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334 Z e i s e l m a u e r.
Untersuchungen über einzelne wichtige Materien der Jurisprudenz alt-
gemein anzuregen wünschte, und da Osterreich noch kein diesem Zwecke
der Wissenschaften gewidmetes periodisches Werk besaß, so gründete er
zuvörderst eine juristische Zeitschrift, von welcher unter dem Titel:
„Jährliche Beytrage zur Gesetzgebung und Rechtswissenschaft," nach
und nach 4 Bde. Wien 180h—9 erschienen. Ein anderes wichtiges
Werk Z.'s, dessen Bearbeitung er unmittelbar begann, nachdem er
die Herausgabe der jährlichen Beyträge aufgegeben hatte, ist sein
Commentar über das allgem. bürgerliche Gesetzbuch, 4 Tble. in
6 Bdn. Wien l311. Dieses Werk wird durch die Angabe der Motioe
der gesetzlichen Verfügungen, die Niemand besser, als dem Referenten
bekannt seyn konnten, durch Anführung zahlreicher Parallelstellen,
durch Hinweisung auf die frühere/ und auf fremde Gesetzgebung, end-
lich durch die Faßlichkeit aller Erklärungen noch lang ein vorzügliches
Hülfsmittel für die Bildung der österr. Civilisten bleiben. Die ital.
Übersetzungen dieses Commentars s. im Art. Bürger t . Gesetzbuch.
Bey Z.'s eingetretener Krankheit veranlaßte der Wunsch, einen so be,
wäbnen Staatsdiener noch langer zu erhalten, unterm 7. Sept.
1816 Z.'s Enthebung von dem ordentlichen Referate bey der obersten
Iustizstelle, zugleich wurde seine fernere Verwendung bey der Gese.tzge-
bungs-Hofcommiffion vorbehalten. Kurze Zeit darauf (am 13. Sept.
1816), wurde auch seine Bitte um Enthebung von dem Amte eines
Präses und Director der juridischen Facultät gewährt. Von nun an be-
schäftigte Z. sich fast ausschließend mit Arbeiten für die Gesetzgebungs-
Hofcommission, bey welcher er bis zu dem letzten Jahre vor seinem Tode
noch immer ein Referat führte. Er umernalm es nun, die Ausarbei-
tung eines vollständigen Entwurfes zu einer neuen Ausgabe des Crimi-
nalgesetzbuches zu liefern. Über diese umfassende Arbeit ließ ihm Kaiser
Franz am 22. Iuly 1824 den Wunsch zu erkennen geben, daß er,
wenn es seine Gesundheitsumstände zulassen^, auch seine Bemerkungen
über den 2. Theil des Strafgesetzbuches (die schweren PolizeyübertreruNt
gen betreffend) vorlegen möchte. Da Z. zu diesem Ende schon viele Vor-
arbeiten vollendet hatte, so löste er auch diese Aufgabe in verhältniß-
mäßig kurzer Zeit, und überreichte gleichfalls einen vcllstcndigen Em-
wurf für die künftige Umarbeitung des Strafgesetzes. Mittlerweile wa-
ren von mehreren zur Prüfung des neuen Entwurfes des Criminalge-
setzbuches berufenen Rechtsgelehrten die Gutachten eingelangt, welche
Z. zu seinen allfälligen Gegenbemerkungen mitgetheilt wurden. Mit
dieser Arbeit war der noch immer nach Kräften thatige Mann eben be-
schäftigt, als nach einigen neuen / bedeutenden Erschütterungen seiner
Gesundheit, am 23. August 1828 zu Hietzing nächst Wien ein
Nervenschlag seinem Leben plötzlich ein Ende machte. Gediegene Abhand-
lungen hatZ.auch fürP rat ob evera's Materialien undin Wagner's
Zeitschrift für ö'sterr. Rechtsgelehrsamkeit geliefert.
Zeiselmaucr, sehr altes niederösterr. Dorf im V. O. W. W.,
nach alten Schriften der Geburtsort des heil. F lo r i an , mit 290 Ein-
wohnern. Im 17. Jahrhundert hatte der Ort noch große Grundmauern
von Thürmen und Werken, und ein ansehnliches gemauertes Viereck,
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe W-Z, Volume 6
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe W-Z
- Volume
- 6
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 668
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie