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Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe W-Z, Volume 6
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Page - 277 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe W-Z, Volume 6

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Z o l l w e s e n . 277 ne englisch- oder türkisch-roth färben. 2. Bücher der Oewerbetreiben- den, welche sich mit der Erzeugung, Bereitung oder Umstaltung von Waaren beschäftigen. §. 60. Die zur Führung der Gewerbsbücher ver- pfiichcelen Gewerbetreibenden, welche sich mit der Erzeugung, Berei- tung oder Umstaltung von Waaren beschäftigen, haben nebst den allge- meinen Bestimmungen, die das Strafgesetz über Gefällsübenretungen h§.. 733 dis 73? vorzeichnet, bey der Führung der Gewerbsbücher noch Folgendes zu beobachten: I) Das sich auf die Erzeugung, Bereitung oder Umstaltung von Waaren beziehende Gewerbsverfahren ist getrennt von dem Verkaufe der Erzeugnisse und Abfalle darzustellen, daher über jenes Fabrikationsbücher, über diesen Verkaufsbücher geführt werden sollen. 2) Sind in einer Oewerbsunternehmung mehrere Beschäftigun- gen vereinigt, welche gewöhnlich getrennte Gewerbe ausmachen, z. B. besteht in einer Fabrik nebst einer Weberey eine Bleichanstalr, eine Fär- berey, eine Druckerey u. dgl., so ist d:r Geschäftsbetrieb für jeden die- ser Zweige der Fabrikation gesondert ersichtlich zu machen. 3) Übt der Gewerbetreibende den Verkauf seiner Erzeugnisse in einer eigenen Ver- kaufsstätte aus, so müssen die Bücher üder Geschäfte, die in dieser Verkaufsstätte Statt finden, getrennt von jenen über die Fabrikation und über den in der Erzeugnißstätte erfolgten Verkauf geführt werden. Die Gegenstände, welche aus der Fabrikation in die Verkaufsstätte über- gehen, sind bey jener in Ausgabe, bey dieser in Empfang zu stellen. 4) Die Gegenstande, welche in dem unter 2 bemerkten Falle aus einem Zweige der Fabrikation in den andern, oder überhaupt aus der Fabrika- tion in die Verkaufsstätte übergehen, müssen in den Gewerbsbüchern für diejenige Abtheilung des Gewerbsbetriebes, in die solche übergehen, an dem Tage, an dem dieser Übergang Sratt findet, eingetragen wer- den. 5) Außer diesen Fällen hat die Eintragung a. der Stoffe, welche in die Verarbeitung übergehen, wenigstens mit dem Schlüsse der Wo- che, in welcher dieselben zur Verarbeitung übergeben werden, dann b. der hervorgebrachten Erzeugnisse wenigstens mit dem Schlüsse der Woche, in welcher dieselben die der Beschäftigung des Gewerbetreiben- den entsprechende Beendigung erhielten, zu folgen. 3. Eintragung des Empfangs controllpflichtiger Gegenstände. §. 61. Nimmt ein Gewerbe- treibender Gegenstände, die in dem Orte der Aufbewahrung controll« pstichtig sind, in Empfang, so ist in dem Gewerbsbuche die Beschaffen- heit, der Tag der Ausstellung, und so weit es sich um eine ämtliche mit einer Zahl versehene Ausfertigung handelt, die Zahl der Urkunde aufzuführen, die dem Gegenstande zur Bedeckung dient. 4. Geschie- dene Buchführung über controttpflichtige Gegenstände, h. 62. a. Wann dieselbe Statt findet. Die Gewerbetreibenden, welche a. nicht nur mit controllpftichtigen, sondern auch mir nicht controllpfiichtigen Waaren Handel treiben, oder b. neben der Verarbeitung controllpstichtiger Stoffe oder neben der Erzeugung, Bereitung oder Umstaltung controll- pffichtiger Waaren ein geschiedenes Gewerbsverfahren zur Erzeugung, Bereitung oder Umstaltung nicht controllpflichtiger Gegenstände, z. B. neben einer Baumwollgarnspinnerey eine Flachs- oder Seidenspinnerey betreiben, können über die Geschäfte, welche sich auf die controllpftich-
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Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe W-Z, Volume 6
Title
Österreichische National-Enzyklopädie
Subtitle
Buchstabe W-Z
Volume
6
Authors
Franz Gräffer
Johann Czikann
Publisher
H. Strauß
Location
Wien
Date
1835
Language
German
License
PD
Size
13.3 x 22.0 cm
Pages
668
Keywords
Nachschlagewerk, Biografien
Categories
Lexika National-Enzyklopädie
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