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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe W-Z, Volume 6
Page - 181 -
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Page - 181 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe W-Z, Volume 6

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wolfsberger lLisengewerksgesellschaft. diesen keiner allein, sondern nur beyde gemeinschaftlich gültig firmiren können. Hinsichtlich des an Abnehmer der Eisenfabrikate zu ertheilenden CreditS wird ihm die größte Vorsicht empfohlen, damit die Gesellschaft nicht zu Schaden komme. Mit dem Gesellschaftsbanquier unterhält er eine fortlaufende Correspondenz, sendet an diesen Rimessen der in der Werkscasse entbehrlichen Gelder und Wechsel, und empfängt von diesem die zum Werksbetriebe erforderlichen Gelddotationen. Dabey hat er dar- auf zu sehen, daß so weniq Ge!d als möglich todt liegen, sondern daß dieses stets in der einträglichsten Verwendung bleibe. Für kurze Zeiträu- me seiner persönlichen Abwesenheit oder Verhinderung kann der öocal- director unter seiner fortdauernden Verantwortlichkeit zur Fortführung seiner Geschäfte selbst einen Substituten wählen. In solchen Fällen aber, wo der öocaldirector über 4 Wochen von der Geschäftsführung entfernt gehalten werden dürfte, sind jene vorzüglich bey Zeiten dem leitenden Ausschusse mit dem Vorschlage für die Substitution anzuzeigen, damit dieser durch geeignete Verfügungen jeder Hemmung im Werksbelriebe vorbeuge und das Interesse der Gesellschaft sicher stelle. Seine speciellen Dienstobliegenheiten, die Orän;en seines freyen Wirkungskreises, sein Verhältniß zum leitenden Ausschusse sowohl, dem er unmittelbar un- tergeordnet ist, als zur Herrschaftsdirection werden ihm durch eine von der Generalversammlung bestätigte Amtsinstruction im Einzelnen vorgezeichnet werden. Der Localdirector leistet eine Caution, die, so wie die Besoldung mit den Emolumenten, von der Generalversammlung bey jeder neuen Besetzung bestimmt wird, die aber wenigstens dem Wer- the von 4 StückActien gleich kommen muß, DieLocaldirection derHerr- schaften ist einem OberaltNmanne anvertraut, der ebenfalls von der Ge- neralversammlung gewählt und mit Amtsinstructionen versehen wird. Der Oberamtmann schlägt zur Besetzung der Stellen sämmtlicher ihm untergeordneter Beamten dem leitenden Ausschusse die geeignetsten In- dividuen vor. Alle Monathe sendet er an den leitenden Ausschuß einen Ravport über den Gang aller ihm anvertrauten Geschäfte, vorzüglich in so ferne diese auf das Erträgniß der Herrschaft Einfluß haben. Die- sem Rapporte legt er einen Extract der von ihm geführten Cassen und alle Vierteljahre noch überdieß einen Quarta!s-Ausweis sammt den be- legten Casse-Journalen bey. Im 2. Monathe nach dem Iahrsschluffe muß derselbe die HerrschaftS-Bilan; mit einem zu deren Begründung hinlänglich detaillinen Auszuge der Rechnung?bücher und mit einem aus« führlichen, jedes Ergebniß motivirenden Berichte vorlegen. Die Geld- geschäfte der Gesellschaft werden von einem soliden Wiener Handlungs- hause besorgt, wodurch die Führung einer eigenen Gesellschaftscasse in Wien überflüssig wird. Der Oesellschaftsbanquier übernimmt die Geld- einlagen für die subscribirten Actien, bann die von dem Werksbetriebe einflleßenden Gelder und Wechsel, verwendet dieselben auf Anweisung des leitenden Ausschusses für die Gesellschaftszwecke, zahlt die 6per- centigen Zinsen und die jährliche Dividende an die Actionäre, besorgt das Wechselgeschäft, eröffnet der Gesellschaft einen auf eine gewisse Summe beschränkten Credit, unterhält mit dem leitenden Ausschusse so- wohl als mit dem Localdirector eine fortlaufende Correspondenz. Das
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe W-Z, Volume 6
Title
Österreichische National-Enzyklopädie
Subtitle
Buchstabe W-Z
Volume
6
Authors
Franz Gräffer
Johann Czikann
Publisher
H. Strauß
Location
Wien
Date
1835
Language
German
License
PD
Size
13.3 x 22.0 cm
Pages
668
Keywords
Nachschlagewerk, Biografien
Categories
Lexika National-Enzyklopädie
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