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Mercanti l- und wechselgericht.
g und Wechselgeschafte durch seinen Iustizsenat, mit 2 Beysitzern
aus dem Handelsstande und 2 Substituten derselben versieht. 12. Das
Mercantil- und Wechselgericht für den k. k. Antheil des Herzogthumes
Schlesien ist mir 1. Nov. 1786 dem Magistrate zu Troppau einverleibt
worden, und besteht aus 1 Präses, 4 Räthen, 2 Mercantilbeysitzern,
1 Secretär und 1 Raih^protocollisten. 13. Das k. k. Wechselgericht
;u In n s b r u ck ist mit dem dortigen Stadt- und Landrechte ver-
einigr, und har mir demselben eine gleiche geographische Ausdehnung.
Für die Besorgung der Wechselgeschäfte werden 4 Wechselgerichtsbeysitzer
beygezogen. 14.—16. Die Wechselgerichte zu Botzen, gr ient und
Roveredo sind mit den in diesen Städten errichteten k k. Civilgerichten
erster Instanz vereinigt, und es haben in dieser Eigenschaft jene zu Botzen
und Tr ien t , jedes 4, und jenes zu Noveredo 5 Wechselgerichts-
beysitzer. 17. Der Mercantil-Magistrat für die Stadt Botzen. Der-
selbe besteht aus zwey Instanzen/ und zwar die 1. derselben aus 1 Con-
sul, 2 Räche!,, der 2. aus 1 Consul> 2 Räthen, 1 Beysitzer, beyde
Instanzen hc^en eine gemeinschaftliche Kanzley, bestehend aus 1 Markts-
kanzler, l Accuar, 2 Kanzlisten und 1 Pedell. Diese für den Handels-
platz Bohen bestehende Einrichtung gründet sich auf die Marktprivilegien
der Stadr Bolzen, und auf die Hofverordnungen vom 6. Dec. 1790,
und vom 5. März 1616. 18. Das k. k. Mercantil- und Wechselgerichr
zu Lemberg. Es besteht aus 1 Präses, 1 Viceprases, 3 Räthen,
(Magistratsräthen der Stadt Lemberg>)2 christlichen Handelsbeysitzern,
2 Beysitzern aus dem israelitischen Handelsstande, und 1 Actuar. 19. Das
Mercantil- und Wechsclgericht zu Brody in GaNzicn mit 1 Präses,
2 Rachen (vom dortigen Magistrat), 2 christl. und 2 israelit. Beysitzern.
20. Im lombardisch-venetianischen Königreiche bestehen M. u. W. zu
Ma i l and , Brescia, Mantua , Cremona, Bergamo, Lodi>
Como, P a v i a , Sondr io in Veltl in, zu Venedig (auch
Seetribunal), zuPadua, Vicenza, Verona, Treviso, Udine)
Be l tuno , Rovigo> und sind mit Ausnahme jener zu Ma i land
und Venedig , welche selbstständig, aus 1 Präsidenten, 4 Rathen, 2
Handelsstandsbeysitzern, Substituten«. zusammengesetzt, mit den in den
übrigen genannten Städten bestehenden Iustiztribunalen erster Instanz
vereinigt, und mit 2 Handelsstandsbeysitzern und ihren Substituten ver-
sehen. Die Besetzung jener M. u. W-, welche selbstständige landesfürstl.
Justizbehörden sind, geschieht ganz nach den über die Besetzung der Land«
rechre und anderer landeöfürstl. Collegialgerichte bestimmten Grundsätzen.
Die mit den landesfürstl. Stadt- und Landrechten oder landesfürstl. Civil-
gerichten erster Insranz, dann die mit den Magistraten vereinigten M. u.
W. aber sind aus Gliedern dieser Stellen selbst zusammengesetzt; daher
die erledigten Dienstposten von daher ergänzt werden. Die Mercantilbey-
sitzer werden hingegen an jenen Orten, wo ein ordentliches Gremium
immanikulirter Handelsleute besteht, von demselben und zwar wird
der eme aus der Classe der vrivil. Großhändler, der andere aus ber
Classe der bürgerl. Handelsleute, jeder durch sein Gremium nach Stimmen-
mehrheit erwählt. Wenn jedoch Niemand aus demOremium der k. k.priv.
Großhändler die Rathsstelle beym Mercantil- und Wechselgericht anneh-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe I-M, Volume 3
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe I-M
- Volume
- 3
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 768
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie