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V e r l o s u n g . Z39
Verlosung. Die gesammte ältere verzinsliche Staatsschuld von
ungefähr 500 Millionen Gulden Nominal-Capital wurde in 433 Ab-
schnitte , Serien genannt, so eingetheilt, .daß jede Serie ungefähr
1 Million Gulden 5percentiges Capital von der alteren Staatsschuld
enthält. Bey der Eintheilung wurde ferner zum Grundsatze angenom-
men, daß kein einze nes Capital mehr als den vierten Theil einer Serie
ausfüllen soll. Eine ältere Obligation also, welche über mehr alS
250,000 Gulden Capital lautet, wurde in mehrere Serien eingetheilt.
— In der Regel geschehen jährlich 5 öffentliche Ziehungen, nähmlich:
Anfangs Jänner^ März, Iuny, August und November. — Um dem
Staate durch diese V. der älteren Obligationen keine vermehrte Zinsen-
la>r aufzubürden, wird jährlich vom Tilgungsfonds ein gleicher Capi-
talsbetrag, wie der auf den ursprünglichen Zinsenfuß zurückgeführte,
in öffentlichen Obligationen durch Einkauf auf der Börse eingelöst und
vertilgt. Diese eingelösten und vertilgten Obligationen bleiben in den
Serien eingereiht; daher der Fall oft eintritt, daß bereits vertilgte
Obligationen verlost werden. Damit nun die V. der älteren Staats-
schuld sich dadurch nicht verlängere, so wird, so oft die in V. fallenden
getilgten Obligationen den Betrag einer Serie, das heißt, den Be-
trag eines Capitals von 1 Million Gulden erreichen, eine weitere Serie
gezogen; welcher Fall schon mehrmahl Statt gehabt hat, und eine Er-
ganzungsverlosung genannt wird. —- Die Obligationen, welche die ge-
zogene Serie enthalt, treten von dem 1. des Monaths, in welchem die
Ziehung geschehen ist, wieder in den ursprünglichen, in Conv.-Münze
zahlbaren Zinsfuß zurück, insofern sie nicht bar zurückgezahlt werden.
Die gesammte zur V. geeignete Staatsschuld (s. diesen Art.) ist nach In?
halt einer zu diesem Behufe besonders abgedruckten Übersicht, in die be-
stimmte Anzahl Serien eingetheilt, und so wird von diesen Serien,
welche vor der ersten Ziehung in ein Glücksrad eingelegt wurden, und
daselbst unverändert verschlossen gehalren werden, bey jeder V. ge-
wöhnlich eine Serie laut Patent vom 21. März 1313 herausgehoben.
Sogleich nach jeder in Gegenwart einer Hofcommission vorgenommenen
.Ziehung werden die mit dergezogenen Sene verlosten Obligationen, durch
Aufführung der einzelnen Obligationsnummern, welche in der gezogenen
Serie begriffen sind, bekannt gemacht. Die Obligationsbesitzer haben
daher nebst der Gattung, zu welcher ihre Obligationen gehören, die
Zahlen, womit sie bezeichnet sind, und die übrigen in dem Verzeichn
nisse aufgeführten charakteristischen Merkmale zu berücksichtigen. Um
di? Zahlen, nach welchen die Eintheilung in Serien geschah, stetS in
Evidenz zu halten, wird bey Umschreibungen, welche während der V.
vorfallen, nebst der neuen Zahl, auch die ursprüngliche Obligations-
nummer, und zwar abgesondert durch einen Querstrich unter der neuen
aufgeführt. Die Umstalrung der in die V. gefallenen Obligationen in
neue wird jedesmahl nach erfolgter Liquidirung der verlosten Obligatio-
nen vorgenommen. Die verlosten Obligationen sind in der Regel da zur
Verwechslung einzureichen, wo sie bisher rerzinst worden sind; doch
bleibt es der Wahl der Besitzer zu ihrer Bequemlichkeit immer frey ge-
stellt, die auf den Provinzial-Creditscaffen has.enden Obligationen
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe See-V, Volume 5
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe See-V
- Volume
- 5
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 604
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie