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wolfsberger lLisengewerksgesellschaft.
diesen keiner allein, sondern nur beyde gemeinschaftlich gültig firmiren
können. Hinsichtlich des an Abnehmer der Eisenfabrikate zu ertheilenden
CreditS wird ihm die größte Vorsicht empfohlen, damit die Gesellschaft
nicht zu Schaden komme. Mit dem Gesellschaftsbanquier unterhält er
eine fortlaufende Correspondenz, sendet an diesen Rimessen der in der
Werkscasse entbehrlichen Gelder und Wechsel, und empfängt von diesem
die zum Werksbetriebe erforderlichen Gelddotationen. Dabey hat er dar-
auf zu sehen, daß so weniq Ge!d als möglich todt liegen, sondern daß
dieses stets in der einträglichsten Verwendung bleibe. Für kurze Zeiträu-
me seiner persönlichen Abwesenheit oder Verhinderung kann der öocal-
director unter seiner fortdauernden Verantwortlichkeit zur Fortführung
seiner Geschäfte selbst einen Substituten wählen. In solchen Fällen aber,
wo der öocaldirector über 4 Wochen von der Geschäftsführung entfernt
gehalten werden dürfte, sind jene vorzüglich bey Zeiten dem leitenden
Ausschusse mit dem Vorschlage für die Substitution anzuzeigen, damit
dieser durch geeignete Verfügungen jeder Hemmung im Werksbelriebe
vorbeuge und das Interesse der Gesellschaft sicher stelle. Seine speciellen
Dienstobliegenheiten, die Orän;en seines freyen Wirkungskreises, sein
Verhältniß zum leitenden Ausschusse sowohl, dem er unmittelbar un-
tergeordnet ist, als zur Herrschaftsdirection werden ihm durch eine
von der Generalversammlung bestätigte Amtsinstruction im Einzelnen
vorgezeichnet werden. Der Localdirector leistet eine Caution, die, so
wie die Besoldung mit den Emolumenten, von der Generalversammlung
bey jeder neuen Besetzung bestimmt wird, die aber wenigstens dem Wer-
the von 4 StückActien gleich kommen muß, DieLocaldirection derHerr-
schaften ist einem OberaltNmanne anvertraut, der ebenfalls von der Ge-
neralversammlung gewählt und mit Amtsinstructionen versehen wird.
Der Oberamtmann schlägt zur Besetzung der Stellen sämmtlicher ihm
untergeordneter Beamten dem leitenden Ausschusse die geeignetsten In-
dividuen vor. Alle Monathe sendet er an den leitenden Ausschuß einen
Ravport über den Gang aller ihm anvertrauten Geschäfte, vorzüglich
in so ferne diese auf das Erträgniß der Herrschaft Einfluß haben. Die-
sem Rapporte legt er einen Extract der von ihm geführten Cassen und
alle Vierteljahre noch überdieß einen Quarta!s-Ausweis sammt den be-
legten Casse-Journalen bey. Im 2. Monathe nach dem Iahrsschluffe
muß derselbe die HerrschaftS-Bilan; mit einem zu deren Begründung
hinlänglich detaillinen Auszuge der Rechnung?bücher und mit einem aus«
führlichen, jedes Ergebniß motivirenden Berichte vorlegen. Die Geld-
geschäfte der Gesellschaft werden von einem soliden Wiener Handlungs-
hause besorgt, wodurch die Führung einer eigenen Gesellschaftscasse in
Wien überflüssig wird. Der Oesellschaftsbanquier übernimmt die Geld-
einlagen für die subscribirten Actien, bann die von dem Werksbetriebe
einflleßenden Gelder und Wechsel, verwendet dieselben auf Anweisung
des leitenden Ausschusses für die Gesellschaftszwecke, zahlt die 6per-
centigen Zinsen und die jährliche Dividende an die Actionäre, besorgt
das Wechselgeschäft, eröffnet der Gesellschaft einen auf eine gewisse
Summe beschränkten Credit, unterhält mit dem leitenden Ausschusse so-
wohl als mit dem Localdirector eine fortlaufende Correspondenz. Das
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe W-Z, Volume 6
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe W-Z
- Volume
- 6
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 668
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie