Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Lexika
National-Enzyklopädie
Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe W-Z, Volume 6
Page - 346 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 346 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe W-Z, Volume 6

Image of the Page - 346 -

Image of the Page - 346 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe W-Z, Volume 6

Text of the Page - 346 -

Ausländer an der Gränze :c. stände des Gegenstandes der Erklärung angegeben wird. Nach der Ein- bringung der Waarenerklärung untersucht das Zollamt, ob die erklär- ten Gegenstände zu der Classe derjenigen gehören, zu deren Eingang über die Zoll-Linie für die in der Erklärung angegebene Bestimmung eine besondere Bewilligung vorhanden 'ist. Der letztern bedürfen die Ge- genstände der Staats-Monopole, als: Kochsalz, Tabak, .Pulver und Salniter oder Salpeter/ ferner die außer Handel gesetzten Waaren. Unter diesen werden einige, in dem Zolltarifs besonders bezeichnete Ar- tikel verstanden, welche nur zum Privat «Gebrauche,, nicht aber zum Handel bestimmt sind. Befinden sich solche Waaren unter dem Gepäcke der Reisenden in einer ihren Verhältnissen angemessenen Beschaffenhe.it und Menge, so können solche an ein Hauptzollamt angewiesen werden. Zur Durchfuhr von außer Handel gesetzten Waaren bedarf es keiner be- sondern Bewilligung. Fremder Tabak, welchen Reisende zum eigenen Gebrauche in einer, 5'Pfund Wiener nicht,überschreitenden Menge mit sich führet':/ kann ohne vorläufige ho, here Bewilligung dem zollämtlichen Verfahrew und der Gebührenent- richtung unterzogen werden. Hierbey ist zu beachten, daß .die Gesetze übn die Staars-Monopole sich auch auf die Zollausschlüsse erstrecken, obgleich die letzteren in Bezug aüf die Zollvorschriften wie d.as Ausland betrachtet werden. In diese Zollausschlüffe darf der fremde Tabak, wel- chen Reifende in der eben angedeuteten Menge mit sich führen, aus dem Auslande oder von der See nur an denjenigen Onen eingebracht werden, in denen ein Zollamt, oder ein anderes, zur Vollziehung der vorge- schriebenen Amtshandlung für Monopols- Gegenstände ermächtigtes Amt aufceste-llt ist. Dieser Tabak ist von dem Verbothe des Transports über die ausländische Grällze nach. Sonnenuntergang und vor Sonnenauf- gang ausgenommen. Hierdurch sind jedoch Reisende von der Verbind- lichkeit, dem Ansageposten und dem für die vorgeschriebene Amtshand- lung bestellten Amte den Tabak gehörig anzusagen, und denselben dem gesetzmäßigen Verfahren zu unterziehen, nicht entbunden. Auch können Reisende zuv Ladung ihrer Neisegewehre ein Pfund Schießpulrer gegen Entrichtung des Zolles einführen. Überhaupt haben die Begünstigungen, welche den Reisenden wegen der Verzollung gewisser Artikel bey den GränzämterN/ insbesondere aber den ausländischen Badegästen bisher zugestanden waren, durch die Zoll- und Staats-Monopols-Ordnung keine Veränderung erlitten. Im weitern Verfolge des Zollverfahrens werden die zu dem Zollamte gebrachten Gegenstände der zollämtlichen Untersuchung (Beschau) unterzogen, welche zweyfacher Artist, und in der äußern oder innern Untersuchung besteht. Die äußere Untersuchung beschränkt sich auf die Abzählung der Waarenpäcke und Behältnisse, oder der Stucke, auf die äußerliche Besichtigung der erstem rücksichtlich ihrer Tauglichkeit zur Vornahme der vorgeschriebenen Amtshandlungen, und zur Anlegung des ämtlichen Verschlusses, insofern dieselbe Statt zu finden hat. Durch die innere zollämtliche Untersuchung wird die Menge, Oattung und Beschaffenheit der dem Zollverfahren unterwor-^ fenen Gegenstände, und in dem Falle, wenn dieselben nach dem Werthe zu verzollen sind, der letztere erhoben. Die Ausmittlung der Menge
back to the  book Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe W-Z, Volume 6"
Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe W-Z, Volume 6
Title
Österreichische National-Enzyklopädie
Subtitle
Buchstabe W-Z
Volume
6
Authors
Franz Gräffer
Johann Czikann
Publisher
H. Strauß
Location
Wien
Date
1835
Language
German
License
PD
Size
13.3 x 22.0 cm
Pages
668
Keywords
Nachschlagewerk, Biografien
Categories
Lexika National-Enzyklopädie
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Österreichische National-Enzyklopädie