Web-Books
in the Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Lexika
National-Enzyklopädie
Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe W-Z, Volume 6
Page - 445 -
  • User
  • Version
    • full version
    • text only version
  • Language
    • Deutsch - German
    • English

Page - 445 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe W-Z, Volume 6

Image of the Page - 445 -

Image of the Page - 445 - in Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe W-Z, Volume 6

Text of the Page - 445 -

G e f ä l l s g e r i ch t e. 445 stehenden Personen gereiht. Die G. ist uniformirt. Die Waffen beste« hen bey den, einem Amte dauernd zur Dienstleistung zugewiesenen In- dividuen, in einem Säbel. Andere Angestellte der G. vom Respicicnten abwärts, werden mit einem Feuergewehre sammt Bayonnet betheilt, das sie bey Streifungen, bey der Versehung stehender Wachen, oder bey der Begleitung von Ärarialgut, oder in Strafverhandlung gezogener Gegenstände (Contrebandwaaren) zu tragen haben. Gefallsgerichte sind am 1. April 1836 mit Einführung des Strafgesetzes über Gefallsübertretungen (s. Zollwesen im Haupt« werk) in Wirksamkeit getreten. In jedem Bezirke einer zur Leitung der Gefallsangelegenheiten bestellten Bezirksbehörde besteht ein zusammen- gesetztes Bezirksgericht über Gefallsübertretungen (Gefalls-Bezirksge- richt). Dasselbe hat, mit Ausschluß der Fälle, für die das Gesetz die Strafverschärfung des Verlustes von Rechten und Befugnissen, der Er- klärung der Unfähigkeit zur Erlangung ron Befugnissen, der Abschaf« fung oder der Bekanntmachung des Nahmens anordnet oder gestattet/ zu entscheiden: l) Über die minderen Straffalligkeiten, über welche das Straferkenntniß nicht der Bezirksbehörde zusteht; 2) über alle Übertre- tungen, für welche das Gesetz die Strafe mit bestimmten Geldbeträgen verhängt, so weit diese Übertretungen nicht unter den mmderen Straf- fälligkeiten begriffen sind; 3) über die Übertretungen, auf welche das Gesetz einfachen oder strengen Arrest als Strafe, unabhängig von den Vermögensstrafen, oder als Strafverschärfung nicht mit einem höheren Ausmaße als 3 Monathe verhängt; 4) über alle andern Übertretungen, für welche die mit der gesetzlichen höchsten Strafausmaß nach dem ge- sammten Gegenstande der Übertretungen, über die zugleich entschieden wird, entfallende Strafe für keinen, wegen dieser Übertretungen in Untersuchung gezogenen Schuldigen oder Theilnehmer l/0t)t) Gulden überschreitet, wobey die auf 2 oder mehrere Schuldige oder Theilnehmer entfallenden Strafen nicht zusammen zu rechnen sind. Den Vorsitz bey den Gefälls - Bezirksgerichten hat der Vorsteher der leitenden Gefallene Bezirksbehörde zu führen. — In dem Sitze jeder, die Gefällsange- legenheiten leitenden Landesbehörde ist für den Umfang des, dieser Be- börde zugewiesenen Gebiethes ein Obergericht (Gefälls-Obergericht) zur Entscheidung I) aller, dem Erkenntnisse der Bezirksbehörden und Be- zirksgerichte nicht zugewiesenen Straffalle, und 2) der im weitern Zuge .'egen das Verfahren oder Erkenntniß der Bezirksgerichte an das Ober- gericht gelangenden Verhandlungen bestellt. Das Präsidium des Gefälls- Obergerichts ist mit jenem des Appellätionsgcrichts vereinigt. — Für alle Lander, wo das Strafgesetz über Gefallsübertretungen in Wirk- samkeit ist, bestehr ein oberstes Gericht für Gefallsübertretungen (ober- stes Gefallsgericht) zur Entscheidung über die im weitern Zuge gegen die Ents^eidungen des Obergerichts an dasselbe gelangenden Angelegenhei- ten. Das Präsidium des obersten Gefalls.qerichts führt der k. k. oberste Iustizpräsident. — Die Behörden und Amter, welchen das Gesetz die Erhebungen und Untersuchungen wegen Gefallsübertretungen aufträgt, dann die Bezirksgerichte sind verpflichtet, den sich auf das Verfahren bey fallsübertretungen beziehenden Anordnungen des Gefälls-Obergerichts
back to the  book Österreichische National-Enzyklopädie - Buchstabe W-Z, Volume 6"
Österreichische National-Enzyklopädie Buchstabe W-Z, Volume 6
Title
Österreichische National-Enzyklopädie
Subtitle
Buchstabe W-Z
Volume
6
Authors
Franz Gräffer
Johann Czikann
Publisher
H. Strauß
Location
Wien
Date
1835
Language
German
License
PD
Size
13.3 x 22.0 cm
Pages
668
Keywords
Nachschlagewerk, Biografien
Categories
Lexika National-Enzyklopädie
Web-Books
Library
Privacy
Imprint
Austria-Forum
Austria-Forum
Web-Books
Österreichische National-Enzyklopädie