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V3 Sparcassc, erste österr./ und Versorgungs-Anstalt.
C. M. gegen Entrichtung eines jahrlichen Pauschalbetrages von 5 Per-
cent (womit Capital und Zinsen zusammen abgetragen werden sollen)
aufnehmen, so hatte derselbe gleich beym Empfange des Darlehens die
halbjährig vorhinein zu leistenden Zinsen mit250 Gulden C. M. zu entrich-
ten, sonach aber durch 47Iahre einen Pauschalbetrag von 275 Gulden C.M.
halbjährig zu erlegen, und nach einem weiteren Semester noch 196 Gulden
16Kr. C. M. einzuzahlen, wornach das Darlehens'Capital sammt Zin-
sen vollständig getilgt, und von Seite der Anstalt die löschungsfähige
Quittung über die ganze Darlehenssumme hinauszugeben seyn würde.
Bey Leistung eines höheren Pauschalbetrages würde die Tilgung der
Schuld in einem verhältnißmäßig kürzeren Zeitraume, nähmlich bey
Entrichtung von 6 Percent in 35 Jahren, bey Leistung von 62 Per-
cent in 29 Jahren und bey Zahlung von 7 Percent in 25 Jahren erfol,
gen. Realitäten-Besitzer, welche Darlehen aus einer oder der andern
Anstalt zu erhalten wünschen, haben sich schriftlich darum an dieDirec-
tion der S . , oder an die Administration der V.-A. zu wenden. Die
Eingaben muffen nebst Angabe des Dar'lehensbetrages, welcher gewünscht
wird, auch die genaue Bezeichnung der angebothen werdenden Hypo-
thek, dann die Angabe der Modalitäten und Bedingungen, unter wel«
chen das Darlehen contrahirt werden will, enthalten. Die Pupillar-Si«
cherheit kann erwiesen werden, bey landtäfiichen Realitäten: Durch den
neuesten Landtafel« Extract, durch die ältererectificatorische Einlage durch
den neuen Cataster, durch das neueste Steuerrectificatorium; auch wer«
den bereits bestehende Schätzungen, ältere Kaufverträge, Verlassen'
schaftsschätzungen, Erbtheilungen, legal bestätigte Erträgnißausweise
u. dgl. als Nebenbehelfe dienen; bey grundbüchlichen Realitäten: Durch
den neuesten Grundbuchs Extract, und das obrigkeitlich bestätigte Zins-
ertragsbekenntniß; auch können Kaufverträge, Verlassenschafts'Schä-
tzungen , Bauzeugniffe u. dgl. als Belege beygebracht werden; bey
Rusticalwirthschaften: Durch den neuesten Grundbuchs-Extract, aus
welchem zugleich die Verwerthung bey früheren Besitzveranderungen er-
sichtlich seyn soll, und durch den von der Steuer-Bezirks-Obrigkeit ämt-
lich bestätigten Catastral-Orundxrtrags-Bogen; auch muß der Darle»
henswerbe.r in jedem Falle ein herrschaftliches Zeugniß über alle zu lei-
stenden Steuern, Oiebigkeiten, Zehnten, Roboth u. s. w., mit bey-
gefügter Bestätigung, was etwa daran im Rückstände hafte, ferner ein
von Herrschaft und Pfarre bestätigtes Zeugniß der Rechtlichkeit und
Wirthfchaftlichkeit, und den Beweis über bestehende Versicherung der
Wohn - und Wirthschaftsgebqude bey der k. k. vriv. wechselseitigen Brand-
schaden-Verstcherungs-Anstalt beybringen. — Alle Eingaben müssen porto-
frey gefchohen. Rustical-Besitzer in Niederösterreich haben in Darlehens-
Angelegenheiten sich ausschließend an den k. k. Hof- und Unterthans-
agenten Ioh . August Walcha zu wenden, welcher es übernom-
men hat, derley Darlehensverhandlungen unentgeldlich zu besorgen.
Die mit der S. verbundene: „Allgemeine Versorgungs-Anstalt für die
Unterthanen des österr. Kaiserstaates" entstand 1824 nach den Plane
des verdienstvollen I g n . v. Sonn le i thner (s. d.). Nach den von
Kaiser Franz bereits 1323 sanctionirten Statuten besteht das We-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe See-V, Volume 5
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe See-V
- Volume
- 5
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 604
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie