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374 Lazzaro, S. — Lebensversicherung.
commission zugewiesen wurde. 6 Jahre führte er diese ihm übertragenen Ge-
schäfte. Die großen Anstrengungen, besonders wahrend des FeldzugeS
von 1805, in welchem "er Armee-Commissär in Mahrengewesen, vor-
züglich aber die seltene Intensivität seines inneren Lebens, jedes Gefühl
des Herzens doppelt auffassend, hatte seine Kraft so gebrochen, daß e,
den 24. Febr. 1823 in seinem 53, Lebensjahre dahin schied.
Lazzaro, S . , eine Insel, welche zu den nächsten Umgebungen
Ven edig's inner den Lagunen gehört. Sie hat ein sehenswerthes arme-
nisches Kloster der Mechitaristen, worin eine gelehrte Bildungsanstalt
für junge Armenier besteht. Lage, Gebäude und Einrichtung sind freund,
lich; die Bibliothek enthält 10,000 Bände und an 400 schätzbare orien-
talische Handschriften aus dem 8. und 9. Jahrhundert. Auch besitzt das
Kloster ein physikalisches Cabinet, eine Naturaliensammlung und eine
mit Thätigkeit betriebene Buchdruckerey, deren Ertrag nicht unbeträcht-
lich ist. Der Abt führt den Titel eines Erzbischofs.
Lebensversicherung, durch die k. k. privil. Versicherungsan«
stalt: Assicuraxioni (^enerali Austro »Italicne (s. d.) in Wirksam-
keit gesetzt. — Diese Versicherung auf das Leben des Menschen hat zum
Zwecke, alle durch das Ableben eines Individuums für seine Familie,
Erben, Gläubiger und sonst Betheiligten, in pecuniarer Hinsicht erfol-
genden Übelstände zu mildern, oder denselben vorzubeugen. Um den Bey-
tretenden die möglichste Erleichterung zu gewahren, bestimmte die An-
stalt, daß die jahrliche Prämie (Beytrag) auch in vierteljährigen oder
monathlichen Raten entrichtet werden könne. — Die Anwendungen der
L. sind so mannigfaltig, daß es unmöglich ist, sie alle aufzuzahlen.
—- Folgende kommen am meisten vor: 1) Versicherungen von Sum-
men, die dem rechtmäßigen Besitzer der Polizze nach Ableben des Ver<
sicherten bezahlt werden. Diese eignen sich besonders für öffentliche
Beamte und überhaupt für Angestellte und Bedienstete, die ein bestimm«
tes Einkommen haben / welches nach ihrem Tode aufhört. Ein Fami,
lienvater kann durch diese Versicherung für das Wohl seiner Angehöri-
gen sorgen, die ohne dieselbe nach seinem Tode nicht allein seiner
Stütze, sondern auch aller Mittel beraubt seyn würden. Wer eine
vortheilhafte Pachtung hat, oder an der Spitze eines Unternehmens steht,
das erst nach mehreren Jahren einen bedeutenden Gewinn geben kann,
findet in dieser Einrichtung ein Mittel, die gehofften Vortheile seinen
Erben auch für den Fall seines früheren Ablebens zu sichern. Sie kann
ferner dem unbogüterten, aber sonst vortheilhaft bekannten Gewerbs-
manne das Erlangen eines Darlehens erleichtern, indem er eine Polizze
auf sein eigenes Leben hinterlegt. Ein Gläubiger, wenn er das Le^n
seines Schuldners versichert, erlangt die Beruhigung der unfehlbaren
Rückzahlung seines Guthabens. Es kann die lebenslängliche Benützung
liegender Güter auch für die Erben verwerthet werden. Ehemänner,
die das Vermögen ihrer Gattinnen im Geschäfte benutzen, können durch
eine Versicherung auf das Leöen dieser Letztern, sich vor der Verlegen-
heit schützen, in welche sie beym Ableben ihrer Frauen durch die Heim-
zahlung des Vermögens versetzt seyn würden. — 2) Versicherungen von
Capitalien oder jährlichen Renten, die an eine Person zu bezahlen sind,
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe I-M, Volume 3
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe I-M
- Volume
- 3
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 768
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie