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schuß an dieGefälls-Provinzial-Casse ab, welche endlich den reinen Über-
schuß oder den eigentlichen Gefällsgewinn an das in der Provinz befind-
liche Cameral-Hauvtzahlamt «abgibt, bey welchem er einen bedeutenden.
Beytrag zur Bestreitung der eigentlichen Staatsauslagen ausmacht.) Für
die Besorgung dieser Geschäfte sind ihnen von dem Gefalle gewisse Per-
cente bestimmt. Die Verleger erhalten den Tabak auf Credit, und ha-
ben noch vor der Übernahme eines Verlages dem Gefalle durch eine ange-
messene Caution hinlängliche Sicherheit zu leisten; wo aber dieses der
Fall nicht ist, da muß das bestellte Tabakmateriale sogleich bey der Ab-
nahme aus dem Verschleißmagazine bar an dieGefälls-Casse bezahlt wer-
den; daher man die erstern Creditsverleger, die letztern aber Contant-
verllger nennt. — Einige Verleger müssen den Tabak für einen größe-
ren District zuführen lassen, sie heißen daher Districts- oder Haupt-
verleger. Diese haben aus ihren Tabakvorräthen wieder mehrere kleinere
in ihrem Districte befindliche Sub- oder Unterverleger mit dem nöthi-
gen Tabakmateriale zu versehen. Ein solcher, dem kein Subverleger
zur Tabakabnahme zugetheilt ist, heißt excindirter Verleger. — Die
Kleinverschleißer, nähmlich jene, die den Tabak in den kleinsten Parthien,
den Schnupftabak nur nach ganzen und halben Lothen, den Rauchtabak
packet- und briefweise an die Consumenten (Schnupfer und Raucher) abge-
ben, heißen Trafikanten. Zur Bequemlichkeit desPublicums sind in jeder
Provinzial-Hauptstadt viele, in den übrigen Städten und Märkten meh«
rere, und auf dem Lande in jedem Dorfe wenigstens einer aufgestellt.
Diese Trafikanten müssen ihren Tabakbedarf bey den nächsten Haupz-
oder Unterverleaern abnehmen. Es darf aber auch jeder Verleger den
Kleinverschleiß besorgen, und in dieser Beziehung ist er^ ebenfalls ein
Trasikant. Für die Besorgung des Kleinoerschleißes haben die Tra-
fikanten von jeder Tabaksorte, die sie verkaufen, einen kleinen Gewinn.
Die Verleger können den Tabak auch pfundweise und in dem nähmlichen
Preise an das Publicum verkaufen, wie sie ihn an die Trafikanten ab-
geben; in dieser Beziehung heißen sie Verschleiße^ im Großen, Groß-
trasikanten. — Einerseits wird für die genaueste Überzeugung gesorgt,
daß die Verleger und Trafikanten jederzeit mir den norhigen Tabakgattun-
gen versehen sind, und dieselben in gehöriger Güte und Hchtheit verschlei-
ßen, andererseits aber, um durch eine möglichst genaue Wachsamkeit
jede Tabakschwärzung und derley Patents-Übertretung aufzudecken und
überhaupt jede Gefallsbeeintrachtigung hintanzuhalten, sind in^edem
Lande auch zu diesemZwecke die Gefällenwachen etablirt, die den Cameral-
Oefäll-Verwaltungen unterstehen; früher waren Inspectorate, Commissa-
riate und Dlstricts-Nevisorate,je nachdem der Vorsteher eines solchen Be-
zirksamtes entweder Inspector, Commissär oder Districrs-Revisor war.
Diese Ämter wirkten durch die Gefälls-Revisoren, Oberaufseher undAuf-
seher. — I I I . Der P re i s ta r i f f de rTabakga t tungen , welche
in den k. k. Tabakfabriken erzeugt werden, ist in einigen Provinzen nach
den besondern Verhältnissen und Umständen derselben mehr oder weniger
verschieden. Er muß bey jedem Klemverschleisier (Trafikanten) an einem
in die Augen fallenden Orte angeschlagen sey.;, und kann daher überall ^
leicht eingesehen werden. Bey einigen Tabakgattungen sind die Preise
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe See-V, Volume 5
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe See-V
- Volume
- 5
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 604
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie