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Venzone. — verbücz. 529
Erweiterung und gegenwartiger Zustand, mit dem Grundrisse des Ge-
bäudes und dem Handalphabete für Taubstumme, eb. 1323. — Me-
thodenbuch oder Anleitung zum Unterrichte der Taubstummen, mit 14
lithograph. Tafeln, eb. 1326. Zur Verfassung letzteren Werkes erhielt
V., gleich bey seiner Anstellung als Director, den Auftrag von der k. k.
Studien-Hofcommission, zugleich auch die Bewilligung, dasselbe als
Leitfaden bey seinen Vorlesungen anwenden zu dürfen.
Venzone, venetian. Dorf in der Delegation Udine, von sehr
hohen Bergen umgeben, am Tagliamento, mit 3,320 Einw., bey
dem starken hier durchgehenden Waarenzuge ziemlich wohlhabend. In
dieser Berggegend fiel den 11. April 180!) ein Gefecht zwischen den
Österreichern und Franzosen vor.
Verbü, ungar. Marktflecken im Neutraer Comitat, nahe bey
Pischt ian, am Fuße der weißen Berge, zahlt 2,660 Einw.) welche
Wein bauen und grobes Bauerntuch, meist von weißer, auch blauer
Farbe, verfertigen.
Verböcz, Steph. , ein berühmter Rechtsgelehrter und Staats-
mann, war 1475 zu Szokefalva in Siebenbürgen geboren. Sobald
er die Kinderjahre zurückgelegt, besuchte er die Universität zu Ofen.
Von hier ging der wißbegierige Jüngling, um sowohl seine Erfahrun«
gen zu erweitern, als auch das römische Recht zu studiren, 1590 nach
Wien. Überall verlegte sich V. mit so starker Neigung und sorgsamem
Fleiße auf die Rechtsgelehrsamkeir, daß er es in diesem Fache zur höch-
sten Vollkommenheit brachte. Bey seiner Rückkehr nach Ungarn erwar«
teten ihn würdige Ehren, denn er wurde Protonotar des königl. Lan-
des-Richteramtes und auch der siebenbürgischen Woywodschaft; endlich
königl. Stellvertreter in den Gerichten. Alle diese Würden bekleidete V.
mit einer ausgezeichneten Fertigkeit mehrere Jahre, wobey er sich nicht
nur einen wohlverdienten Ruhm erwarb, sondern auch Ungarn die wich-
tigsten Dienste leistete. — Noch immer mangelte es dem ungar. Reiche
an einem ordentlich abgefaßten Gesetzbuche. Die Decrete der Könige,
die vaterländischen Rechte, die Artikel der ungar. Constitution waren
bisher nur zerstreut in einzelnen Schriften zu finden. Viele Gebrauche
im Gerichtswesen waren gar nicht schriftlich vorhanden; jeder Richter that
daher was er wollre. Die Stande balhen also zum wiederholten Mahle
den König, er möge doch dieser Verwirrung abhelfen, und dem Lande
ein Gesetzbuch vorlegen, welches mit seiner königl. Gutheißung bekräf-
tigt wäre. Nun wurde V. dazu auserkohren, dieß große Werk zu un-
ternehmen. Es ward ihm demnach aufgetragen, die bisher üblichen Ge-
bräuche und Constitutionen des Reiches zu sammeln, und in ein gehöri«
ges, in Hauptstücke und Abtheilungen geordnetes Gesetzbuch einzuschal-
ten, um es dann dem Könige vorzulegen. Nach angewandtem unermü-
deten Fleiß und Arbeit brachte V. dieses Werk wirklich zu Stande, und
da es von den berühmtesten Rechtsgelehrten genau geprüft und gutgehei-
ßen wurde, so ward es l514 am Tage der heil. Elisabeth durch König
Wladis laus I I . feyerlichst bestätigt, und durch ein Divlom mit Ein-
willigung der Stände als ein 'auf immer geltendes Gesetz anerkannt und
vorgeschrieben. Doch fehlte diesem Werke noch die gerichtliche öffentliche
Oesterr. Nat. Encykl. Vd. V. 34
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe See-V, Volume 5
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe See-V
- Volume
- 5
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 604
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie