavischen Ursprung zu deuten und die Benen- nung: Bayrisch-Gräk, welcher dieser Stadt uoch im 15<Jahrhun- derte im Gegensatze zu Wiudisch - Gral; jenseits der Dräu gegeben wurde, auf bayrische Ansiedler nach der Vertreibung der windischen Volksstämme durch die Siege Carl des Großen schließen zu lassen. Zum ersten Mahle kommtG. in einer Urßunde vo,m 21. Oct. 881 als ein
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe E-H, Volume 2
Title
Österreichische National-Enzyklopädie
Subtitle
Buchstabe E-H
Volume
2
Authors
Franz Gräffer
Johann Czikann
Publisher
H. Strauß
Location
Wien
Date
1835
Language
German
License
PD
Size
13.3 x 22.0 cm
Pages
696
Keywords
Nachschlagewerk, Biografien
Categories
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