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178 Pergen, Ioh . Ant. Graf v.
fen v. Uhlfeld aufM.Theresien's Befehl nachWien berufen, und
nach England zu gehen bestimmt; auf weitern Befehl aber mit Anfang
1751 als k. k. Kammerherr den Erzherzogen Car l und Leopold zu-
gegeben. Doch behielt er nicht lange diese Bestimmung. 1752 wurde
P. .als k. k. bevollmächtigter Minister bey den vorderen Reichskreisen
nach Mainz abgeschickt. Im May 1757 wurde ihm zugleich das Gou-
vernement in den eroberten preußischen Landern aufgetragen, welches er
bis nach dem Hubertsburger Friedensschluß ()763) führte. 1764 trat er
als zweyter churbaierischer Bothschafter bey der Wahl Kaiser Ioseph's I I .
auf. — So bedeutende Verdienste bewirkten , daß P. 1766 als Staats-
minister nach Wien berufen wurde. Zuvor hatte er die Huldigung im Nah-
men des Kaisers Joseph I I . in Frankfur t eingenommen. — Die
KaiserinnMariaTH eresist verlieh ihm bey seinem Eintreffen in Wien
das Commandeurkreuz des St. Stephan-Ordens, und übertrug ihm,
nachdem er Sitz inr Staatsrath genommen, die auswärtigen Angelegen-
heiten, so wie die italienischen And niederländischen Departements unter
der Leitung des geheim. Hof- uyd Staatskanzlers Fürsten v. Kau nitz.
Von Joseph I I . ward er zum Reichs-Conferenzminister ernannt, und
die Reichs-Conferenzen unter seinem Präsidium gehalten. — 1771
wurde P. das Großkreuz des St. Stephan-Ordens ertheilt, und die
Stelle eines obersten Landmarschalls in Osterreich mit dem Beysatze
zugesagt, daß er sich als Staatsminister- dem öffentlichen Dienste nicht
entziehe. Um ihm jedoch einige Erholung zu gönnen, ward ihm gestattet,
sich ein Jahr auf Reisen zu begeben. Aber schon im April 1772 ward
er nach Wien zurückberufen und zur Besitznehmung des Königreichs
Galizien und Lodomerien abgeordnet, wo er als bevollmachigter kaiserl.
Commissär, und zugleich als Gubernator bis 1774 verweilte. — 1775
trat P. nach dem Tode des Fürsten Trautson, die Stelle eines nie-
derö'sterr. Landmarschalls, mit Beybehaltung seiner Staattmimster-
charge und des Gehalts wirklich an. — Nach dem Tode der Kaiserinn
M. Theresia, (1780) verordnete I ose pH I I . , daß die Stelle eines
Regierungs-Prasidenten mit jener eines Landmarschalls, so wie das ver-
ordnete Collegium, welches jedoch nur auf 2 Individuen, eines vom
Herren- und des andern vom Ritterstande, reducirt wurde, mit der
Regierung vereint werden sollte. P. erhielt durch diese Anordnung eine
andere Bestimmung. Es wurden ihm nunmehr die Polizeyanstalten in
W i e n , ein Gutachten zu einer systematischen Staatspolizey, und die
Einrichtung der Gefängnisse aufgetragen. — Kaiser L e o p o l d I I .
setzte P., des Augenlichtes beraubt, 1791 in Ruhe. Nachdem es ihm
geglückt hatte, durch eine Operation sein Augenlicht wieder zu erhalten,
übertrug ihm Kaiser Franz I. in dem bedenklichen Zeitpunct von 1793
das Polizeyminisserium, dem er zu allgemeiner Zufriedenheit vorstand.
1804 gab endlich der Kaiser der Bitte, ihm diesen beschwerlichen Posten
bey seinem hohen Alter abzunehmen, nach; doch ward er in der Eigen-
schaft als Conferenzminister beybehalten, bey mehrfachen Veranlassungen
zu Rathe gezogen und in Thätigkeit erhalten. — So hat P. bis auf sein
den 12. May 1314 erfolgtesAbleben dem Staate nicht weniger als 6^
Jahre in treuer Ergebenheit und mit unermüdeter Anstrengung i
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe N-Sed, Volume 4
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe N-Sed
- Volume
- 4
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 660
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie