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Thätigkeit bald in Anspruch, und schon vom August 1804 an trat er
auch als Referent bey der obersten Iustizstelle in Wirksamkeit. Kurze
Zeit nach seiner Abberufung vom Lehramte zum Vicedirector des juri-
disch- politischen Studiums (am 14. Jan. 1803) ernannt, wurde er we-
nige Monathe später (am 4. März 1803) nach dem Tode des Freyh.
v. Heinke Präses und Director der juridischen Facultät. Dieser Wir-
kungskreis erweiterte sich bedeutend, als er bey der Errichtung der Stu-
dien-Hofcommission am 1. Iuny 1803 zum Beysitzer derselben und in
seiner Eigenschaft als Director zum Referenten über die das juridisch-
politische Studium auf sämmtlichen höheren Lehranstalten der Provinzen
betreffenden Gegenstande bestimmt worden war, wobey für die unmit-
telbare Leitung des juridisch-politischen Studiums an der Wiener Uni-
versität wieder ein eigener Vicedirector aufgestellt wurde. Was Z. zur
Ehre und zum Gedeihen der juridischen Facultät gethan hatte, wurde
von Seite derselben sowohl, als der ganzen Universität bey verschiede-
nen Gelegenheiten mit aufrichtiger Erkenntlichkeit gewürdigt. Die Pro-
fessoren und Zuhörer der Rechtswissenschaften zu Wien veranstalteten
1803 die Aufstellung seines Bildnisses in einem der Facultäts-Hörsäle
mit einer angemessenen Feyerlichkeit, was später auch in dem Saale
des Universitats-Consistoriums geschah. Die Wiener Universität selbst
wählte ihn 1803 und 1807 zu ihrem Rector. Das Vertrauen, welches
sich Z. durch Talente und erprobte Rechtschaffenheit erworben hatte, be-
wirkte, daß ihm auch nach seiner Beförderung zum Hofrathe noch
manche besondere Geschäfte zugewiesen wurden. Hieher gehören Censur-
geschäfte , in Beziehung welcher er insbesondere zu der aus höheren
Polizeyrücksichten eingeleiteten Recensurirung mit verwendet wurde,
ferner dessen unterm 27. Oct. 1304 erfolgte Ernennung zumPrüfungs-
commissär von Seite des Politicums bey der galizischen Abtheilung der
Arcierengarde u. dgl. 1805 wurde er zu mehreren, für temporare Be-
dürfnisse eingesetzte Commissionen beygezogen, und mit wichtigen poli-
tischen Aufträgen beehrt. Bey der Errichtung der (seitdem wieder auf,
gelösten) Hofcommission zur Abfassung eines politischen Coder traf ihn
die Auszeichnung, unterm 27. August 1803 zum Beysitzer ernannt
zu werden. Inzwischen hatte die Gesetzgebunqs-Hofcommission den Ent-
wurf des allgem. bürgert. Gesetzbuches zu Stande gebracht, und dem
Monarchen zur Schlußfassung vorgelegt. Für diesen Zweck entwarf Z,
in einer besondern Ausarbeitung, zur Erleichterung der Übersicht, e.ins
kurze Geschichte des Ganges, welche die von der Kaiserinn Mar ia
Theresia eingesetzte Gesetzcommission bey dieser Arbeit genommen hat,
und gab zugleich die Hauptmomente an, welche das Eigenthümliche
dieses Gesetzbuches ausmachen. In Anerkennung dieser neuen Verdienste
wurde Z. am 9. März 1810 durch die Verleihung des St. Stephan-
Ordens belohnt. Früher noch, als das bürgerliche Gesetzbuch gänzlich
vollendet war, fühlte Z., sobald sich seine wichtigsten Berufsgeschäfte
nur einigermaßen vermindert hatten, neuerdings das Bedürfniß durch
schriftstellerische Arbeiten im Fache der Rechtsgelehrtheit seinen Mitbür-
gern nützlich zu werden. Da er aber vielerley Gegenstände zu besprechen,
und bey dem juristischen Publicum Sinn und Geschmack für literarische
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe W-Z, Volume 6
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe W-Z
- Volume
- 6
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 668
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie