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350 Landstraß. — Landwehr.
Zwet te l , Waidhofen an der Thaya, Korneuburg, Netz,
Laa, und die Märkte: Möd l i ng , Bertholdsdorf (Perchtolds-
dorf), Gumpoldskirchen und Langenlois. Das Haupr der
Landstände führt den Nahmen Landmarschall, in andern Provinzen auch
Landeshauptmann, oder in Böhmen: Oberstburggraf. — Eine merkwürdi-
ge Erscheinung ist die neue Verfassungsurkunde des lombardischj-venetia-
nischen Königreiches, in welcher die Erhabenheit der höchsten Staats-
gewalt mit dem echt verstandenen Geist der Zeit und den Bedürfnissen
der Einwohner in die zweckmäßigste Übereinstimmung geöracht worden
ist, und welche in der weise geordneten Volksrepräsentation dem Lande
die sicherste Gewährleistung einer humanen und liberalen Regierung
verschafft.—DerVersammlungsort der Landstände heißt in den deutschen
Provinzen das Landhaus, jenes zu Wien, in der Herrengasse zeichnet
ilch durch sein Alter aus, indem es in seiner jetzigen Gestalt schon seit
1562 besteht, es hat nebst einer schönen Capelle mehrere schon verzierte
Säle. Besonders sehenswürdig ist der große und prächtige Saal mir
herrlichen Frescogemälden, welcher 1710 hergestellt wurde. Hier wur-
den 1797 unter die landesfürstlichen Beamten, welche sich für das Va-
rerland zum ständischen. Aufgebothe stellten, die Ehrenzeichen für ihre
Treue und ihren Muth vertheilt.
Landstraß (in altern Zeiten Landestrosi genannt), kleine
illyrische Sradt von ärmlicher Bauart im Neustadtler Kreise des Herzog-
thums Kram, hat nicht mehr als 350 Einwohner, welche sich fast aus-
schließend vom Feld-, Wein- und Kastanienbau ernähren. Gleich außer
L. ist der Wallfahrtsort Mar ia zum guten Rath.
Landtag, nennt man die Zeit der großen Versammlungen der
Landstände in den deutsch - böhm.-galiz. Provinzen des osterr. Kaiser-
staates. Die Landtage werden nur einmahl des Jahres, und zwar zu
bestimmten Zeiten gehalten, in außerordentlichen Fällen jedoch geschieht
es wohl auch/ daß zu ungewöhnlichen Zeiten oder auch mehrmahls im
Jahre Landtage gehalten werden. Außerdem kommen die Stände nur
immer durch Ausschußräthe (Verordnete) im permanenten Ausschusse zu-
sammen, welcher im Landhause unter dem Vorsitze des ständischen Prä-
sidenten für alle fortlaufenden Angelegenheiten Sitzungen halt. Es er-
strecken sich die Berathungen der Stände auf dem L. nur auf Gegen-
stände, welche die Regulirung des Landes und die gesetzmäßige Verthei-
lung der Steuern betreffen, deßhalb wird den Standen die beschlossene
Ausschreibung der Grundsteuer in Form eigener Postulate von der Re-
gierung kund gegeben, und sie haben sodann dasRecht, in ihren gesetzmäßigen
Versammlungen (den Landtagen) Bitten und Vorstellungen im Nah-
men des Landes an den Kaiser oder die Landesstelle zu überreichen. In
Wien werden die großen ständischen Versammlungen, um die Postu-
late des Hofes zu übernehmen, jährlich im September, in den Provinzen
gewöhnlich im October gehalten. Übrigens wohnen die ständischen Aus-
schußräthe den Sitzungen der k. k. in Erbsteuersachen aufgestellten Hof-
commission unter Vorsitz des stand. Präsidenten bey.
Landwehr. Schon 1796 erzeugte der Einfall der Franzosen in
Deutschland die Idee, eine allgemeine Volksbewaffnung zu organisiren/
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe I-M, Volume 3
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe I-M
- Volume
- 3
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 768
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie