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wolfsberger tLisengewerrsgesellschaft.
welche sonst dem emsigen Eigenthümer einer mit einer Herrschaft ver-
bundenen Industrial-Unternehmung hinsichtlich der Administration zu-
kommen. Der leitende Ausschuß ist also das oberste Erecutio-Organ der
Actiengesellschaft zur Erreichung der vorgesteckten Zwecke nach Maßgabe
der Sratuten der Gesellschaft
und der Vertreter ihres Interesses gegen Private sowohl als vor den ge-
richtlichen und politischen Staatsbehörden. Um dieser Bestimmung ent«
sprechen zu können, müssen sich die Glieder des leitenden Ausschusses
von allen Sach- und Personalverhältnissen des ganzen Unternehmens
die genauesten und detaillinesten Kenntnisse zu verschaffen suchen, voll
dem Gange der Geschäfte durch persönliches Nachseheil, durch periodische
Rapporte, Ausweise und Rechnungsauszüge von Seite der ihnen un-
mittelbar untergeordneten Localdirectionen, dann von außerordentli'
chen Vorfällen durch augenblickliche Berichte stets aufs umständlichste
unterrichtet werden, die Geschaftsthätigkeit derLetzteOn durch Rapports-
Erledigungen und Verordnungen stets in voller Kraft, in den gesetzli-
chen Schranken und in der gehörigen Richtung erhalten, ihren Vor-
schlagen zu Unternehmungen von größerem Belange nach reiflicher Über-
legung und Berathung die Beystimmung ertheilen oder versagen, Zwei-
fel lösen, Meinungsverschiedenheit der Beamten beylegen, auf dis Be-
folgung der in den Generalversammlungen sanctionirten Amtsinstruc-
tionen der Localdirectoren halten, die von den Letzteren zur Besetzung
der übrigen Beamten-und Vorstehersstellen.gemachten Vorschläge samnit
den für dieselben entworfenen Dienstinstructionen genau prüfen, mlö
ohne alle andere Rücksicht als jene des Besten der Gesellschaft erledigen,
die eingeschickten Rechnungsstücke streng censuriren, aufschnelle Erläu-
terung der vorkommenden Mängel dringen, die Werkscasse scontrireN,
den Real-Inventuren beywohnen, den Vermögensstand der Unterneh-
mung stets in der möglichst klaren Evidenz erhalten, sich von allett
Umständen, welche die Resultate der Jahrs-BilaNz herbeyführen, ge-
nau unterrichten, um darüber sowohl, als über andere/ bey der von
ihm zusammenberufenen Generalversammlung zur Sprache gebrachten
Antrage, und über solche im Laufe des Jahres vorkommende Gegen-
stände, welche, als die Wirksamkeit des leitenden Ausschuffes übersteigend,
der Entscheidung der Generalversammlung vorbehalten bleiben mußten >
die erschöpfendsten Nachweisungen geben zu können. Der leitende Aus-
schuß, als Repräsentant der ganzen Gesellschaft, Unterzeichnet die Ac-
tien. Die von der Generalversammlung bestätigte Amtsinstruction des
leitenden Ausschusses bezeichnet die Gegenstände seiner Wirkungssphäre
etwas mehr im Einzelnen. Der Sitz des leitenden Ausschuffes ist itt
Wien; daher nur hier ansässige, stimmfähige ActioNäte zu Mitgliedern
desselben tzewählt werden können. Die Mitglieder des leitenden Aus-
schuffes werden auf 3 Jahre gewählt; nach dieser Zeit tritt jedeS Jahr
bey der ordentlichen Generalversammlung ein Mitglied durch das Los
aus, und wird sogleich durch eine neue Wahl, bey der es wieder wähl-
bar ist, ersetzt. Mit den Ausschußmitgliedern zugleich werden von der
Generalversammlung 2 Ersatzmänner in der Absicht gewählt, damit für
den Fall der zeitweifen Abwesenheit oder Verhinderung eines Ausschuß-
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Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe W-Z, Volume 6
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe W-Z
- Volume
- 6
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 668
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie