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slavonisch-croatischer, dann illyrisch-croatischer Militär-Cambiaturbezirk
mit den Directionen zu Essegg undC ar lst ad t. Die allgemeinsten und
wichtigsten Regeln für Postreisende in den k. k. Staaten sind: Jeder
Reisende, welcher Postpferde zur Reise auf der Poststraße haben will,
muß dem Posthalrer des ersten Ortes, von welchem er abreist, einen
nach den Gesetzen von der vorgesetzten Polizey-oder Militärbehörde aus-
gefertigten Erlaubnißschein oder Postz-ttel vorzeigen und nach Umstanden
überdieß sich mit einem Reisepässe versehen konNen. In Wien dürfen
dem Reisenden nur dann Postpfevde gegeben werden, wenn derselbe einen
Erlaubnißschein von der k. k. geh. Haus-, Hof- und Staatskanzley vor-
weisen kann; und es darf kein Postmeister auf der ersten und zweyten
nächst Wien gelegenen Station dem Reisenden, wenn er auch wirklich
diesen Erlaubnißschein hatte, aber nicht mit Postvferden anlangt,
ohne einen Poststallamtspaß, den die nächste Station zu ihrer Sicher-
heit zurückzubehalten hat, Postpferde verabfolgen. Diesen Erlaubniß-
schein von der k. k. geh. Haus-, Hof- und Staatskanzley zu erhalten,
muffen sich die Reisenden vorher an die k. k. Ober-Polizeydirection wenden.
Eben so darf keinPostmeljrer bis auf die sechstePoststation außer Wien,
einem fremden und unbekannten Menschen Postpferde verabfolgen.
Die Paffe werden in Wien ausgefertigt: von der Staatskanzley für.
Diplomaten und andere ausgezeichnete Personen; vom Hofkriegsrathe
für die der Militar-Iurisdiction Unterstehenden ins Ausland, von dem
General-, Platz- und Regimentscommando ins Inland ; von der ungari-
schen Hofkanzley den ungar. Unterthanen und Fremden (Handwerks-
bursche ausgenommen), welche sich nach Ungarn verfügen wollen; von
der Negierung für hier Nationalisirte nach Ungarn und ins Ausland,
dann für ungar. Unterthanen.nach beygebrachter Zustimmung der ungar.
Hofkanzley ins Ausland und fnr Fremde überhaupt; die Polizey-Ober-
direction ertheilt Paffe ex cMci«; Ortsobrigkeiten für ihre Iurisdicen«
ten in die k. k. conscribirten Provinzen; Österreicher, Böhmen, Mährev,
Steyrer und Schlesier, dann Handwerksbursche, ob sie In- oder Aus-
länder sind, mir der oben angeführten Ausnahme, behandelt ausschlie-
ßend daü Paßamt. Russen, Preußen, F.anzosen, Italiener, Illyrier,
Griechen, Mahomedaner, Vyroler, Vorarlberger, Juden, insofern
letztere türkische Unterthanen sind, Studirende, Schauspieler und alle
österr. Unterthanen, wenn sie in Proceßangelegenheiten sich hier befinden,
behandelt die Fremdencommiffion. — Rücksichtlich des Postenausmafes
werden in den sämmtlichen österr. Provinzen (Italien ausgenommen),
auf eine einfache Post 2 österr. Meilen, jede zu 4000 Wiener Klafter,
ohne Unterschied der Straße, das heißt auf gebauten oder ungebauten
Poststraßen gerechnet. Wien hat bey der Ausfahrt ?n5l« inipei-iale,
d. i. ^ Post über das gesetzliche Ausmaß, demnach nach allen Richtungen
1^ Post, Ofen und Pesth haben bey der Ausfahrt ?05te i-ovale,
mit 1^ Post. Im lombard.-r.enet. Königreiche werden auf gebauten Post«
straßen 3 Mlglien gleich 2 deutschen Meilen auf eine einfache Post g -
rechnet; auf ungebauten Straßen, oder wo keine Posten angelegt sind,
6 Miglien gleich einer Post u. s. w. — Die Gebühren, welche Ertva-
posireisellde und Couriere in C. M. zu entrichten haben, werden
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe N-Sed, Volume 4
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe N-Sed
- Volume
- 4
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 660
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie