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280 Tabak-u. Stempel-sofbuchh. —Tabarelli, d. Familie.
nenVerhältnissen derselben, wie oben gesagt/ andere Preise.In Galizien und
Italien besteht ein von dem angeführten verschiedener Verschleiß-Tariff. Die
Gefallsverwaltung hat sich aus wichtigen Gründen vorbehalten/ einige Gat-
tungen nur in ihren Ämtern oder bey dem Hauptverleger in der Hauptstadt
einer jeden Provinz/ aber bey keinem Kleinverschleißer verkaufen zulassen.
Daher sind die ersten 3 Schnupftabakgattungen tticht lothweise zu be-
kommen / so wie auch die Rauchtabakgattungen bis einschließig Nr. 4
Nur wenigstens ^pfundweise gekauft werden können. —Ausländische
Tabakg attungen. Für den feinen Geschmack des Publicums ist noch
dadurch gesorgt, daß in den Hauptstädten nebst den bisher verzeichneten
Tabaksorten einige vorzüglich gute, in ausländischen Fabriken erzeugte
Tabakgattungen verkauft werden, als: Schnupftabak: liape,
ZpaFniol, Nap6 <^6 Paris, 3t. Omer, HIacuba, InA6 ck luzzy,
(^Ii-i-a^ä di Iu350, kunta Virginia. Rauchtabak: Von amerikani-
schen Sorten: Marylander-Cigarren; dann geschnittener Knaster; 8ei-2-
Flioalumai-«.—Paß-Taxen. Es steht Jedermann frey, zum eigenen
Gebrauche solche Tabaksorten, die in den österreichischen Tabakgefalls«
Ämtern nicht zu haben sind, aus Ungarn, oder aus ganz fremden Lan«
dern einzuführen; nur hat man sich in einem solchen Falle an die in der
Provinz aufgestellte k. k.Cameral-Gefallen-Verwaltung um einen Paß
zu verwenden, welchen Jeder gegen Bezahlung der für die einzufüh-
renden fremden Tabakgattungen bestimmten Taxen ohne.Anstand er-
hält, und zwar gegen folgende Gebühren: Ausländische Schnupf-
und Rauchtabak-Fabrikate, das Pfund 3 fi.; ungarische Schnupf-
und Rauchtabak - Fabrikate, dann alle rohen ausländischen Tabak-
blätter ohne Unterschied das Pfund 2 st. Alle rohen ungarischen Ta-
bakblätter das Pfund 1 fl. C. M.
. Tabak- und Stempel-Hofbuckhaltung, s. unter Gene-
ral-Rechnungs-Directorium.
Tabarelli. Diese Familie des Trienter Gebiethes ist ein Ast des
Geschlechtes der Terlago (s. d.), welcher sich um 1300 davon trennte.
Es sind zu erwähnen: Anton T. de Fatis, gestorben 1506, Trienter
Domherr und Decan, welcher in dem nach der Zeichnung des berühm-
ten italienischen Baumeisters Bramante aufgeführten Palastes in
Trient ein bleibendes Denkmal von seinem Geschmacke für die Bau-
kunst hinterließ; dann Thomas Ritter v. T., Herr der Schlösser
Vigolo und Nomi, kaiserl. Hofgraf und Rath. Er war durch Ge-
lehrsamkeit berühmt. Man hat von ihm noch einige lateinische Gedichte.
Kaiser Carl V. verlieh ihm und seiner Nachkommenschaft das Recht, das
Familiel.wapen mit einer königl. Krone nebst einem Kranze von Lorbeer-
und Ulmenzweigen mit der Devise „MIZnanimo r>Otui556 zat est," zu
zieren, weil er den Mordern seines Varers Bernhard, die ihm an
Leben und Gütern verfallen waren, großmüthig verzieh. Auch Ludwig
v. T. verdient angeführt zu werden, der laut von Erzherzog Ma-
thias, nachhengem röm. König, unterfertigten Abschiedes vom 25.
Iän. 1604, als Hauptmann mit unbeschränkter Gewalt über eine Schaar
yon 590 Mann in Ungarn und Siebenbürgen gedient hat.
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe See-V, Volume 5
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe See-V
- Volume
- 5
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 604
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie