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Thierarzney-Institut, k. k., in Wien. 319
angenommen, welche als Hörer der Medicin die zwey ersten theoreti-
schen Jahrgange, als Hörer der Chirurgie den ersten theoretischen Jahr-
gang ihres mebicinischen Studiums an einer inländischen Universität
oder einem Lyceum bereits ganz mit dem Fortgange der ersten Classe zu-
rückgelegt haben, und mit den gewöhnlichen Studienzeugnissen sich hier-
über auszuweisen vermögen. Am Ende des Curses erhalten sie über den
erwähnten Lehrgegenstand bloß ein gewöhnliches Studienzeugniß.7)In
den Unterr icht für V ieh - und Fleischbeschau er, Schaf-
meister, V iehh i r ten und Jäger. Zum Unterricht für Vieh- und
Fleischbeschauer, welcher 3 Monathe dauert, werden nur Diejenigen
zugelassen, welche des Lesens und Schreibens kundig sind, das Flei-
scherhandwerk ordentlich erlernt, und durch einige Jahre ausgeübt ha-
ben. Die Lehrgegenstände desselben sind: Populäre und demonstrative
Darstellung der vorzüglichsten Organe, besonders der Eingeweide der
zur Nahrung verwendeten Hausthiere, mir besonderer Berücksichti-
gung der beym Fleischerhandwerk gebräuchlichen Benennungen, Be-
schreibung und Darstellung der Kennzeichen (sowohl im Leben, als
nach dem Tode des Thieres); derjenigen Krankheiten, welche Gegen-
stande der Sanitäts-Polizey sind, mit Angabe der sich hierauf beziehen-
den Vorschriften und Gesetze; endlich die Lehre von den gesetzlichen Ge-
währsmängeln der Hausthiere und der darüber bestehenden Verordnun-
gen. Der Unterricht für Schafmeister und Viehhirten, welcher 2 Mo-
nathe dauert, behandelt ganz populär die Lehre von der Pflege und
Nahrung der Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine, von den krank-
machenden Schädlichkeiten, von den gewöhnlichen Krankheiten und
Seuchen, und ihrer Vorbauung. Ganz dasselbe gilt von dem Unter-
richte für Jäger, in Bezug auf Hunde. Nur Derjenige, der sich für eine
oder die andere der obbenannten 7 Abtheilungen aufnehmen läßt, und
die Lehrgegenstände in der Ordnung und Zeitfolge anhört, wie sie für
die eine oder die andere Abtheilung vorgeschrieben und auch in dem jähr-
lich, zu Anfang des Schuljahres erscheinenden gedruckten Lections-Ca-
talog der Wiener Universität angeführt sind, wird als ein ort entli-
cher Schüler angesehen. Übrigens steht Jedem frey, außer den ihm in
seiner Abtheilung vorgeschriebenen Lehrgegenständen, auch noch andere
zu frequentiren, insofern es nur ohne Vernachläßigung der ihm vorge-
schriebenen Lehrgegenstände geschieht; jedoch wird in den über diese frey-
willig frequentirten Lehrfächer ausgestellten Zeugnissen ausdrücklich be-
merkt, daß er dieselben n.:r als Liebhaber angebörr habe, und derley
Zeugnisse sind bloß als Belege seines Privatfieißes anzusehen. Jeder
Andere, der sich zu keiner der obgenannten 7 Abtheilungen bekennt, son-
dern nur als Liebhaber den.einen oder andern Lehrgegenstand, oder w?nn
auch alle Gegenstände, jedoch außer der vorgeschriebenen Ordnung' und
Zeitfolge Hort, wird, so wie es mit jedem Ausländer der Fall ist, als
außerordentlicher Schüler angesehen, und kann mit den ordentlichen
Schülern kein gleiches Recht in den österr. Staaten genießen, und vön
den ihm als außerordentlichem Schüler ausgestellten Zeugnissen nimmt
der Scaat keine officielle Notiz. Die Aufnahme der Schüler geschieht
unmittelbar von dem Directsr des Instituts mit Anfang des Schuljah-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe See-V, Volume 5
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe See-V
- Volume
- 5
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 604
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie