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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe I-M, Volume 3
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Page - 295 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe I-M, Volume 3

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R r ö n u n g. 295 tion ihrem Erbkönige treu, und gewärtig eben so vor, als nach der Krönung sey. Das Wichtigste unter den feyerlichen Gebräuchen dieser K. ist: 1) Die Ausfertigung des unabänderlichen Inaugural- oder Krö- nungs-Diploms, welches der König gewöhnlich am Tage vor der Kvö« nung den Ständen durch den ungar. Hofkanzler besiegelt übergibt. 2) Der Krönungsact ist überaus prächtig und glänzend, dessen Wesen ' besteht darin, daß auf das Haupt des neuen Königs keine andere, als die heilige Reichskrone in Gegenwart der Reichsstände gesetzt werde. Das Salbungs- und Krönungsrecht kommt dem Erzbischofe von Gran zu. Noch sind dabey vorzüglich der Palatin, welcher dem Consecrator bey Aufsetzung der Krone beysteht, dann die Bischöfe und die weltlichen Reichsbarone, welche die Reichsinsignien vortragen, beschäftigt. 3) Der Krönungseid. Der König legt am Tage der K. einen doppelten Eid ab. Den einen in der Kirche, wo die feyerliche Handlung vorgeht, auf das Evangelienbuch in die Hände desConsecrators, wodurch er Gerechtigkeit und Friedensliebe seinem Volke, Schutz und Achtung der Kirche und ihren Dienern angelobt; den andern, oder den Decretaleid, welcher sich auf die vom Könige genehmigte Versicherungsurkunde wegen Auf- rechthaltung der Landesverfassung bezieht, am öffentlichen Platze, auf einem Ehrengerüste, mit gegen Himmel erhobener Hand. In einer ge- wissen Entfernung galoppirtderKönig auf einen aufgeworfenen Hügel, den sogenannten Königsberg, wo er mit dem bloßen St. Stephans- Schwerte gegen die 4 Weltgegenden eben so viele Kreuzhiebe führt, zum Ze'chen, daß er seine Königswürde gegen Jedermann zu verfechten, oder sein Königreich wider alle Feinde, sie mögen aus was immer für einerWeltgegend kommen, zu vertheidigen bereit sey. Den Beschluß der Krö- nungsfeyer macht die königliche Tafel, wobey die Reichsbarone ihre Erzämter-Dienste verrichten. Das Geschenk, welches die ungar. Reichs- stande gewöhnlich dem König bey seiner K. machen, besteht in 50,000 Ducaten. — In Böhmen wird der K. wegen ebenfalls ein Landtag aus- geschrieben. Die Krönungskirche ist die Metropolitankirche zu St . Vei t in Prag. Das Recht den neuen König zu salben und zu krönen kommt dem Erzbischofe von Prag zu. Sein gewöhnlicher Stellvertreter ist der Erzbischof zu Olmütz, als Graf oder Vorsteher der königl. böhmischen Capelle. Die übrigen bey der Krönungsfeyer eines Königs von Böhmen ciere und die Erbbeamten. Nach angefangenem Hochamte richtet der krönende Erzbischof vor der Salbung an den neuen König folgende Fra- gen in lateinischer Sprache: „Willst Du der heiligen Religion, wie sie katholische Manner Dir überliefert haben, getreu bleiben, und sie durch gerechte Handlungen befolgen? Willst Du das Dir von Gott verliehene Königreich nach der Gerechtigkeit Deiner Väter regieren und vertheidi- gen?" Nachdem nun der König jede dieser Fragen mit den Worten: „Ich will es," beantworter, auch kniend den im römischen Pontisicale enthaltenen Eid in die Hände des Erzbischofs abgelegt, dem Oberstburg- grafen aber den in der Landcsordnung vorgeschriebenen Königseid nach-
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe I-M, Volume 3
Title
Österreichische National-Enzyklopädie
Subtitle
Buchstabe I-M
Volume
3
Authors
Franz Gräffer
Johann Czikann
Publisher
H. Strauß
Location
Wien
Date
1835
Language
German
License
PD
Size
13.3 x 22.0 cm
Pages
768
Keywords
Nachschlagewerk, Biografien
Categories
Lexika National-Enzyklopädie
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