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Gaudenzdorf. — Gefällenwache.
sten Laden und Gewölbe in der Schottengasse, auf dem Kohlmarkt,
dem Graben u. s. w., bedienen sich bereirs dieser Bsleuchtungsmethode.
Es steht vielleicht in Kurzem zu erwarten, daß durch allgemeine Ein-
führung der G., wenigstens in der innern Stadt, diese auch zur Nacht-
zeit den freundlichsten Anblick gewähre, und sonach die obwohl ver-
besserten Laternen, welche dennoch durch die angebrachten Reoerberen
in der Nähe dem Auge sehr beschwerlich fallen, ganz beseitigt werden
dürften. Das Gebäude der Nationalbank wird bereits seit Februar l835
mit laufendem Gase prachtvoll beleuchtet. — Im Hauptwerke sZ. 15)
heißt es durch eine gewiß äußerst interessante Unbegreifiichkeit: Abbe
Prechtl, statt: Negierungsrath I. I. Prechtl.
Gaudenzdorf, seit 18 l2 neu anqelegtes und gut gebautes nie-
derösterr. Dorf im V. U. W. W., bey Wien, außer der Schönbrun.
ner Linie, am rechten Ufer der Wien, hat 1,650 Einwohner und ein
großes Brauhaus. Hier wurde 1830 der erste Drahtsteg über die Wien
erbaut.
* Gauermann, Friedr. Mehrere neue Schöpfungen dieses
genialen Künstlers haben feinen Ruf so allgemein und weit verbreitet,
daß ihm im Laufe de) Jahres 1335 selbst eine Bestellung aus England
zu Theil wurde, mit deren Ausführung er so eben beschäftigt ist. Eines
seiner neuesten Werke, eine Kornernte an einem schwülen Sommer-
tage vorstellend, und im Besitze des Kunstfreundes Rud. Art hab er,
reiht sich seinem herrlichen Bilde: Die von den Alpen zurückkehrende
Herde, würdig an und ist sowohl hinsichtlich der Idee, als auch der
Composition und Ausführung einzig in seiner An zu nennen. Die Ju-
gend dieses ausgezeichneten Künstlers, verbunden mit seinem wahren
Kunsteiser und großen Talent, berechtigen noch zu den schönsten Hoff-
nungen, z
Gefallenwache. Nebst der Gränzwache (s. d.) wurde 1835 eine
besondere „Gefällenwache" errichtet, mir deren Aufstellung alle Ge-
fallen-Anfsichtsorgane. in so weit sie nicht ohnehin durch die Errich-
tung der Granzwache außer Wirksamkeit gekommen, aufhorten. Die
G. ist bestimmt: 1) Den Schleichhandel und die Übertretungen der
Gefallsvorschriften zu hindern; 2) verübte Übertretungen dieser Vor-
schriften zu entdecken; 3) den ausübenden Gefallsamtern in der Voll-
ziebung ihrer Amtshandlungen Hülfe zu leisten. Die G. ist ferner ver-
pflichtet, in den Fallen, welche durch besondere Vorschriften naher be-
zeichnet werden, bey der Vollstreckung der Vorkehrungen für die öffent-
liche Sicherheit mitzuwirken. Sie besteht aus Gefallen-Aufsehern,
Oberaufsehern und Respicienten, denen die erforderliche Zahl Unter-
inspectoren und Inspectoren vorgesetzt wird. Die G. ist aueschließend
den Cameral-Behörden, und in der höchsten Instanz der k. k. allge-
meinen Hofkammer untergeordnet. Ihre ordentlichen Dienstverrichtun-
gen sind: 1) Die vorschriftmaßige Beaufsichtigung der Handels- oder
Gewerbsleute und Grundbesitzer, deren Geschäftsbetrieb durch die beste-
henden Vorschriften zum Schutze eines Staatsgefalls einer besondern
Aufsicht unterworfen wird. 2) Die Vornahme von Hausdurchsuchungen
bey Parteyen, rücksichtlich deren, die zur Anwendung dieser Maßregel ,
Österreichische National-Enzyklopädie
Buchstabe W-Z, Volume 6
- Title
- Österreichische National-Enzyklopädie
- Subtitle
- Buchstabe W-Z
- Volume
- 6
- Authors
- Franz Gräffer
- Johann Czikann
- Publisher
- H. Strauß
- Location
- Wien
- Date
- 1835
- Language
- German
- License
- PD
- Size
- 13.3 x 22.0 cm
- Pages
- 668
- Keywords
- Nachschlagewerk, Biografien
- Categories
- Lexika National-Enzyklopädie