Page - 426 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe E-H, Volume 2
Image of the Page - 426 -
Text of the Page - 426 -
42« G r o l l .
Urbarial-Regulirungs° Commission mit besonderem Beyfalle verwendet
wurde. Zu jener Zeit lernte der damahlige Oubernialrath v, Mar-
gelik seine ausgezeichneten Eigenschaften kennen, und als dieser von der
Kaiserinn Mar ia Theresia zur Hofkanzleynach Wie», berufen, und
ihm das Referat in Urbarial-Gegenständen bey djeser Hofstelle anvertraut
würd«, verlangte er von der Kaiserinn die Beygebung G.'s als Mitar-
beiter bey seinem beschwerlichen Referate. Diese wurde ihm gewährt,
und so G. zurHofstelle nach Wien übersetzt. Hier arbeitete er bis 1782,
wurde vom Kaiser Ioseph I I . , welcher mit seinem gewohnten Scharf-
blicke Arbeiten und Menschen zu würdigen wußte, herausgehoben, und
ihm ,1762 eine Staatsraths - Concipisten stelle verliehen, In dieser
Eigenschaft zeichnete er sich so sehr aus, daß ihm 1787 der Rang eines
wirkl. Hoffecretärs bey dem Staatsrathe u»id 1789 eine Gubernialraths«
stelle bey dem böhm, Gubernium verliehen wurde. Hier entwickelte G.
seine gründliche Kenntniß der böhm. Landesverfassung und seinen beschei-
denen Charakter bey dem bekannten Rücktritte zur alren Steuerverfassung
unter der Regierung Kaiser Leopo ld'sll. 1790 und bey den Verhand-
lungen der damahligen standischen Desiderien, wo er die Rechte seines
Monarchen, und die, Verfassung seines Vaterlandes mit solchem Eiferver-
theidigte, daß Kaiser Leopold bewogen wurde, ihn zur Belohnung so
ausgezeichneter Dienste l791 z«>n Hofrathe bey der böhm.-österr. Hof-
kanzley zu ernennen, und ihm das Referat von Mahren und Schlesien anzu-
vertrauen.—?-Als Hofraty hatte G. im Unterthansfache viel Lobenswürdi-
ges geleistet; mehrere Unterthanen Mährens uud Schlesiens verdanken
seinen gründlichen Kenntnissen in diesem wichtigen Zweige der Staats-
verwaltung und seinem strengen Sinne für Recht und Billigkeit den
Schutz bey ihren verfassungsmäßigen Freyheiten und Rechten, ja manche
sogar die Wiedererlangung der ihnen durch gesetzwidrigeVorgänge obrig-
keitlicher Beamten, entzogenen väterlichen Grundstücke und Besitzungen.
1796 ward er zum Kauzleydirector des Staatsrathes in inländischen Ge-
schäften, und 1800 zum wirkl. Staatsrath ernaiznt. Seine in dieser
Eigenschaft an Tag gelegte Geschäftskenntniß, seine treuen und eifrigen
Dienste, so wie seine Anhänglichkeit für die Person des Monarchen und
das Wohl des Staates, bestimmten den KaiserFranz ihn 1801 bey dem
neu errichteten Staats- undConferenz-Ministerium, als Staats-undCon«
ferenzrath anzustellen, welche Würde er unter mancherley Veränderun-
gen dieses Ministeriums und ungünstigen Ereignissen durch volle 10 Jahre
mit allgemeinem Beyfalle bis an das Ende seines Lebens behielt; ja
noch mehr, der Kaiser übertrug ihm sogar noch in seinem letzten für ihn
wegen fortwährender Kränklichkeit trüben Lebensjahre zum Beweise be-
sonderer Zufriedenheit mit seinen Dienst«« die Kanzlerwürde des neuge-
stifteten österr. kaiserl. Leopoldordens, und nach dem letzten verhäng-
nisvollen Kriege 1809 das Directorium über das ganze Staats- u»d
Couferenz-Departement in inländischen Geschäften, welches er bis zu sei-
nem Tode, den 5. April 181,1, geführt hat.
Grol l , Adolph H 3ta. (^snrxia, Bischof von R aa b, ein eben
so gelehrter als humaner Prälat, war geb. 1681 zu Krem siel in
Mähren. Nachdem die Grundlage zu seinen Studien gelegt «ar, ttüt
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe E-H, Volume 2
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe E-H
- Volume
- 2
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 696
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie