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362 p o st w e s e n.
45 fi. 39 kr., Oden bürg in Ungarn mit Posiw. 3'^ fl. 1 kr., Ofen mit
Eilw. 16fl.21kr.,Olmütz in Mähren 13 fl. 9 kr., P ad ua 41 fl. 45 kr.,
Passau 17 fl. 51 kr., Pav ia47 fi. 59 kr., Pesth 16 fl. 21 kr.,
Heterwarde in in Ungarn mit Eil- und Postw. 33 fi. 37 kr.,
Pi lsen in Böhmen mit Postw. 15 fi. 24 kr., Podgorze in Gali'
zien mit Eilwagen 28 fi. 13 kr., Prag 17 fi. 53 kr., mit Briöf-Eilw.
13 fi. 34 kr., mitPackw. 9fi. 17 kr., Preßburg mitEilw. 2 fl. 20 kr.,
Reichenberg in Böhmen 24 fl. 33 kr., Rumburg in Böhmen
26 fl. 35 kr., Sa lzburg 20 fl. 25 kr., Seml in in Ungarn
mit Eil- und Postw. 37 st. 1 kr., Szegedin in Ungarn mit Eil- und
Postw. 23 fi. 33 kr.,Temesvär in Ungarn 28 fl. 30 kr., Teplitz
in Böhmen mit Eilw., 20 fl. 7 kr., T eschen in Schlesien 24 fl. 34 kr.,
Tr ief t 33 fl. 36 kr., Troppau in Schlesien 17 fi. 53 kr., Udine
im Venet. 29 fi. 40 kr.,Ve n edig 37si.37 kr., V eron a 41fl.28kr.,
Warasd in inCroatien 9 fi. 59 kr., Z ara in Dalmatien27fl.2l kr.,
— An Gepäck kann eine Person 30 bis 50 Pfunde frey mitführen; übersteigt
es dieses Gewicht, so wird eine verhältnißmäßig berechnete Gebühr dafür
bezahlt. Von dem Inhalte und dem Werthe desselben nimmtdiePostwagen»
Expedition weder Kenntniß, noch haftet sie dafür. Doch darf derselbe nicht
in Waaren, Geld oder Pretiosen bestehen. Gegenstände dieser Art muffen
besonders gepackt und bezeichnet seyn, worauf dafür gegen'Entrichtung
der gesetzlichen Gebühren Gewähr geleistet wird. Übersteigt die Zahl der
Reisenden mit der fahrenden Extrapost 3 Personen, oder ist das Gepäck
von 2 Personen außerordentlich schwer, so sind sie gehalten, 3 Pferde
zunehmen; mehr als 4 Pferde dürfen jedoch nicht vorgespannt werden.
Der Regel nach ist der Wagen mit der nähmlichen Pferdezahl, wie er
zur Station kommt, weiter zu befördern; eine'Ausnahme machen jedoch
jene Poststrecken, für welche, Berge oder andererOrtlichkeiten wegen,
eine gesetzliche Vorspanngebühr besteht, so wie auch außerordentliche
Naturereignisse,' tlefer Schnee :c., besonders wenn der Reisende sich
eines ungewöhnlich schweren Wagens bedient. Die Vorspanngebuhr ist
auf die Hälfte des jedesmahligen Ritt- und Postilliontrinkgeldes für
ein Pferd festgesetzt. Wird die Vorspann für die ganze Postsiation ver-
wendet, so tritt das normalmäsiige Ritt- und Trinkgeld ein. Sind end-
lich die Pferde durch einen Laufzettel voraus bestellt und trifft der Rei-
sende auffallend später, z. B. um 1, 2 oder mehrere Tage ein, so
sind die Postmeister berechtigt, für jedes der bestellten Pferde und für
jeden Verspätungstag die Hälfte der bestehenden Rittgeldtaxe alsWarte-
geld abzufordern. Obschon bereits die Briefgebühren in dem Artikel:
Br iefposteinr ichtung genau angegeben sind, so bleibt doch noch
nachträglich zu erörtern, daß, obschon die höchste Gebühr für einen Brief
in das Ausland bis an die Gränze 14 kr. C. M. beträgt, doch bey einzel-
nen Fällen, wo der Brief durch k. k. Schiffe zur See weiter befördert
wird, eine höhere Aufgabsgebühr Statt findet und zwar: Nach Corfu
24 kr., nach Griechenland 24 kr. und nach Portugal ebenfalls 24 kr.
Zwischen Wien und Constantin opel bestand nur eine monathliche
zweymahlige Postverbindung bis zu Ende des Jahres 1833, allein im
December des nähmlichen Jahres wurde ein wöchentlicher Postenlaus'
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe N-Sed, Volume 4
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe N-Sed
- Volume
- 4
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 660
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie