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378 -- Vohorodczcmy. — Nods.
einverständlich bezahlt/ als in welchen Fällen Jedermann frey steht, alle
Gattungen der Papiere an Zahlljngsstart auch außer der B. anzuneh-
men, wobey es sich von selbst versteht, daß diese an Zahlungsstatt außer
der B. abgegebenen Papiers wsder einen Rabat noch Agio mit sich führen,
sondern lediglich al pari angerechnet, und überhaupt bey so geanete^
Handlungen alle Hinterlist gegen dieses Gesetz vermieden werden soll.
Alis der B. können ohne Unterschied Geschäfte auf Wechfelbriefe, öffent-
liche Obligationen, Metallmünze, Papiergeld und andere Effecten ab-
geschlossen werden. Dergleichen. Negotiationen sind demnach sowohl in
Privathäusern als in andern öffentlichen Orten oder. Zusammenkünften,
wie solche Nahmen haben mögen, bey Confiscirung der Hälfte dessen,
was das Negotium beträgt, wenn solches 1,000 Gulden nicht übersteigt,
vorzmiehmen untersagt. Von den übrigen außer der B. verdothenen
Negottationen hingegen, welche üder l,000 Gulden und höher sich be-
laufen, soll eine Strafe von 1,D00 Gulden erlegt werden, und von
ein so anderer Strafe ein D r i M dem Deniun:iaüten, und die übrigen
2 D^ritteld^m k. k. Hrar zufließen. Alle zu verrichtenden Verhandlungen
und Verkaufe der Wechsel sind dergestalt an die B. gebunden, daß sol-
che unter der oben erwähnten Strafe an kememandern Orte geschloffen
werden können. Bey diesen Geschäfte .aber-wird die Vermittlung der
beeideten Sensalen nicht nothwendig erfotdert. Da ^ber zuweilen drin-
gende Wechselgeschäfte die für die B.alssgesetzten Stunden nicht erwar-
ten könnM, so dürfen solche auch außer der B. jedoch nur mit. Nsyzle-
hung eines Sensalen geschlossen werden, welcher diefe Verhandlung m
da'sIourMl des künftigell Tages, mit Anmerkung der Ursachen des au-
ßer der B. geschlossenen Handels einzutragen hat. Sollce IemäMaus
eigennützigen Absichmi, um den Werth der österr. Staatspapier«-oder
Wechseldriefe fallen zu machen, solchen mit lauter Stimme ausrufen,
oder diesen Werth Anderen durch Zeichen zu erkennen geben, so soll derselbe
tiicht nür mit einer Geldbuße von 1,000 Gulden belegt, sondern il>m
auch der Eintritt' auf^ dbe B. für immer untersagt werden.
Bohorodczan^ galiz. Markcfiecken im Stanislawower Kreise,
am rechten Ufer der Bistrica, mit l,920 Einw. und einer Wallfahrts-
kirche,'der Sitz 'eines'Distnccual- Berggerichtss. Bie Schuster dieses
Ortes verfertigen viele Baaernstiefel, die auf den Jahrmärkten zu
Obertyn, Stanis lawow u. a. O. stärken Absatz finden. ^
Boldr in i , Franz, Maler zu Ma i l and , geboren zu Vero-
na, ist unter die verdienstvollen Künstler seiner Zeit und seines Vater-
landes zu zählen. Er war Can ova's Freund und Lehrer des berühmten
Mig l ia ra . B. bildete noch andere geschickte Künstler, und hinterließ
eine große Anzahl geschätzter Wn'ce, besonders sehr ähnliche Bildnisse.
Sein letztes großes Werk stellt die feyeriiche Audienz dar, welche Kaiser
Franz den illyr. Beputirten bey Gelegenheit des Veroneser Congresses
gab. Dieses Bild, an welches der Künstler die letzte Hand nicht mehr
legen konnte, ist ein Beweis seiner Gediegenheit. Auch seine Geschick-
lichkeitin Restaurirung alter Gemälde ist zu rühmen. Erstarb 1325.
* B00S, Franz. DasWerkchen: Schonbrunn's Flora, ist theils
von ihm, theils von seinem Sohne, dem Hofgärtner und Ehrenmit-
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe W-Z, Volume 6
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe W-Z
- Volume
- 6
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 668
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie