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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe I-M, Volume 3
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Page - 113 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe I-M, Volume 3

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J u d e n . I!3 keine Zeit hat. Im Ganzen sind in Polen ohngefähr 5,000. Die ehe- mahligen volhynischen sind jetzt in Galizien, wo sie besondere Vor- rechte genießen, und nach den Hofdecreten vom 24. October 1774 und 1. September 1814 von der allgemeinen Iudensteuer ausgenommen sind. Eine erst in neuerer Zeit entstandene, aber in bürgerlicher wie in religiöser Beziehung höchst schädliche, dem gröbsten Materialismus hul- digende, in Galizien häufige Secte ist die der Gassida er oder Bosch- t ianer, die, vielfach verzweigt, bloß blinde Werkzeuge allmächtiger Obern, welche großtentheils hab- und gewinnsüchtig, aber auch durch den mystischen Unsinn der dunkeln Kabala verwirrt, selbst betrogene Betrü- ger sind. Über den weitern gegenwärtigen Zustand der I. in Galizien, über ihre physische/ sittliche und geistige Cultur (oder richtiger Uncultur), ihre Abgaben, ihre Vor- und Rückschritte, ihr ängstliches Kleben an ver- alteten außereuropäischen Formen (selbst in der Nationalkleidung, die den Separatismus befördert und die sie nicht ablegen wollen), über ihre inneren und äußeren Verhältnisse zu den übrigen Bewohnern u. s. w. ton- nen wir in einem bloß lericographischen Artikel uns nicht ferner auslassen.— C. Lombardisch-venetianisches Königreich. Die Geschichte derI. in Italien überhaupt gehört nicht hierher; nur die Bemerkung mag nicht überflüssig seyn, daß wahrend in der rauhen Vorzeit in allen christlichen Landern die entsetzlichsten Verfolgungen Statt fanden, die Papste, als Oberhäupter der Christenheit, die I. aufnahmen, mächtig und milde beschützten. Viele Bullen bestätigen dieß. Ihr Eintritt in Italien wird in die Zeit des Pompejus gesetzt. Sie waren dort einer zweyfachen Macht unterworfen. Der Kaiser machte als römischer König auch auf die dortigen Gemeinden Anspruch und betrachtete sie alS Kam- merknechte; die Papste erkannten sich dagegen als ihre unmittelbaren Oberherren; sie hatten daher doppelten Schutz und blieben im ruhigen Zustande, n'enn auch immer beengt, durch a^erley Gesetze vielfach au"- und abgeschlossen, nur auf den Handel und die Medicin beschränkt. An tüchtigen und berühmten Ärzten har es daher da nie gefehlt, einige der« selben wurden sogar zu Lehrkanzeln auf Universitäten, andere zu stabi« len Ärzten für ganze Corporationen bestimmt, Unter der französischen Regierung, im Anfange des jetzigen Jahrhunderts, wurden sie ihren Mitbürgern im freyen Genusse aller bürgerlichen und politischen Rechte gleichgestellt, sie bekleideten die verschiedenartigsten öffentlichen Ämter, und der Religionsunterschied machte in der Ausübung selbst öffentlicher Functionen keine Inconsequenz sichtbar. Das Gesetz-Bulletin des ehe- mahligen Königreichs Italien enthält die Ernennung mehrerer Israeliten zu verschiedenen wichtigen Stellen, theils bey den Gemeinden und den Departements- (oder Provinzial-) Rathsversammlungen, theils bey den verschiedenen Tribunalen und Gerichtshöfen 1. und 2. Instanz. Dlö ersten Körper des Staats, wie die Wahlcollegien der Gelehrten, Grund- besitzer, Kaufleute, sahen in ihrem Schooße Bekenner des mosaischen Glaubens als Mitglieder. Im Collegium des Handelstandes führte mehr- mahls den Vorsitz Treves aus Venedig, welcher als einer der aus- gezeichnetsten Bürger des Reichs zur Würde eines Präsidenten der Revi- sion aller 3 Collegien erhoben und seiner Verdienste wegen mir dem Oesserr. N.n. <5ncn»l. Vd. l l l . 8
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe I-M, Volume 3
Title
Österreichische National-Enzyklopädie
Subtitle
Buchstabe I-M
Volume
3
Authors
Franz Gräffer
Johann Czikann
Publisher
H. Strauß
Location
Wien
Date
1835
Language
German
License
PD
Size
13.3 x 22.0 cm
Pages
768
Keywords
Nachschlagewerk, Biografien
Categories
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